Am 23. Oktober wählen die Aargauer und Aargauerinnen eine neue Regierung. Für die fünf Regierungssitze konkurrieren nicht weniger als vierzehn Kandidatinnen und Kandidaten. Die hohe Kandidatenzahl macht zum einen einen zweiten Wahlgang wahrscheinlich und fördert zum anderen partei- bzw. blockgebundenes Wählen – was dem Charakter einer Personenwahl widerspricht.
Bei Podien zu den diesjährigen Exekutivwahlen des Kantons Aargau dürfte der eine oder andere Kandidierende regelrechten «Dichtestress» erleiden: Denn heuer haben sich vierzehn Kandidierende für das Rennen um die fünf Aargauer Regierungssitze angemeldet.
Ein zweiter Wahlgang ist wahrscheinlich
Das ist ungewöhnlich viel, obschon 2008 auch schon 12 Kandidierende ins Wahlrennen stiegen. Eine solch hohe Zahl von Kandidierenden hat Auswirkungen auf den Wahlausgang. Zunächst ist ein zweiter Wahlgang wahrscheinlich. Zwar wird im Kanton Aargau zur Ermittlung des absoluten Mehrs nicht auf (gültige) Stimmzettel, sondern auf gültige Stimmen abgestellt.[2] Das verringert vorderhand die Wahrscheinlichkeit eines zweiten Wahlgangs, weil die Kandidierenden – anders als in Kantonen mit einem «strikten», auf Wahlzetteln bezogenen absoluten Mehr – nicht mehr auf jedem zweiten gültigen Wahlzettel aufgeführt sein müssen, um das absolute Mehr zu erzielen.[3] Aber bei einer hohen Anzahl von Kandidierenden schreiben die Wähler – ceteris paribus – auch mehr Namen von Kandidierenden auf den Wahlzettel. Denn sie haben mit wachsender Zahl von Kandidierenden auch eine grössere Auswahl. Für Wähler, die primär in ideologischen Blöcken denken (links vs. rechts), ist bei einer solch hohen Zahl von Kandidierenden beispielsweise gewährleistet, dass sie ihren Wahlzettel vollständig mit Kandidierenden aus dem eigenen Lager komplettieren können. Dadurch verringert sich aber die Zahl der leeren Stimmen, was wiederum die Hürde für das absolute Mehr erhöht. Kurz, mit wachsender Zahl Kandidierender erhöht sich die Wahrscheinlichkeit eines zweiten Wahlganges. Und tatsächlich war 2008 mit zwölf Bewerber um die Aargauer Exekutivsitze ein zweiter Wahlgang nötig.
Regierungsratswahlen sind Personenwahlen
Ein grosser Andrang auf das kantonale Regierungsamt wirkt sich aber auch auf das Ergebnis der einzelnen Kandidaten und Kandidatinnen aus. Kantonale Exekutivwahlen sind in 25 von 26 Kantonen Majorzwahlen und als solches in erster Linie Personenwahlen. Nicht Parteien bzw. die Parteizugehörigkeit des Kandidaten oder der Kandidatin soll bei Personenwahlen im Vordergrund stehen, sondern die Person und seine/ihre (ausserparteilichen) Eigenschaften. So mag es in der Theorie sein. Tatsächlich aber spielt die Parteizugehörigkeit eines Regierungsratskandidaten oder einer Regierungsratskandidatin für viele Wähler gleichwohl eine erhebliche Rolle. Sie ist zunächst einmal eine sehr effiziente Entscheidhilfe. Weiss man beispielsweise nicht viel über den Kandidierenden, so kennt man doch oftmals seine Parteizugehörigkeit. Und das genügt bestimmten Wählern und Wählerinnen bereits schon. Mehr wollen sie gar nicht wissen. Das widerspricht dem Charakter einer Personenwahl, wo Köpfe im Vordergrund stehen sollen und nicht Parteien. Aber Wahlkriterien lassen sich nicht vorschreiben. Unsere Vermutung ist nun diejenige, dass bei einer hohen Anzahl von Kandidierenden die Parteizugehörigkeit als Wahlkriterium immer wichtiger wird. Mit anderen Worten: Je höher die Anzahl Kandidierender, desto eher entspricht das Ergebnis eines Kandidaten oder einer Kandidatin in etwa dem, welches seine/ihre Partei bei den (oftmals) gleichzeitig stattfindenden Parlamentswahlen erzielt.
Breite des Kandidierendenfelds hat Einfluss auf die Parteigebundenheit des Entscheids
Dazu haben wir die Differenz zwischen dem Kandidatenergebnis und dem Ergebnis seiner jeweiligen Partei für alle kantonalen Regierungsratswahlen (mit kompetitiven Charakter) seit 2000 ermittelt. Sodann haben wir ein Multilevelmodell zur Erklärung dieser Differenz gerechnet. Unser Hauptaugenmerk galt dabei der Anzahl Kandidaten, aber natürlich spielen hierbei auch noch andere Faktoren eine Rolle. Auf der Individualebene ist das natürlich der Amtsinhaberstatus: Amtsinhaber und Amtsinhaberinnen erzielen ein Ergebnis, dass «ihr» Parteiergebnis in aller Regel weit übertrifft. [4] Mit anderen Worten: Sie erhalten nicht nur aus ihrem eigenen Lager Stimmen, sondern auch von anderen Parteianhängerschaften. Daneben enthält unser Modell auch noch weitere Bestimmungsgründe: Das Geschlecht, das Alter, die Parteizugehörigkeit (jeweils dichotom) und auf Kontextebene die Zahl der Regierungssitze, die Zahl der frei werdenden Regierungssitze und natürlich auch die Anzahl Kandidierender.

Die Breite des Kandidierendenfelds hat gemäss diesem Modell einen gehörigen Einfluss auf die Parteigebundenheit des Entscheids. Um das zu veranschaulichen, haben wir – aufbauend auf den oben genannten Modellschätzungen – kontrafaktische Wahlsituationen simuliert. Bei einer hypothetischen Aargauer Wahl mit bloss sechs Kandidierenden würde die Differenz zum Parteiergebnis im Schnitt rund 30 Prozent betragen. Das heisst, die einzelnen Kandidierenden würden durchschnittlich einen Stimmenanteil erzielen, der 30 Prozentpunkte über dem Parteiergebnis zu liegen käme. Bei einer Wahl mit vierzehn Kandidierenden beträgt diese Differenz nur noch 14 Prozentpunkte. Mit anderen Worten: Die Wähler und Wählerinnen halten sich bei einer hohen Anzahl Kandidierendr viel stärker an die parteieigenen bzw. blockeigenen Kandidaten und Kandidatinnen und «verschenken» ihre Stimmen nur ungern an Kandidierende aus anderen Parteien. Die Personenwahlen werden so zu Parteiwahlen bzw. sie nähern sich diesen an.
Proporz wider Willen
Im Übrigen, wenn wir davon ausgehen, dass das absolute Mehr bei rund 40 Prozent der gültigen Wahlzettel zu liegen kommt, würden unserem Modell gemäss vier Kandidierenden dieses absolute Mehr im ersten Wahlgang erreichen. Demnach wäre ein zweiter Wahlgang nötig und dort werden die Karten bekanntlich neu gemischt. Bei einer hypothetischen Wahl mit lediglich sechs Kandidierenden hätten es hingegen alle sechs Kandidierende im ersten Wahlgang geschafft (eine Person wäre demnach überzählig gewesen). Gewiss, dies ist bloss ein Gedankenspiel. Denn am 23. Oktober treten nicht sechs, sondern vierzehn Kandidaten und Kandidatinnen an. Aber das Gedankenspiel zeigt, wie sich eine Personenwahl bei einer hohen Anzahl Kandidierenden einer Parteiwahl annähert.
Thomas Milic und Thomas Willi
[1] Foto: Kanton Aargau | Twitter
[1] § 22 * des GPR: Ermittlung des Ergebnisses, absolutes Mehr: 1) Bei der Ermittlung des Ergebnisses einer Wahl oder Abstimmung fallen die leeren und ungültigen Stimmzettel beziehungsweise Stimmen ausser Betracht. 2) Das absolute Mehr berechnet sich wie folgt: Die Gesamtzahl der gültigen Stimmen wird durch die Anzahl der zu wählenden Behördenmitglieder geteilt und das Ergebnis halbiert. Die nächsthöhere ganze Zahl ist das absolute Mehr.
[2] Man nehme etwa das Beispiel des Kantons Schwyz. Im Kanton Schwyz galt bis 2005 der auf den Wahlzetteln beruhende Modus zur Berechnung des absoluten Mehrs. Bei den letzten, nach diesem Berechnungsverfahren durchgeführten Wahlen vom 28. März 2004 erreichte keiner der 9 Kandidierenden das erforderliche Mehr im ersten Wahlgang. Bei den Wahlen vom 16. März 2008 wurden erstmals nur noch die gültigen Kandidatenstimmen berücksichtigt. Da die Schwyzer Wählerschaft im Schnitt nur 4.03 Kandidatennamen auf die Wahlzettel schrieb, sank der Schwellenwert des absoluten Mehrs bei diesen Wahlen auf 28.7 Prozent aller gültigen Wahlzettel.Mit anderen Worten: Im Vergleich zur Wahl von 2004 war nur noch etwa die Hälfte der Stimmen notwendig, um das absolute Mehr zu erreichen. Dieses Mehr erreichten alle neun angetretenen Kandidaten. Ein zweiter Wahlgang war 2008 nicht mehr nötig.
[3] Lesen Sie dazu hier wie im Kanton Zug, der jüngst von Proporz- auf Majorzwahlen bei Exekutivämtern umstieg, dafür geworben wurde.