Warum schneidet die SVP immer so schlecht ab bei den Ständeratswahlen, obwohl sie bei den Nationalratswahlen mit Abstand die stärkste Partei ist? Und warum trifft dies bei der SP nicht zu, obwohl sie, wie die SVP, eine Polpartei ist? Die Masterarbeit von Benjamin Schlegel zu den Ständeratswahlen 2015 ist zu interessanten Ergebnissen gekommen.
Man könnte meinen, die Parteien im Bürgerblock würde sich bei den Ständeratswahlen gegenseitig unterstützen. Dem ist aber nicht so. Personen, welche die FDP-Liste bei den Nationalratswahlen 2015 eingelegt haben, unterstützen ihre eigene Partei am stärksten. Soweit so gut. An zweiter Stelle kommt nun aber nicht die CVP oder SVP, wie man denken könnte, sondern die SP, die 15.5 Prozent der FDP-Stimmen erhielt. An die CVP-Ständeratskandidaten gingen hingegen nur gerade 12.1 Prozent der Stimmen.
Nicht nur bei der FDP punktet die SP
Das Gleiche gilt auch für die CVP-Basis, die schweizweit gesehen der SP gegenüber der FDP den Vorzug gaben bei der Wahl des Ständerates. Ebenso trifft das auf die BDP- und GLP-Basis zu, wo die SP ebenfalls bereits an zweiter Stelle kommt. Von den Grünen und den Sozialdemokraten bekamen die SP-Kandidaten nochmals viele Stimmen dazu. Nur bei der SVP-Basis konnten die SP-Ständeratskandidaten kaum punkten.
SVP-Kandidaten bekommen von anderen Parteien keine Unterstützung
Anders sieht es bei den SVP-Kandidaten aus. Die FDP-Basis unterstützte SVP-Ständeratskandidaturen erst an vierter Stelle (ca. 10.5% der Stimmen) und die Unterstützung aus der CVP ist quasi inexistent (3.5% der Stimmen).
Ursachenforschung bei der SVP…
Was sind die Ursachen für diese extreme Differenz zwischen SVP und SP? Bei der Tamedia-Nachwahlbefragung konnten die Umfrageteilnehmer aus mehreren Gründen auswählen, welche für sie entscheidend waren. Zur Auswahl standen die Persönlichkeit des Kandidaten, die Parteizugehörigkeit, das politische Profil, das Geschlecht, die Amtsführung, Kompetenz oder ein anderer Grund.
Hat ein Wähler als Wahlgrund die politische Position oder die Parteizugehörigkeit eines Kandidaten angegeben, so war seine Wahrscheinlichkeit, dass er einen SVP-Ständeratskandidaten unterstützte grösser, als wenn für ihn keiner dieser Gründe entscheidend waren.
Die Kompetenz hingegen wurde kaum als Grund bei der Wahl eines SVP-Kandidaten angegeben. Da die Mitte-Wähler in der Regel die Position der SVP nicht teilen, gaben sie ihnen auch keine Stimme.
Die SVP schneidet bei den Ständeratswahlen so schlecht ab, weil die Wähler ihre Kandidaten und Kandidatinnen in erster Linie als Parteisoldaten sehen und sie deshalb hauptsächlich von ihrer eigenen Basis gewählt werden. Die extremen Positionen und die stramme Parteiführung bringt zwar Vorteile für die Nationalratswahlen, scheint sich aber bei den Ständeratswahlen nicht auszuzahlen.
… und bei der SP
Anders sieht es bei den SP-Ständeratskandidaten aus. Bei diesen waren die Gründe Kompetenz und Persönlichkeit ausschlaggebend für einen Grossteil der Wählerinnen und Wähler. Aus diesem Grund wurden sie auch von vielen Mitte-Wählern unterstützt, da die Wähler nicht das politisches Profil des Kandidaten vor Augen hatten, sondern seine Persönlichkeit und Kompetenz. Und dies über alle Partei-Basen hinweg.
Der SP gelingt es also im Unterschied zur SVP ihre Kandidaten als kompetente Persönlichkeiten zu vermarkten und schneidet deshalb bei den Ständeratswahlen überdurchschnittlich erfolgreich ab.
Die Tamedia-Nachwahlbefragung wurde von Sotomo im Auftrag von Tamedia durchgeführt. Die Umfrage fand am Wahlwochenende der National- und Ständeratswahlen im Oktober 2015 statt. Fast 40’000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Umfrage online ausgefüllt. Die Daten wurden anschliessend nach Kanton, Alter, Bildung sowie dem Entscheidungsverhalten bei vergangenen Wahlen und Abstimmungen gewichtet.
Der Wählerfluss (von den Nationalratswahlen zu den Ständeratswahlen) wurde mit einer gewichteten Häufigkeitstabelle berechnet. Welche Gründe für die Wahl entscheidend waren, wurde mithilfe einer multinomialen Regression eruiert.
Am 23. Oktober wählen die Aargauer und Aargauerinnen eine neue Regierung. Für die fünf Regierungssitze konkurrieren nicht weniger als vierzehn Kandidatinnen und Kandidaten. Die hohe Kandidatenzahl macht zum einen einen zweiten Wahlgang wahrscheinlich und fördert zum anderen partei- bzw. blockgebundenes Wählen – was dem Charakter einer Personenwahl widerspricht.
Bei Podien zu den diesjährigen Exekutivwahlen des Kantons Aargau dürfte der eine oder andere Kandidierende regelrechten «Dichtestress» erleiden: Denn heuer haben sich vierzehn Kandidierende für das Rennen um die fünf Aargauer Regierungssitze angemeldet.
Ein zweiter Wahlgang ist wahrscheinlich
Das ist ungewöhnlich viel, obschon 2008 auch schon 12 Kandidierende ins Wahlrennen stiegen. Eine solch hohe Zahl von Kandidierenden hat Auswirkungen auf den Wahlausgang. Zunächst ist ein zweiter Wahlgang wahrscheinlich. Zwar wird im Kanton Aargau zur Ermittlung des absoluten Mehrs nicht auf (gültige) Stimmzettel, sondern auf gültige Stimmen abgestellt.[2] Das verringert vorderhand die Wahrscheinlichkeit eines zweiten Wahlgangs, weil die Kandidierenden – anders als in Kantonen mit einem «strikten», auf Wahlzetteln bezogenen absoluten Mehr – nicht mehr auf jedem zweiten gültigen Wahlzettel aufgeführt sein müssen, um das absolute Mehr zu erzielen.[3] Aber bei einer hohen Anzahl von Kandidierenden schreiben die Wähler – ceteris paribus – auch mehr Namen von Kandidierenden auf den Wahlzettel. Denn sie haben mit wachsender Zahl von Kandidierenden auch eine grössere Auswahl. Für Wähler, die primär in ideologischen Blöcken denken (links vs. rechts), ist bei einer solch hohen Zahl von Kandidierenden beispielsweise gewährleistet, dass sie ihren Wahlzettel vollständig mit Kandidierenden aus dem eigenen Lager komplettieren können. Dadurch verringert sich aber die Zahl der leeren Stimmen, was wiederum die Hürde für das absolute Mehr erhöht. Kurz, mit wachsender Zahl Kandidierender erhöht sich die Wahrscheinlichkeit eines zweiten Wahlganges. Und tatsächlich war 2008 mit zwölf Bewerber um die Aargauer Exekutivsitze ein zweiter Wahlgang nötig.
Regierungsratswahlen sind Personenwahlen
Ein grosser Andrang auf das kantonale Regierungsamt wirkt sich aber auch auf das Ergebnis der einzelnen Kandidaten und Kandidatinnen aus. Kantonale Exekutivwahlen sind in 25 von 26 Kantonen Majorzwahlen und als solches in erster Linie Personenwahlen. Nicht Parteien bzw. die Parteizugehörigkeit des Kandidaten oder der Kandidatin soll bei Personenwahlen im Vordergrund stehen, sondern die Person und seine/ihre (ausserparteilichen) Eigenschaften. So mag es in der Theorie sein. Tatsächlich aber spielt die Parteizugehörigkeit eines Regierungsratskandidaten oder einer Regierungsratskandidatin für viele Wähler gleichwohl eine erhebliche Rolle. Sie ist zunächst einmal eine sehr effiziente Entscheidhilfe. Weiss man beispielsweise nicht viel über den Kandidierenden, so kennt man doch oftmals seine Parteizugehörigkeit. Und das genügt bestimmten Wählern und Wählerinnen bereits schon. Mehr wollen sie gar nicht wissen. Das widerspricht dem Charakter einer Personenwahl, wo Köpfe im Vordergrund stehen sollen und nicht Parteien. Aber Wahlkriterien lassen sich nicht vorschreiben. Unsere Vermutung ist nun diejenige, dass bei einer hohen Anzahl von Kandidierenden die Parteizugehörigkeit als Wahlkriterium immer wichtiger wird. Mit anderen Worten: Je höher die Anzahl Kandidierender, desto eher entspricht das Ergebnis eines Kandidaten oder einer Kandidatin in etwa dem, welches seine/ihre Partei bei den (oftmals) gleichzeitig stattfindenden Parlamentswahlen erzielt.
Breite des Kandidierendenfelds hat Einfluss auf die Parteigebundenheit des Entscheids
Dazu haben wir die Differenz zwischen dem Kandidatenergebnis und dem Ergebnis seiner jeweiligen Partei für alle kantonalen Regierungsratswahlen (mit kompetitiven Charakter) seit 2000 ermittelt. Sodann haben wir ein Multilevelmodell zur Erklärung dieser Differenz gerechnet. Unser Hauptaugenmerk galt dabei der Anzahl Kandidaten, aber natürlich spielen hierbei auch noch andere Faktoren eine Rolle. Auf der Individualebene ist das natürlich der Amtsinhaberstatus: Amtsinhaber und Amtsinhaberinnen erzielen ein Ergebnis, dass «ihr» Parteiergebnis in aller Regel weit übertrifft. [4] Mit anderen Worten: Sie erhalten nicht nur aus ihrem eigenen Lager Stimmen, sondern auch von anderen Parteianhängerschaften. Daneben enthält unser Modell auch noch weitere Bestimmungsgründe: Das Geschlecht, das Alter, die Parteizugehörigkeit (jeweils dichotom) und auf Kontextebene die Zahl der Regierungssitze, die Zahl der frei werdenden Regierungssitze und natürlich auch die Anzahl Kandidierender.
Abgebildet ist die simulierte Differenz (in Prozentpunkten) zwischen dem Ergebnis der Kandidaten und dem Ergebnis seiner/ihrer Partei bei den gleichzeitig (bzw. zeitnah) stattfindenden Parlamentswahlen.
Die Breite des Kandidierendenfelds hat gemäss diesem Modell einen gehörigen Einfluss auf die Parteigebundenheit des Entscheids. Um das zu veranschaulichen, haben wir – aufbauend auf den oben genannten Modellschätzungen – kontrafaktische Wahlsituationen simuliert. Bei einer hypothetischen Aargauer Wahl mit bloss sechs Kandidierenden würde die Differenz zum Parteiergebnis im Schnitt rund 30 Prozent betragen. Das heisst, die einzelnen Kandidierenden würden durchschnittlich einen Stimmenanteil erzielen, der 30 Prozentpunkte über dem Parteiergebnis zu liegen käme. Bei einer Wahl mit vierzehn Kandidierenden beträgt diese Differenz nur noch 14 Prozentpunkte. Mit anderen Worten: Die Wähler und Wählerinnen halten sich bei einer hohen Anzahl Kandidierendr viel stärker an die parteieigenen bzw. blockeigenen Kandidaten und Kandidatinnen und «verschenken» ihre Stimmen nur ungern an Kandidierende aus anderen Parteien. Die Personenwahlen werden so zu Parteiwahlen bzw. sie nähern sich diesen an.
Proporz wider Willen
Im Übrigen, wenn wir davon ausgehen, dass das absolute Mehr bei rund 40 Prozent der gültigen Wahlzettel zu liegen kommt, würden unserem Modell gemäss vier Kandidierenden dieses absolute Mehr im ersten Wahlgang erreichen. Demnach wäre ein zweiter Wahlgang nötig und dort werden die Karten bekanntlich neu gemischt. Bei einer hypothetischen Wahl mit lediglich sechs Kandidierenden hätten es hingegen alle sechs Kandidierende im ersten Wahlgang geschafft (eine Person wäre demnach überzählig gewesen). Gewiss, dies ist bloss ein Gedankenspiel. Denn am 23. Oktober treten nicht sechs, sondern vierzehn Kandidaten und Kandidatinnen an. Aber das Gedankenspiel zeigt, wie sich eine Personenwahl bei einer hohen Anzahl Kandidierenden einer Parteiwahl annähert.
[1] §22 * des GPR: Ermittlung des Ergebnisses, absolutes Mehr: 1) Bei der Ermittlung des Ergebnisses einer Wahl oder Abstimmung fallen die leeren und ungültigen Stimmzettel beziehungsweise Stimmen ausser Betracht.2) Das absolute Mehr berechnet sich wie folgt: Die Gesamtzahl der gültigen Stimmen wird durch die Anzahl der zu wählenden Behördenmitglieder geteilt und das Ergebnis halbiert. Die nächsthöhere ganze Zahl ist das absolute Mehr.
[2] Man nehme etwa das Beispiel des Kantons Schwyz. Im Kanton Schwyz galt bis 2005 der auf den Wahlzetteln beruhende Modus zur Berechnung des absoluten Mehrs. Bei den letzten, nach diesem Berechnungsverfahren durchgeführten Wahlen vom 28. März 2004 erreichte keiner der 9 Kandidierenden das erforderliche Mehr im ersten Wahlgang. Bei den Wahlen vom 16. März 2008 wurden erstmals nur noch die gültigen Kandidatenstimmen berücksichtigt. Da die Schwyzer Wählerschaft im Schnitt nur 4.03 Kandidatennamen auf die Wahlzettel schrieb, sank der Schwellenwert des absoluten Mehrs bei diesen Wahlen auf 28.7 Prozent aller gültigen Wahlzettel.Mit anderen Worten: Im Vergleich zur Wahl von 2004 war nur noch etwa die Hälfte der Stimmen notwendig, um das absolute Mehr zu erreichen. Dieses Mehr erreichten alle neun angetretenen Kandidaten. Ein zweiter Wahlgang war 2008 nicht mehr nötig.
[3] Lesen Sie dazu hier wie im Kanton Zug, der jüngst von Proporz- auf Majorzwahlen bei Exekutivämtern umstieg, dafür geworben wurde.
Von einer historischen Schlappe für die GLP war am Abstimmungssonntag die Rede. Und die Frage, welche die politische Schweiz am stärksten herumtrieb, war diejenige, ob sich das Abstimmungsdebakel auf die Wahlchancen der GLP auswirken könnte. Wenn man das Abstimmungsresultat im Verhältnis zur Wählerstärke der tragenden Partei setzt, war das gestrige Resultat jedoch keine historische Niederlage.
92 Prozent der Teilnehmenden lehnten die erste GLP-Initiative der Geschichte ab. Um auf einen ähnlich hohen Nein-Stimmenanteil zu einer Initiative zu stossen, muss man in den Annalen der Schweizer Abstimmungsdemokratie lange zurückblättern: 1923 wurde die Schutzhaft-Initiative mit 89 Prozent verworfen. Historisch ist die GLP-Abstimmungsschlappe demnach schon. Aber die GLP ist – verglichen mit den «grossen» Bundesratsparteien – auch eine Kleinpartei mit einem nationalen Wähleranteil von 5.4 Prozent (Wahlen 2011). Wenn man die Wahlchancen im Blick hat, so sollte man sich nicht alleine am Abstimmungsresultat orientieren, sondern auch daran, wie gross die Wählerschaft der Urheberpartei ist. Bildet nun die aktuelle Wählerstärke den Referenzpunkt, so vermochte die GLP am Abstimmungssonntag jenen Wert um immerhin 2.6 Prozent zu übertreffen. Das ist wenig. Und damit liegt die GLP-Initiative natürlich weit entfernt von den Spitzenwerten, die wir unten ausgewiesen haben. Aber sie ist nicht das Schlusslicht einer Rangliste der «Over-» und «Underachiever» unter den Volksbegehren. Die nachfolgende Grafik zeigt, wie die Initiativen der laufenden Legislaturperiode gemessen an der Wählerstärke ihrer Urheberpartei abgeschnitten haben.
Als Urheber einer Partei wurde entweder diejenige Partei identifiziert, welche das Begehren einreichte oder mit der Vorlage stark assoziiert wurde. Zudem haben wir – um einen FDP-Fall ausweisen zu können – die Verbandsbeschwerderechtinitiative der vergangenen Legislaturperiode hinzugezogen.
Am besten schnitt die SVP bei der Masseneinwanderungsinitiative ab. Sie vermochte weit über ihre Stammwählerschaft zu punkten und übertraf ihren Wähleranteil um mehr als 20 Prozent. Die SP folgt mit ihrer Initiative zur Einheitskrankenkasse auf Platz Zwei. Zwar scheiterte das Volksbegehren, aber es stimmten anteilsmässig mehr als doppelt so viele Stimmbürger für das Begehren als die SP Wähler zählt. Doch die beiden Flügelparteien sorgten auch für die ernüchterndsten Ergebnisse in der laufenden Legislaturperiode. Die Volkswahl des Bundesrates und die Staatsvertragsinitiative der SVP bzw. AUNS erzielten geringere Zustimmungsanteile als die SVP Wähler zählt. Der «Saldo» beträgt -2.9 beziehungsweise -1.9 Prozent. Die SP erlitt mit der Mindestlohninitiative eine ähnliche Schlappe: Das Begehren konnte gerade mal 5 Prozent mehr Stimmen auf sich vereinigen als die SP bei den Wahlen 2011 erzielte.
Die Abbildung ermöglicht auch einen Vergleich zwischen der SVP- und CVP-Familieninitiative. Die erstere wurde bloss von der SVP (und der EVP) zur Annahme empfohlen, während die letztere von der nationalen CVP- und SVP-Delegiertenversammlung (und anderen Kleinparteien) eine Ja-Parole erhielt. Würden sich die Parteianhängerschaften an die Empfehlung ihrer Partei halten, so hätte die CVP-Familieninitiative nicht nur in absoluten Werten, sondern auch relativ zu ihrer Wählerstärke klar besser abschneiden müssen als das SVP-Begehren von 2013. Das war aber nicht der Fall. Im Gegenteil: Die SVP-Familieninitiative erzielte bei der CVP (oder den anderen Parteien bzw. Parteiungebundenen) offenbar mehr Stimmenanteile als die CVP-Initiative bei der SVP-Anhängerschaft – und dies, obwohl ihr die Parolenunterstützung der CVP seinerzeit fehlte.
Die Frage, welche Auswirkungen ein Abstimmungsergebnis auf die Wahlchancen einer Partei hat, ist mit dem vorliegenden Vergleich natürlich nicht zu beantworten. Aber die Beispiele der SVP und SP, die in der laufenden Legislaturperiode sowohl hervorragende wie auch schlechte Ergebnisse bei Abstimmungen erzielten, zeigen, dass solche Schlüsse auf der Basis von Abstimmungsergebnissen keineswegs so einfach zu ziehen sind. Denn: Aufgrund welcher Abstimmung soll man im Falle dieser beiden Parteien auf die entsprechenden Wahlchancen schliessen? Ist beispielsweise bei der SP das Ergebnis bei der Einheitskasse oder bei der Mindestlohninitiative das entsprechenden «Menetekel»? Am wahrscheinlichsten ist, dass sich Abstimmungsergebnisse generell schlecht dazu eignen, auf die Wahlchancen der tragenden Partei zu schliessen. Abstimmungen und Wahlen sind eben zwei verschiedene Paar Schuhe.
Unter dem Hashtag #2von5 wirbt die SP des Kantons Basel-Landschaft für ihre beiden Regierungsratskandidaten. Doch wie erfolgreich sind Mehrfachkandidaturen im Vergleich zu Einzelkandidaturen?
Ausgangslage
Die ersten kantonalen Wahlen im Superwahljahr 2015 finden in Baselland statt. Die Ausgangslage ist durchaus spannend. Die fünf national wählerstärksten Parteien halten jeweils einen der fünf Baselbieter Regierungssitze inne. Bei den kommenden Wahlen vom 8. Februar treten nun die vier Bisherigen der SVP, FDP, CVP und Grünen wieder an, während der bisherige SP-Vertreter Urs Wüthrich auf eine erneute Kandidatur verzichtet. Der «SP-Sitz» – auf den die SP formell natürlich ebenso wenig wie alle anderen Parteien einen Anspruch hat, den sie aber seit 1925 ununterbrochen innehat – wird demnach «frei». Für diesen Sitz kandidieren nun eine zusätzliche FDP-Sprengkandidatin (Monica Gschwind) und zwei SP-Kandidaten (Regula Nebiker und Daniel Münger). Aber: Sind zwei Kandidaten derselben Partei für einen «frei werdenden» Sitz nicht einer zuviel?
Amtsinhaber werden so gut wie sicher wiedergewählt
Bevor wir uns der oben gestellten Frage zuwenden, bedarf es noch einiger Erläuterungen. Zunächst einmal werden bei Gesamterneuerungswahlen alle Regierungsräte und -rätinnen neu gewählt. Die beiden SP-Nominierten kandidieren somit nicht bloss für den Sitz des zurücktretenden Urs Wüthrich, sondern für die fünf Baselbieter Regierungssitze. Es ist demnach auch keineswegs auszuschliessen, dass beide SP-Nominierten in die Exekutive gewählt werden – zumal die SP in der Vergangenheit auch schon mit einer Doppelvertretung in der Baselbieter Regierung sass. Ein solches Szenario ist demnach möglich, aber – rein statistisch gesprochen – eher unwahrscheinlich. Warum? Das liegt am Bisherigenbonus, den Amtsinhaber im Vergleich zu neu Kandidierenden haben. Dieser Bisherigenbonus beträgt bei kantonalen Regierungswahlen in der Schweiz beinahe 20 Prozent an Wählerstimmen. Die Wiederwahlrate von Amtsinhabern ist dementsprechend hoch und beträgt 92 Prozent (2000-2014). Kurz, Bisherige werden in aller Regel wiedergewählt. Für die Baselbieter Wahlen bedeutet das nun, dass im Prinzip noch ein Sitz verbleibt – sofern alle Bisherigen bestätigt werden. Die SP-Delegierten des Kantons Baselland hatten sich nun entschieden, eine Zweierkandidatur aufzustellen. Die Frage ist nun: Schmälert eine Doppelkandidatur nicht die Erfolgschancen beider Kandidaten, weil dadurch eine Stimmenzersplitterung wahrscheinlich wird?
Die Gretchenfrage: Wie viele Kandidaten soll man nominieren?
Generell gilt: Man soll nur so viele Kandidaten aufstellen, wie man sich realistischerweise – aufgrund der Wähleranteile bzw. der «Blockstärke» – Regierungssitze zu gewinnen erhoffen darf. Eine Partei, die zu viele Kandidaten nominiert, läuft Gefahr, dass sich die Parteikandidaten am Ende gegenseitig Stimmen wegnehmen. Dass sich die Parteien zumindest näherungsweise an diese Logik halten, zeigt nachfolgende Abbildung: Es besteht – mit Ausnahme der FDP – ein starker Zusammenhang zwischen der kantonalen Parteistärke und der Anzahl nominierter Kandidaten. Je höher also der Wähleranteil einer Partei, umso mehr Kandidaten stellt sie auf. Interessant ist überdies, dass die beiden Flügelparteien SP und SVP häufiger als die beiden Mitte-Parteien auf Kandidaturen ganz verzichten. Selbst bei einem Wähleranteil von 10 Prozent (und teilweise gar mehr) kommt es bei SP und SVP vor, dass sie überhaupt keine Kandidaten nominieren.
Boxplot zwischen der kantonalen Wählerstärke (bei den jeweiligen Kantonsratswahlen) und der Anzahl «offiziell» nominierter Kandidaten (sogenannte «wilde» Kandidaten wurden nicht berücksichtigt). Alle Majorzwahlen mit Konkurrenzcharakter zwischen 2000-2014. Wahlen, in denen eine Partei mehr als drei Kandidaten aufstellte, sind entweder zu selten für eine statistische Analyse oder haben beinahe schon den Charakter einer Proporzwahl (Kanton NE).
Aber lässt sich die grössere Wahrscheinlichkeit der Stimmenzersplitterung bei Mehrfachkandidaturen auch empirisch belegen? Wir nehmen es hier gleich vorweg: Einwandfrei belegen lässt sich das kaum. Dazu müsste man testen, wie eine Einzelkandidatur im Vergleich zu einer Doppel- (oder Mehrfach-)Kandidatur bei exakt denselben Wahlen (oder zumindest unter vergleichbaren Bedingungen) abschneidet. Deshalb ist unser Anspruch auch nicht, eine «naturwissenschaftlich» exakte, sondern bloss eine approximative Antwort auf diese Frage zu geben.
Untersuchen wollen wir, ob Neukandidierende einer Partei – es konkurrieren ja drei Neukandidierende um den frei gewordenen Baselbieter SP-Regierungssitz – besser abschneiden, wenn sie einzeln antreten als im «Doppel-» oder «Multipack». Dazu muss man aber zunächst festlegen, was unter einem «guten Abschneiden» bei Regierungsratswahlen zu verstehen ist. Wir haben das so definiert: Ein Kandidat, der von einer Partei portiert wird, soll mindestens so viele Stimmen erzielen wie seine Partei bei den (in der Regel gleichzeitig stattfindenden) kantonalen Parlamentswahlen. Das ist die untere Grenze. In der Schule würde man so ein Abschneiden mit «knapp genügend» bezeichnen. Im Prinzip darf aber von Regierungsratskandidaten erwartet werden, dass sie höhere Stimmenanteile erreichen als die Wählerstärke ihrer Partei. Zum Beispiel darf erwartet werden, dass ein SP-Kandidat auch Stimmen von grünen WählerInnen erhält. Deshalb haben wir noch eine weitere, obere Grenze definiert, die fünf Prozentpunkte über der eigenen Parteistärke liegt. Diese Grenze hat zugegebenermassen etwas willkürliches, denn ebensogut hätte man ein um zehn Prozentpunkte besseres Abschneiden als Schwellenwert definieren können. Doch für unsere Untersuchungszwecke spielt das keine entscheidende Rolle.
Die Resultate unserer Kurzanalyse sind nicht ganz so eindeutig, wie wir uns das gewünscht haben. Aber immerhin gab es bloss eine Einzelkandidatur, welche das «Plansoll» – also zumindest die Stimmen der eigenen Parteiwähler auf sich zu vereinigen – nicht erfüllte. 21 Mehrfachkandidaturen verpassten hingegen dieses Ziel. Auch wenn wir das Plansoll – wie oben geschildert – um fünf Prozentpunkte anheben, so schneiden Einzelkandidaturen tendenziell besser ab als Mehrfachkandidaturen. Wer überdies in der interaktiven Grafik die Option «Parteien» anwählt, wird feststellen, dass sich «Over-» und «Underachiever» ziemlich gleichmässig zwischen den Parteien verteilen.
Ein gutes Beispiel…
Als Exempel dienen der erste und zweite Wahlgang der Luzerner Regierungsratswahlen 2003. Hier liegt kein echtes Quasi-Experiment vor, aber immerhin eines, dass diesen Anforderungen nahe kommt. Im ersten Wahlgang traten beispielsweise vier Neukandidierende der SVP an. Das beste Ergebnis von ihnen erzielte Räto Camenisch mit rund 21 Prozent Stimmenanteilen (Wählerstärke SVP LU 2003: 19.9%). Weil kein einziger Kandidat das absolute Mehr im ersten Wahlgang erzielte, fand wenig später der zweite Wahlgang unter grundsätzlich ähnlichen Bedingungen (und ähnlicher Wahlbeteiligung) statt. Die SVP schickte nur noch einen Kandidaten (Camenisch) ins Rennen. Er wurde zwar nicht gewählt, aber erzielte immerhin 31.3 Prozent Wählerstimmen, mithin also 10 Prozent mehr als im ersten Wahlgang.
… mit Grenzen
Aber: Dass Mehrfachkandidaturen nicht zwingend schlechter sein müssen als Einzelkandidaturen, versteht sich von selbst. Schliesslich geht es bei den Exekutivwahlen ja auch (und vor allem) um Persönlichkeiten. Dies belegen auch die Glanzresultate, die von “Neulingen” erzielten wurden, welche Teil eines Mehrfachtickets waren. Ein Beispiel: Heidi Z’graggen (CVP, UR) trat 2004 als Neukandidierende an den Urner Regierungsratswahlen an und liess dabei zwei bisherige CVP-Kandidaten hinter sich. Sie erreichte einen Stimmenanteil von 78 Prozent, obwohl ihre Partei «nur» 45 Prozent der Parlamentsmandate hielt (siehe Box).
Alles in allem scheinen Kandidaten, die Teil eines Mehrfachtickets sind, im Schnitt etwas schlechter abzuschneiden als Einzelkandidaten. Aber was heisst in diesem Zusammenhang schon «im Schnitt»? Es heisst bloss, dass Einzelkandidaten ceteris paribus voraussichtlichmehr Stimmen machen, als wenn sie Teil eines Mehrfachtickets sind. Für selbstbewusste Kandidaten ist das kein Grund für schlaflose Nächte: Denn «starke» Kandidaten setzen sich so oder so durch, nur bei «durchschnittlichen» Kandidaten könnte die Stimmenzersplitterung unter Umständen den Ausschlag geben (siehe hierzu das famose “prize fighter”-Argument von John Zaller).
Für die Berechnung der kantonalen Parteistärken wurden in aller Regel die bei den jeweiligen Kantonsratswahlen erzielten Stimmenanteile verwendet. In gewissen Kantonen – Uri, aber auch GR, AI und AR – finden (bzw. fanden) jedoch in vielen (oder allen) Wahlkreisen Majorzwahlen statt, was eine Ermittlung der Parteistärken verunmöglicht (bzw. erheblich erschwert). Für den Kanton Uri liegen erst ab 2008 solche Parteistärken vor. Wir haben in solchen Fällen die Mandatsanteile im Parlament verwendet.