In Rahmen von Volksabstimmungen sind die Massenmedien von zentraler Bedeutung. Als intermediäre Instanzen zwischen den politischen Eliten (insb. Behörden, Parteien sowie Interessengruppen) und den BürgerInnen spielen sie eine wichtige Rolle. Die Journalisten wählen nicht nur die politischen Akteure aus, die in die Medienberichterstattung Eingang finden, sondern entscheiden auch über die Art und Weise, wie diese dargestellt werden. Über diese Selektions- und Präsentationslogiken hinaus scheuen sie nicht davor zurück, ihre eigenen Positionen und Ansichten einzubringen, zumal die Autonomie der Medien gegenüber dem politischen System in den letzten Jahrzehnten tendenziell stark zugenommen hat.
Die Frage, ob die Stimmentscheide der BürgerInnen auf entscheidende Weise durch die Massenmedien geprägt werden, beschäftigt die Politikwissenschaft bereits seit Jahrzehnten. Vor und während dem Zweiten Weltkrieg postulierte die theoretisch geprägte US-amerikanische Wahlforschung starke Medieneffekte. Allerdings kehrte mit den ersten breit angelegten empirischen Arbeiten zu den Präsidentschaftswahlen früh Ernüchterung ein. Die Vorstellung, wonach von Medien eine massive Beeinflussung der Wahlberechtigten ausgehe, wich dem sogenannten Minimal-Effects-Paradigma. In der Folge bestätigten zahlreiche Studien das Ausbleiben von starken und systematischen Wirkungen.
In einem kürzlich erschienenen Beitrag bin ich der Frage nachgegangen, ob die Ausrichtung der Medienberichterstattung einen direkten Effekt auf den Stimmentscheid der Stimmberechtigten ausübt. Basierend auf einer Verknüpfung von Bevölkerungsumfragen und Inhaltsanalysedaten der wichtigsten Tageszeitungen und Fernsehsendungen kommt meine Analyse zu drei Kampagnen zum Schluss, dass dies nur bei einer Vorlage der Fall war. Ein direkter Medieneffekt liess sich nur in Bezug auf die Unternehmenssteuerreform II von 2008 nachweisen. Im Gegensatz dazu blieben sowohl bei der Asylgesetzrevision von 2006 als auch bei der Einbürgerungsinitiative von 2008 statistisch signifikante Zusammenhänge aus. Dieses Hauptergebnis legt den Schluss nahe, dass unter der Bedingung von inhaltlich besonders komplexen Abstimmungsvorlagen der Meinungsbildungsprozess der StimmbürgerInnen auf systematische Weise durch die Medienberichterstattung beeinflusst werden kann.
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die geringe Anzahl an einbezogenen Fällen ein Fragezeichen hinter die Generalisierbarkeit dieses Ergebnisses setzt. Die USR2 kann aufgrund ihrer ausserordentlich hohen Komplexität im Schweizerischen Kontext als atypischer Fall angesehen werden. Gemäss den VOX/VOTO-Analysen hatten nur bei knapp 10 Prozent der Vorlagen, die auf eidgenössischer Ebene seit 1981 zur Abstimmung gelangten, die BürgerInnen ähnlich hohe Entscheidungsschwierigkeiten wie bei der Unternehmenssteuerreform II. Im Allgemeinen ist also davon auszugehen, dass sich direkte Medieneffekte nur unter ganz bestimmten Bedingungen einstellen und dementsprechend die Ausnahme bilden.
Dieser Artikel wurde von 50plus1 zur Verfügung gestellt. 50plus1 ist ein wissenschaftlicher und politisch unabhängiger Blog von Laurent Bernhard (FORS), Maxime Walder und Oliver Strijbis (beide Universität Zürich).
[2] Mehr zum Thema lesen Sie in: Bernhard Laurent (2018). Lassen sich in der direkten Demokratie die BürgerInnen in ihrem Stimmentschei durch die Medienberichterstattung beeinflussen? In: Daniel Kübler (Hrsg.): Medien und direkte Demokratie (S. 89-102) Zürich: Schulthess.
Auslandschweizer stimmen progressiver, linker und gesellschaftsliberaler als Inlandschweizer. Das zeigt ein Vergleich des Abstimmungsverhaltens von Ausland- und Inlandschweizern zu mehr als 60 Vorlagen.
Der 24. September 2017 war kein Freudentag für die Regierung. Denn die Rentenreform wurde von einer knappen Mehrheit der Stimmenden abgelehnt. Hätten nur die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer abstimmen dürfen, so gäbe es für den Bundesrat weitaus mehr Grund zur Freude: Denn die «fünfte Schweiz» nahm die Reform mit einer komfortablen Zweidrittel-Mehrheit an. Die Differenz zwischen Ausland- und Inlandschweizern betrug bei der Rentenreform demnach happige 18 Prozentpunkte. Das ist viel. Denn die maximale Differenz zwischen den Kantonen betrug rund 21 Prozentpunkte (SZ: 35.7%; JU: 56.8%).
Ticken die Auslandschweizer grundsätzlich anders als Inlandschweizer? Oder war die Rentenreform bloss eine Ausnahme? Zur Beantwortung dieser Frage haben wir das Stimmverhalten von Auslandschweizern mit dem gesamtschweizerischen Ergebnis bei den letzten 62 Vorlagen (2011-2017) verglichen. Bei den nachfolgend präsentierten Werten für die Auslandschweizer handelt es sich um Hochrechnungen. Derzeit wird das Stimmergebnis der Auslandschweizer nur in 12 Kantonen ausgewiesen. Sie machen allerdings etwa 70 Prozent aller bei einer Schweizer Vertretung im Ausland registrierten (und demnach teilnahmeberechtigten) Auslandschweizer aus. Wir haben die Ergebnisse für diese 12 Kantone mit einem bestimmten Verfahren für alle Auslandschweizer hochgerechnet.[2] Wichtig ist zudem auch: Wir haben die Ergebnisse der Auslandschweizer mit dem Ergebnis der Gesamtschweiz verglichen und nicht etwa mit dem Ergebnis für die Inlandschweizer. Dies erfolgte aus praktischen Gründen. Die Unterscheidung zwischen Inlandschweizern und dem Gesamtergebnis ist nur bei sehr knappen Ergebnissen relevant. Denn bei einer durchschnittlichen Stimmbeteiligung der Auslandschweizer von rund 30 Prozent beträgt ihr Anteil an einem durchschnittlichen Stimmkörper bloss etwa zwei Prozent.
In einem ersten Schritt haben wir für alle Abstimmungen zwischen 2011 und 2017 die Unterschiede im Ja-Stimmenanteil herausgearbeitet. in Abbildung 1 sind nun jene Abstimmungen aufgelistet, bei denen der Ja-Stimmenanteil der Auslandschweizer tiefer lag als in der Gesamtschweiz. Besonders erwähnenswert ist hierbei die Masseneinwanderungsinitiative, die von der fünften Schweiz hochkant abgelehnt wurde, von den Inlandschweizern indessen angenommen wurde.
Abbildung 1: Stimmverhalten der Auslandschweizer im Vergleich zur Gesamtschweiz (2011-2017): Vorlagen mit tieferem Ja-Anteil für Auslandschweizer.
Viel öfter kam hingegen vor, dass der Ja-Stimmenanteil bei den Auslandschweizern höher lag als in der Gesamtschweiz. Besonders fällt hier der Familienartikel (2013) auf, der seinerzeit am Ständemehr scheiterte, von den Auslandschweizern aber mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde. Die Differenz zwischen Auslandschweizern und Gesamtschweiz war seinerzeit noch grösser als bei der Altersvorsorge 2020. Dies hat möglicherweise auch damit zu tun, dass die SVP damals in ihrer, an alle Schweizer (aber nicht: Auslandschweizer) Haushalte verschickten Gratiszeitung gegen den Verfassungsartikel warb.
Abbildung 2: Stimmverhalten der Auslandschweizer im Vergleich zur Gesamtschweiz (2011-2017): Vorlagen mit höherem Ja-Anteil für Auslandschweizer.
Nicht selten gibt es aber so gut wie keine Unterschiede zwischen der fünften Schweiz und der Gesamtschweiz. Diese Fälle sind unspektakulär und werden deshalb auch oftmals ignoriert. Aber sie sind gar nicht so selten.
Abbildung 3: Stimmverhalten der Auslandschweizer im Vergleich zur Gesamtschweiz (2011-2017): Vorlagen mit annähernd gleichem Ja-Anteil für Ausland- und Inlandschweizer.
Diese bisher präsentierten Befunde sind an sich noch nicht sonderlich aussagekräftig. Denn die Zustimmung bei einer Vorlage kann – je nach Vorlageninhalt – eine ganz andere inhaltliche Bedeutung haben. Bei der einen Vorlage kann das Ja beispielsweise eine Verschärfung des Asylrechts bedeuten, bei einer anderen Vorlage hingegen eine Lockerung des Asylrechts (oder irgendetwas vollkommen anderes). Um die inhaltliche Richtung des Abstimmungsverhaltens von Auslandschweizern bestimmen zu können, haben wir die einzelnen Sachfragen auf einer Konservativ-Progressiv-Achse lokalisiert. Nun sind die Begriffe «progressiv» und «konservativ» nicht selbsterklärend. Hinzu kommt, dass sie oft wertgeladen verwendet werden. Unsere rein operationale (und demnach wertneutrale) Definition lautet wie folgt: Wir haben die Empfehlungen der beiden grossen Polparteien, SVP und SP, zum Ausgangspunkt genommen und die Empfehlung der SVP als konservativ-rechten Pol definiert, während die Empfehlung der SP als progressiv-linker Pol definiert wurde. Vorlagen, bei denen zwischen SP und SVP Konsens herrschte, wurden in der Folge nicht berücksichtigt.
Abbildung 4 zeigt die inhaltliche Richtung des Abstimmungsverhaltens der Auslandschweizer. Wie ist diese Abbildung zu lesen? Die vertikale Null-Linie steht für den Entscheid der Gesamtschweiz. Die grauen Linien geben die Abweichung der Auslandschweizer vom Ergebnis der Gesamtschweiz an und zeigen zugleich auch an, in welche Richtung diese Abweichung erfolgte: In Richtung progressivem Pol oder in Richtung konservativem Pol.
Abbildung 4: Stimmverhalten der Auslandschweizer im Vergleich zur Gesamtschweiz (2011-2017) auf einer Konservativ-Progressiv-Achse.
Die Auswertung zeigt: Die Auslandschweizer stimmen in aller Regel progressiver und linker ab als die Gesamtschweiz. Es gab zwischen 2011 und 2017 im Prinzip nur zwei bedeutende Ausnahmen davon: Die Abstimmung über die zweite Gotthardröhre und jene über die Öffnungszeiten für Tankstellenshops. In beiden Fällen hing dies möglicherweise mit der spezifischen Lebenssituation der Auslandschweizer zusammen. Der Gotthardtunnel dürfte von Auslandschweizern, die ihren Lebensmittelpunkt in Südeuropa haben, öfters genutzt werden als von Inlandschweizern. Und die Liberalisierung von Ladenöffnungszeiten ist in vielen Staaten, in den Auslandschweizer schon seit Jahren leben, längst Tatsache.
Weiter haben wir uns gefragt, ob die Auslandschweizer allenfalls behördenfreundlicher abstimmen als die Inlandschweizer. Dazu haben wir eine Skala der Behördenlinientreue erstellt und die beiden Vergleichsgruppen darauf verortet.
In Abbildung 5 sind nun jene Abstimmungen aufgelistet, bei denen eine Mehrheit der Auslandschweizer dem Bundesrat folgte, während die Mehrheit der Gesamtschweiz der «Opposition» folgte. Im Zeitraum zwischen 2011 und 2017 waren dies gerade mal sechs Abstimmungen. Zu diesen sechs Vorlagen gehören auch die beiden jüngst abgelehnten Rentenvorlagen.
Abbildung 5: Behördenkonformes Stimmverhalten von Auslandschweizern im Vergleich zur Gesamtschweiz 2011-2017: Vorlagen mit ungleichen Mehrheiten.
Weiter wurden nun jene Abstimmungen aufgelistet, bei denen eine Mehrheit der Gesamtschweiz dem Bundesrat folgte, während die Mehrheit der Auslandschweizer der «Opposition» folgte. Dies kam bloss drei Mal vor.
Abbildung 6: Behördenkonformes Stimmverhalten von Auslandschweizern im Vergleich zur Gesamtschweiz 2011-2017: Vorlagen mit ungleichen Mehrheiten.
Zuletzt sind jene Abstimmungen aufgelistet, bei denen die Mehrheit der Auslandschweizer genau so abstimmte wie die Mehrheit der Gesamtschweiz. Dies ist der Normalfall. Ein einzelner, spektakulärer Fall ist hier allerdings hervorzuheben. Das RTVG. Das RTVG wurde seinerzeit (2015) mit einem äusserst knappen Ergebnis (50.1%) angenommen. Bei dieser Abstimmung – und nur bei dieser Abstimmung – lag das (u.a.) am Stimmverhalten der Auslandschweizer. Diese haben das RTVG nämlich mit komfortabler Mehrheit angenommen. Dadurch ist das Gesamtresultat gekippt. Denn die Inlandschweizer selbst haben das RTVG ganz knapp abgelehnt. Im Nachgang zu dieser Abstimmung führte dieser Umstand zu einer gewissen Polemik: Entschieden worden sei die Abstimmung ausgerechnet von jenen, die gar keine Empfangsgebühren zahlen, lautete die Kritik. Dabei ist aber folgendes zu beachten: Bei einer derart knappen Abstimmung wie derjenigen über das RTVG lässt sich im Prinzip irgendeine beliebige Merkmalsgruppe für das Resultat verantwortlich machen. Vielleicht haben die Blonden die Dunkelhaarigen überstimmt, etc. «Schuldzuweisungen» sind bei Abstimmungen zudem ohnehin fehl am Platz: Wird eine Sachfrage vorgelegt, so haben Stimmberechtigte das Recht, sich entweder dafür oder dagegen auszusprechen.
Abbildung 7: Behördenkonformes Stimmverhalten von Auslandschweizern im Vergleich zur Gesamtschweiz 2011-2017: Vorlagen mit gleichen Mehrheiten.
Auslandschweizer stimmen in der Regel gesellschaftsliberaler, «linker» und ökologischer als Inlandschweizer. Sie sind zudem auch etwas behördenfreundlicher als Inlandschweizer. Die Unterschiede sind indessen nicht dramatisch. Nur selten divergieren die Mehrheiten zwischen Inland- und Auslandschweizern. Viel öfter ist man sich im Prinzip einig. Die durch den ausserschweizerischen Kontext bedingte Prägungen spielen ausserdem nur bei wenigen Sachfragen eine Rolle (zweite Gotthardröhre, Öffnungszeiten für Tankstellenshops). Viel eher sind bei Inland- und Auslandschweizern die gleichen Wahl- und Abstimmungstrends zu beobachten – ein Beleg dafür, dass Auslandschweizer über die politische «Grosswetterlage» in der Schweiz gut informiert sind.
Die Ausgangslage im Vorfeld der Rentenabstimmung war ungewöhnlich. Das Stimmvolk musste sich gleich zwei Mal zur Altersvorsorge 2020 äussern: Einerseits zur Zusatzfinanzierung, ohne die das Bundesgesetz nicht in Kraft treten würde, und andererseits zum Gesetz selbst. Die beiden Vorlagen waren miteinander verknüpft. Wer also für die Rentenreform war, musste ein Doppel-Ja, wer sie bodigen wollte, ein doppeltes Nein einlegen. Die Ergebnisse beider Vorlagen fielen jedoch unterschiedlich aus. Wer differenzierte zwischen den Vorlagen und warum?
Nachdem das von links-gewerkschaftlichen Kreisen ergriffene Referendum zum Gesetz zustande kam, war klar, dass sich dem Stimmvolk eine ungewöhnliche Auswahl anbieten würde: Nicht nur einmal, sondern gleich zwei Mal müssten sich die Schweizer Stimmberechtigten zur Rentenreform äussern. Die beiden Vorlagen waren miteinander verknüpft, allerdings nicht so, wie die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen dies von Initiativen und Gegenentwurf her gewohnt sind: Wer die Altersvorsorge 2020 nicht gefährden wollte, musste – aus einer streng rationalen Perspektive – ein Doppel-Ja einlegen. Alles andere wäre – angesichts der Tatsache, dass die Rentenreform bei Ablehnung einer der beiden Vorlagen automatisch scheitern würde – ein Hochrisikospiel gewesen.
Tatsächlich gab es jedoch Stimmende, die zwischen den Vorlagen differenzierten. Die Differenz zwischen der Zusatzfinanzierung und dem Bundesgesetz betrug schweizweit rund 2.7 Prozentpunkte. Gewiss, diese Differenz ist nicht allzu hoch. Ein Blick auf die Bezirksergebnisse zeigt aber, dass diese Differenzen zwischen den Bezirken variieren und zwar zwischen +5.8 (District du Locle) und -0.9 (Leuk). Tatsächlich erzielte die Zusatzfinanzierung in sechs von 148 Bezirken einen geringeren Ja-Anteil als das Rentengesetz. Aber in der überwiegenden Mehrheit schnitt die MwSt-Vorlage besser ab als das Gesetz.
Wer differenzierte zwischen den Vorlagen? Zur Beantwortung dieser Frage haben wir ein Regressionsmodell zur Erklärung der Differenz zwischen beiden Vorlagen geschätzt, welches die Bezirksanteile der Parteien als unabhängige Variablen enthält. Wie bei jeder Analyse, die auf Kontextebene erfolgt, hängt über den ausgewiesenen Ergebnissen das Damoklesschwert des ökologischen Fehlschlusses: Zusammenhänge auf Aggregatebene müssen nicht zwingend auch auf Individualebene vorliegen. Die nachfolgend präsentierten Resultate sind demnach unter diesem Vorbehalt zu betrachten. Aber immerhin handelt es sich um eine empirische Analyse und nicht bloss um eine wilde Spekulation.
Am stärksten positiv korrelieren der GLP- und der PdA/POP/solidaritéS-Anteil mit der Differenz zwischen den Vorlagen. Mit anderen Worten: Je höher der GLP-Anteil und der Anteil von Linksaussenparteien, desto eher wurde differenziert. Ganz überraschend ist dieser Befund nicht: Es waren links-gewerkschaftliche Kreise in der Romandie, die das Referendum gegen die Altersvorsorge ergriffen hatten. Und sie legten offenbar häufiger als andere Parteianhänger ein Ja zur Zusatzfinanzierung, aber ein Nein zur Rentenreform ein. Ähnliches gilt offensichtlich auch für die GLP. Tatsächlich wichen drei kantonale Parteien der GLP von der Parole der nationalen Delegiertenversammlung ab. Es ist durchaus möglich, dass sich diese innere (wenn auch geringfügige) Spaltung in der GLP auch in einen entsprechenden, «geteilten» Entscheid niederschlug. Negativ korreliert im Übrigen der Anteil der CVP mit der Differenz. CVP-Wähler legten offensichtlich besonders häufig ein doppeltes Ja ein.
Die Frage, was diese Stimmenden mit ihrem «split-ticket» bezweckten, ist (noch) schwieriger zu beantworten. Uns liegen keinerlei Individualdaten vor, die Aufschluss über die Motive geben. Bei den Wählern und Wählerinnen der Linksaussenparteien PdA/POP/solidaritéS ist davon auszugehen, dass sie damit ein Signal senden wollten: Mehrwertsteuererhöhung ist in Ordnung, aber keine Rentenaltererhöhung der Frauen. Denn dies war auch der Grund, weshalb das Referendum von ihrer Seite ergriffen wurde. Bei den GLP-Wählern hingegen mögen auch noch andere Gründe eine Rolle gespielt haben. Immerhin hat die GLP-Fraktion bei der Schlussabstimmung nur zähneknirschend der Altersvorsorge zugestimmt. Thomas Weibel sagte damals: «ln der Schlussabstimmung die 70 Franken schlucken zu müssen, wäre für uns eine sehr bittere Pille. Aber wir dürfen die Vorlage nicht scheitern lassen.» Dieses Unbehagen mit der Vorlage hat möglicherweise den einen oder anderen GLP-Sympathisanten dazu veranlasst, seine Stimmen aufzuteilen, womit er/sie ein Scheitern der Reform in Kauf nahm.
Zuletzt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass kein Motiv hinter dem split-ticket steht. D.h., allenfalls waren sich einige Stimmenden dieser Verknüpfung zwischen beiden Vorlagen gar nicht bewusst. Wir halten das allerdings für eher unwahrscheinlich, weil in aller Regel die Kombination Ja zur Zusatzfinanzierung/ Nein zum Gesetz gewählt wurde und kaum umgekehrt. Bei einem willkürlichen Entscheid wären beide split-ticket-Kombinationen etwa gleich oft gewählt worden.
Offensichtlich gab es eine kleine Gruppe von Stimmenden, die ihren Stimmentscheid zwischen beiden Vorlagen aufteilte und damit ein Signal aussenden wollte. Fraglich ist allerdings, ob dieses Signal angesichts des Mediengetöses ob der Niederlage der Rentenreform jemals ankommen wird.
Das Referendum gegen die AHV-Reform wurde von linken Gruppen in der Romandie getragen. Wir finden Hinweise, dass auch die linke Wählerschaft in der französischsprachigen Schweiz gegenüber der Reform deutlich grössere Vorbehalte hatte als in der Deutschschweiz. Besonders deutlich ist dies in Genf. Eindeutig sind die Daten jedoch nicht.
Die AHV-Reform kam nicht nur von der rechten Seite des politischen Spektrums unter Beschuss. Auch innerhalb der Linken waren die beiden Vorlagen umstritten – vor allem in der Romandie. So war es mehrheitlich eine linke Allianz aus der Romandie, welche das Referendum gegen die Vorlage ergriff und somit auch verantwortlich dafür war, dass sowohl die Verfassungsänderung zur Mehrwertsteuer als auch die Altersreform 2020 vors Volk kam. Die linke Kritik richtete sich dabei vor allem an zwei Eckpunkte der Vorlage: die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre und die Reduktion des Umwandlungssatzes für die zweite Säule von 6,8 auf 6,0 Prozent.
Für beide Vorlagen fasste die PdA schweizweit die Nein-Parole. In der Romandie sprachen sich SolidaritéS sowie die Gewerkschaften gegen die Reform aus, während die Grünen in Genf und Waadt eine Stimmfreigabe zum Bundesgesetz beschlossen (aber ein Ja zur Zusatzfinanzierung). In Genf, wo die AHV-Reform deutlich abgelehnt wurde, beschloss sogar die SP die Nein-Parole zu beiden Vorlagen. Welche Rolle spielte die Linke nun aber schlussendlich in der Abstimmung über die Vorlage?
Schaut man sich die Zustimmung zum Bundesgesetz und die Wähleranteile der SP auf Bezirksebene an, zeigt sich, dass es sowohl in der Deutschschweiz als auch in der Romandie einen leicht positiven Zusammenhang gibt. Das heisst, Bezirke mit höherem SP-Wähleranteil stimmten dem Bundesgesetz in beiden Sprachregionen eher zu. Die SP-Wählerschaft in der Romandie stellte sich insgesamt also nicht gegen ihren Bundesrat Alain Berset. Allerdings ist der Effekt generell eher tief. Dementsprechend gab es wohl in der ganzen Schweiz auch einige SP-Wähler, welche nicht der Parole ihrer Partei folgten.
Ein anderes Bild ergibt sich, wenn man die Zustimmung zum Bundesgesetz mit den Wähleranteilen der Grünen und der PdA vergleicht. Während es hier in der Deutschschweiz sehr ähnlich zur SP ebenfalls einen positiven Zusammenhang gibt, verschwindet dieser in der Romandie. Dies deutet darauf hin, dass Grüne und PdA-Wähler in der Deutschschweiz der Reform eher zustimmten, in der Romandie hingegen nicht. Allerdings kann auch in der Romandie aufgrund der Aggregatdaten keine stramme Parolentreue festgestellt werden. Es ist auch in der französischsprachigen Schweiz nur ein schwacher negativer Zusammenhang zwischen dem Wähleranteil von PdA und Grünen sowie dem Ja-Stimmenanteil zur AHV-Reform zu erkennen.
Bis zur Anlayse des Abstimmungsverhaltens auf Basis von Telefoninterviews bleibt somit zumindest die These im Raum stehen, dass das linke Komitee wahrscheinlich teilweise an der Basis vorbei politisiert hat.
Was würde sich ändern, wenn bloss Parteilose an Abstimmungen teilnehmen würden? Die Antwort lautet: So gut wie nichts. Denn Parteiungebundene stimmen in aller Regel so ab wie die Gesamtheit aller Stimmenden. Sie sind der perfekte Durchschnitt.
Bürgerinnen und Bürger mit einer starken Parteiverbundenheit wissen oft von Anfang an, wie sie bei einer Sachfrage entscheiden werden: Nämlich so, wie es ihre bevorzugte Partei empfiehlt. Nicht zwingend deshalb, weil sie die entsprechenden Parteiparolen gedankenlos umsetzen, sondern vielmehr weil sie die fundamentalen Wertvorstellungen ihrer Partei teilen. Denn es muss ja einen Grund geben, weshalb man sich just mit dieser und nicht einer anderen Partei identifiziert. Und dieser Grund dürfte oftmals darin liegen, dass die Parteisympathisanten sich mit den politischen Grundüberzeugungen ihrer bevorzugten Partei zu identifizieren vermögen. Gewiss, diese Übereinstimmung wird nicht bei allen Sachfragen gleich hoch sein, aber gerade bei den wichtigen politischen Themen der Zeit ist sie wohl gegeben.
So weit, so gut. Das Problem an den überzeugten Parteigebundenen ist, dass ihre Präferenzen häufig so vorhersehbar, unverrückbar und starr sind. Ihre Meinungen sind längst gemacht, bevor die Kampagnen loslegen. Was gut für Prognostiker ist – Abstimmungen, an denen nur solch disziplinierte Parteigebundene teilnehmen würden, wären sehr viel einfacher zu prognostizieren[2] – ist nicht sonderlich hilfreich für die Chancen von politischem Wandel: Gäbe es bloss dogmatische Parteisoldaten, die sich diszipliniert an die Parteilinie halten, so gäbe es keinen bzw. kaum einen politischen Wandel. Denn die Fronten zwischen den Parteien und den Parteianhängern sind bei politischen Kernfragen verhärtet und starr.
Wie wäre es, wenn wir bloss Parteiunabhängige abstimmen lassen würden?
Parteiunabhängige hingegen folgen keiner Ideologie und keinem unverrückbaren, politischen Überzeugungssystem, sondern sind flexibel und ungebunden. Wie üblich, kann man dieselbe Sache auch negativ sehen. In solch einem Fall würde man diese Flexibilität als «Beliebigkeit» oder «Wischi-Waschi» bezeichnen. Aber bleiben wir doch beim positiven Narrativ der Parteiungebundenen: Auf jeden Fall fällt bei Parteiungebundenen der Druck weg, die eigene Partei bei Sachabstimmungen – koste es, was es wolle – unterstützen zu müssen. Die Parteigebundenen sind da bekanntlich anders. Parteiidentifikation im Sinne der Vorväter des sozialpsychologischen Ansatzes[3] meint nämlich eine affektive, emotionale Bindung an die eigene Partei – ähnlich wie ein Fussballfan, der seit Kindesbeinen seinen Verein unterstützt, manchmal gar ohne sich zu erinnern, wo und wie seine Liebe zu diesem Verein begann (wahrscheinlich: intergenerationelle Transmission oder «Vererbung» sowohl des bevorzugten Fussballvereins wie auch der politischen Partei). Und wir alle wissen, dass Fussballfans ihr Team treu unterstützen, selbst dann, wenn es grottenschlecht, langweilig und ein völlig unattraktives Spielsystem spielt. Treue Fussballfans nehmen zudem jeden, noch so ungerechtfertigten Elfmeter gerne entgegen, falls er zum Sieg verhilft. Hauptsache gewonnen.
ParteiSOLDATEN sind wie Fussballfans
Nicht wenige Parteigebundene verhalten sich ähnlich. Sie wollen «ihr» Team, also ihre Partei, an der Abstimmung gewinnen sehen – und zwar häufig auch in jenen Fällen, in denen sie von der Kampagne oder Position ihrer Partei nicht wirklich überzeugt sind. In der Tat belegen Studien, dass im Konfliktfall – also wenn die eigene Überzeugung und die Parteilinie bei einer Sachfrage auseinander fallen – mehrheitlich der Parteilinie der Vorzug gegeben wird.[4] Und es gibt noch eine andere Parallele zur Fussballwelt: Parteigebundene wollen das gegnerische Team verlieren sehen. Ist eine Niederlage des Gegners manchmal nicht noch viel süsser als der Sieg der eigenen «Boys»? Was den Parteianhängern Glücksgefühle verschafft, muss aber nicht zwingend gut sein für die Politik. Denn dort geht es um konkrete Sachfragen, über die in einer modellhaften Demokratie nüchtern, rational, abwägend und unabhängig von Zugehörigkeitsgefühlen entschieden werden sollte.
Warum also nicht bloss die Parteiunabhängigen abstimmen lassen? Keine Bange, es ist bloss ein Gedankenexperiment. Selbstverständlich wäre eine solche Forderung absurd und völlig unrealistisch – wenngleich: derzeit sind auch andere, reichlich unrealistische Forderungen zur Reform der Demokratie ernsthaft im Gespräch (z.B. die Losdemokratie, Abkehr vom Prinzip «one (wo)man, one vote» und ein doppeltes Stimmrecht für «vernünftige» Stimmbürger, etc.). Und deshalb fragen wir mit gutem Gewissen: Wie stimmen die Parteiunabhängigen denn erfahrungsgemäss ab? Die Antwort ist doch etwas verblüffend: So wie die Gesamtheit der Stimmenden. Sie sind der perfekte Durchschnitt.
Wie die obige Abbildung zeigt, folgt die Regressionsgerade des Entscheids der Parteiunabhängigen beinahe haargenau der Anpassungslinie für alle Stimmenden. Mit anderen Worten: Meistens ist der Ja-Stimmenanteil unter den Parteiunabhängigen identisch oder zumindest in der Nähe des Zustimmungswertes aller Stimmenden. Das ist keineswegs überall so: Bei den vier Bundesratsparteien (siehe erste vier Panels der oberen Abbildung) verhält es sich beispielsweise anders. Ihre Anhängerschaften stimmen zum Teil ganz anders ab als die Gesamtheit der Teilnehmenden. Selbst die CVP, die regelmässig Auszeichnungen dafür erhält[5], mit ihren Parteiparolen am nächsten beim tatsächlichen Stimmentscheid gelegen zu haben, ist – was «Volksnähe» betrifft – meilenweit von den Parteiunabhängigen entfernt. Die Parteiunabhängigen sind die viel repräsentativere Miniaturversion des Elektorats als jede andere Parteianhängerschaft.
Die Antwort ist verblüffend: Sie sind der perfekte Durchschnitt.
Das hat zunächst einmal ganz profane, mathematische Gründe: Denn die Gruppe der Parteiunabhängigen ist oftmals die zahlenmässig grösste Gruppe unter den Stimmenden. «Oftmals» deshalb, weil ihr Anteil am Stimmkörper ziemlich stark variiert – einerseits abhängig von der Definition dessen, was ein Parteigebundener ist[6] und andererseits auch abhängig davon, wann[7] und wie[8] gemessen wird. Im Schnitt beläuft sich der Anteil Parteiungebundener im Stimmkörper zwischen rund 20-45 Prozent. Es leuchtet wohl sofort ein, dass der Entscheid der (vielfach) grössten Gruppe unter den Stimmenden, also den Parteiunabhängigen, logischerweise auch am gewichtigsten in den Entscheid aller Stimmenden einfliesst. Aber so gross ist die Gruppe der Parteiunabhängigen auch wieder nicht, dass sie den Entscheid der Gesamtheit gleichsam determinierten würde. Wie gesagt, zuweilen sind sie noch nicht einmal die zahlenmässig grösste elektorale Gruppe. Der Grund für die starke Übereinstimmung zwischen dem Entscheid der Gesamtheit und dem Entscheid der Parteiunabhängigen liegt somit auch zu einem erheblichen Teil daran, dass sie im Aggregat den perfekten oder gutschweizerischen Durchschnitt bilden. Das wiederum bedeutet, dass sie demnach auch kein allzu starker Treiber für politischen Wandel sein können. Das ist möglicherweise mit ein Grund dafür, dass die politische Schweiz so stabil ist.
[2] Man stelle sich beispielsweise vor, dass bei einer Europa- oder migrationspolitischen Vorlage nur die Anhängerschaften der SP und SVP teilnehmen würden. In solch einem Fall könnte man schlicht die Wähleranteile der beiden Parteien auf den Stimmkörper übertragen und hätte – übergespitzt formuliert – das Ergebnis schon.
[6] Wofür steht Parteigebundenheit oder Parteiidentifikation? Wie gesagt, die Begründer dieses Konzepts, die Autoren des American Voter, definierten Parteiidentifikation als affektive, stabile Bindung zu einer Partei, die aber nicht zwingend übereinstimmen muss mit der Wahl dieser Partei. In den USA wird dieses Konstrukt mittlerweile zumeist in der Form einer Likert-Skala gemessen mit den Polen Republikaner und Demokraten, wobei es dazwischen graduelle Ausprägungen der Verbundenheit gibt. Beispielsweise werden Personen, die sich häufig erst auf ein wiederholtes Nachfragen hin zu einer Partei bekennen, als «Leaners» bezeichnet. In der Mitte dieser Skala sind die Independents, die sich keiner Partei zugehörig fühlen. In der Schweiz wird die Parteigebundenheit mit unterschiedlichen Fragen gemessen. In diesen Frageformulierungen kommen unterschiedliche Sichtweisen davon, was die Parteisympathie bedeutet, zum Ausdruck. Deshalb variieren die Anteile der Parteiungebundener zwischen den Erhebungen zum Teil drastisch.
[7] Kurz vor und unmittelbar nach den Wahlen ist der Anteil Parteigebundener jeweils höher.
[8] Es gibt nicht nur unterschiedliche Formulierungen, um die Parteiidentifikation zu messen. Auch die Strategien unterscheiden sich: Bei gewissen Befragungen wird bei jenen, die auf die erste Frage nach der Parteiidentifikation mit “keine Partei” oder «Weiss nicht» antworteten, jeweils nachgefragt, ob es nicht doch eine Partei gibt, der man nahe steht. Bei anderen Befragungen wird darauf verzichtet. Es ist aber klar, dass der Anteil Parteiungebundener bei der ersten Strategie geringer ist als bei der zweiten Strategie.
Oft wird spekuliert, ob die steigende Anzahl und Komplexität von Abstimmungsvorlagen zu einer Überforderung der StimmbürgerInnen führt. Im Rahmen einer Forschungsarbeit konnte Thomas Reiss nachweisen, dass die Überforderung mit Zunahme der Anzahl Vorlagen einhergeht. Der vorliegende Gastbeitrag zeigt, dass das negative Auswirkungen auf den Stimmentscheid hat.
Die Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III im Februar 2017 hat aufgrund der Komplexität der Vorlage eine alte Frage neu gestellt: Was bedeutet eine allfällige Überforderung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für den Stimmentscheid?[2] Nicht nur die Komplexität einer Vorlage, sondern auch die Anzahl Vorlagen, über die an einem Abstimmungssonntag befunden wird, erhöhen den Informationsaufwand für die Abstimmenden. Nicht zu Unrecht wurde die Schweiz auch schon «the unchallenged champions in national referendums»[3] genannt, wobei diese Aussage die föderalen Ebenen der Kantone und Gemeinden, auf denen oft parallel zu den nationalen Vorlagen auch Abstimmungen stattfinden, nicht einmal in Betracht zieht. Die Frage stellt sich also, ob Bürgerinnen und Bürger überfordert sind, und wenn ja, inwiefern sich das auf ihren Stimmentscheid auswirkt.
Was denken Sie, sind Stimmbürgerinnen und Stimmbürger tendenziell eher überfordert mit steigender Anzahl Abstimmungen/Tag❓ #abst17#chvote
Für diese Forschungsarbeit interessiert mich vor allem die Anwendung der sogenannten Status Quo-Heuristik, eine Entscheidhilfe, die vor allem von schlecht informierten Abstimmenden verwendet wird. Diese wissen oft nicht was die Konsequenzen der Annahme einer Vorlage sind. Wenn sich eine Person kein Bild über die Folgen einer Annahme einer Vorlage machen kann, tendiert sie eher dazu die Vorlage abzulehnen, denn die Folgen der Ablehnung, den Status Quo, kennt sie besser.[4]
Zur Beantwortung der Frage, ob schlecht informierte Personen eher Nein stimmen als gut informierte, habe ich sämtliche Abstimmungen von Januar 2009 bis und mit Juni 2016 anhand Vox und VoxIt Daten untersucht.
Um als gut informiert zu gelten, musste die Person in der Lage sein den Inhalt sowie einen Grund angeben zu können. Um in die mittlere Kategorie zu fallen, mussten die TeilnehmerInnen entweder den Inhalt oder einen validen Grund angegeben haben, solche die weder noch angeben konnten, wurden als schlecht informiert codiert.
Die erste Grafik zeigt die vorausgesagten Wahrscheinlichkeiten, ob eine Person in eine der drei Kategorien der Informiertheit fällt, für alle drei Arten von Vorlagen. Grün steht für gut informierte, gelb für mittel informierte und rot für schlecht informierte Personen. Einerseits fällt auf, dass eine grosse Mehrheit gut informiert war (grün), andererseits ist klar zu erkennen, dass mit einer zunehmenden Anzahl Vorlagen pro Abstimmungstermin die Wahrscheinlichkeit in die Kategorie gut informiert zu fallen abnimmt, während umgekehrt die Wahrscheinlichkeit in die mittlere Kategorie (gelb) oder in die schlecht informierte Kategorie (rot) zu fallen, steigt. So waren bei der Milchkuh-Initiative am 5. Juni 2016, als über fünf nationale Vorlagen abgestimmt wurde, lediglich 58.6% der Personen aus der Vox Stichprobe gut informiert und 13.9% schlecht informiert. Bei der Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» über die am 13. Februar 2011 als einzige Vorlage abgestimmt wurde, waren 89.1% gut informiert und nur 0.5% schlecht informiert. Zusätzlich fällt auf, dass die Informiertheit bei fakultativen Referenden am grössten ist und bei obligatorischen Referenden am tiefsten. Wenn also von Gesetzes wegen abgestimmt wird, wissen Stimmende wenig über den Inhalt der Vorlage. Fakultative Referenden sind häufig konfliktiver, da ein Akteur es aktiv verlangen muss, was mit hohen Kosten verbunden ist. Deshalb werden fakultative Referenden nur ergriffen, wenn der Akteur sich realistische Chancen auf Erfolg ausrechnet. Da die Abstimmung als knapp antizipiert wird, wird die Kampagne auf beiden Seiten intensiviert, was die höhere Informiertheit erklärt. Um zur Ausgangsfrage zurückzugehen: Die Abstimmenden sind insofern mit dem Inhalt der Vorlagen überfordert, dass ihr vorlagen-spezifisches Wissen mit einer zunehmenden Anzahl an Vorlagen abnimmt.
Die zweite Grafik zeigt die Wahrscheinlichkeit für jede Ausprägung der Informiertheit auf den Stimmentscheid für die drei Vorlagentypen. Personen mit schlechter Informiertheit weisen eine höhere Wahrscheinlichkeit auf, sich für ein Nein zu entscheiden, als Personen, die gut informiert waren. Die Zustimmung für Initiativen ist in zweiten Grafik viel tiefer als für obligatorische Referenden, was auf darauf zurückzuführen ist, dass Initiativen oft von politischen Aussenseitern kommen, und deshalb selten angenommen werden. In obligatorischen Referenden hingegen ist die Zustimmung relativ gross, da es oft konfliktarme Vorlagen sind, die häufig angenommen werden. Dies deutet darauf hin, dass selbst schlecht informierte Personen nach Vorlagenart unterscheiden können, und so die einheitlichen Elitensignale bei obligatorischen Referenden erkennen und entsprechend stimmen.
Die Anzahl Vorlagen pro Abstimmungssonntag hat einen direkten Einfluss auf die Informiertheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, wobei diese wiederum einen Einfluss auf die Annahme bzw. Ablehnung einer Vorlage hat. Wir können also festhalten, dass eine gewisse Überforderung festzustellen ist und sich diese negativ auf den Stimmentscheid auswirkt.
Thomas Reiss studiert Politikwissenschaft an der Universität Zürich.
[1] Parolen für eidgenössische Urnengänge werden in der Regel von den Delegiertenversammlung gefasst. Zuweilen formulieren aber auch andere Organe Empfehlungen (z.B. Zentralvorstand bei der SVP, etc.).
[3] Christin, Thomas, Simon Hug, and Pascal Sciarini. 2002. Interests and information in referendum voting: An analysis of Swiss voters. European journal of political research 41: 759–776.
[4] Kriesi, Hanspeter. 2005. Direct democratic choice: The Swiss experience. Political Science. Lanham, Md: Lexington Books.
Grosses Aufatmen bei der Befürworterschaft des Energiegesetzes am 4. März 2017: Die Delegiertenversammlung der FDP stimmte dem Gesetz zwar mit Ach und Krach (175 zu 163 Stimmen), aber letztlich mehrheitlich zu. Ist die Volksabstimmung nun, da klar ist, dass die SVP (fast) alleine gegen das Gesetz ankämpfen wird, schon entschieden?
Zunächst: Warum sollte das Ergebnis einer Delegiertenversammlung überhaupt einen Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger haben?[1] Die Stimmbürger sind doch mündige Citoyens und können selbständig entscheiden – ohne Rücksicht darauf, was ihre bevorzugte Partei empfiehlt. Das stimmt prinzipiell.[2] Die meisten Schweizer Bürgerinnen und Bürger sind keine Parteisoldaten, die Parolen in blindem Gehorsam umsetzen. Vielmehr setzen sich die meisten von ihnen mit dem Vorlageninhalt auseinander und sei es manchmal auch nur dadurch, dass sie das Bundesbüchlein kurz überfliegen.
PARTEIELITEN UND PARTEIBASIS SIND SICH OFT EINIG
Und trotzdem stimmen viele Parteianhänger am Ende genauso ab, wie es ihre bevorzugte Partei empfiehlt. Natürlich längst nicht immer: Bei der USR III-Abstimmung wichen beispielsweise die bürgerlichen Wählerschaften stark von der Parole ihrer jeweiligen Identifikationspartei ab. Aber für gewöhnlich ist die Übereinstimmung zwischen Parole und dem Urnenentscheid der entsprechenden Parteianhängerschaft (auch «Parolenkonformität» genannt) verblüffend hoch. So beträgt die durchschnittliche Abweichung des Stimmentscheids der vier Bundesratsparteien von ihrer jeweiligen Parteilinie bloss etwa 25-30 Prozent (schwarze Linie innerhalb der Box).
Boxplot der Abweichung im Stimmverhalten [3] von der Empfehlung der nationalen Delegiertenversammlung 1999-2017 für die vier aktuellen Bundesratsparteien.
Das liegt zum einen daran, dass Parteieliten und Parteibasis häufig dieselben Wertehaltungen teilen. Diese Übereinstimmung von Werten und Interessen (beide gehen oftmals miteinander einher und sind deshalb schwer auseinanderzuhalten) zwischen Partei und Parteianhänger ist wohl auch einer der Hauptgründe, weshalb man sich zu einer bestimmten Partei hingezogen fühlt. Mit anderen Worten: Beide – Parteieliten und Parteibasis – kommen bei einer Abstimmungsfrage unabhängig voneinander zu denselben Schlüssen. Zum anderen orientieren sich Parteisympathisanten aber durchaus an der Linie ihrer bevorzugten Partei. Gerade bei komplexen Sachfragen oder solchen, die so, aber auch anders beurteilt werden können, ist der verunsicherte Stimmbürger auf einen verlässlichen Orientierungspunkt angewiesen – und diese Referenz ist oftmals die Linie der eigenen Partei. Dabei werden – wie oben gesagt – Parolen nicht einfach blind umgesetzt. Schliesslich gehören zur Parteilinie nicht bloss die hochoffiziellen Parolen, die den Stimmenden ohnehin selten bekannt sind.[4] Zur Parteilinie gehört auch das Argumentarium einer Partei, welche die Stimmenden oftmals – und sei es nur, um einen Bauchentscheid nachträglich zu rationalisieren – bereitwillig übernehmen («It feels as if we are thinking«). Tatsächlich ist der Zusammenhang zwischen der Parteilinie und dem Stimmverhalten stark ausgeprägt. Die nachfolgende Grafik zeigt den Zusammenhang zwischen dem Wähleranteil der Parteien des Pro-Lagers und dem Ja-Stimmenanteil bei der entsprechenden Volksabstimmung.[5]
Abbildung 2: Parteiunterstützung (Wähleranteil der Parteien mit Ja-Parole) und Ja-Stimmenanteil bei der Abstimmung. Der hellblaue Punkt ist die modellbasierte prediction für das Energiegesetz
Dieser Zusammenhang ist erstaunlich stark, stärker als beispielsweise jener zwischen der Schlussabstimmung im Nationalrat und der entsprechenden Volksabstimmung. Klar, längst nicht alle Parteianhänger folgen der Empfehlung ihrer Identifikationspartei, zumal es auch noch viele gibt, die sich mit keiner Partei identifizieren können. Aber das Modell irrt sich im Schnitt bloss um rund acht Prozentpunkte.
WENN BLOSS DER NOTORISCHE SEKTIONALISMUS DES SCHWEIZER PARTEIENSYSTEMS NICHT WÄRE …
Damit dürfte die Abstimmung zum Energiegesetz doch gelaufen sein, denn von den nationalen Mutterparteien der grösseren Parteien widersetzt sich bloss die SVP der Energiestrategie.[6] Ganz so einfach ist es nicht. Denn die FDP ist im Dossier Energiepolitik innerlich tief gespalten. Das hauchdünne Resultat der Delegiertenversammlung zugunsten des Energiegesetzes [7] ist ein starker Indikator dafür, dass bei dieser Frage nicht nur die Parteielite der FDP, sondern auch ihre Parteibasis uneins ist. Dieser Zusammenhang zwischen Eliten- und Basiskonflikt lässt sich zudem empirisch belegen. Zu diesem Zweck haben wir zum einen die Anzahl kantonal abweichender Abstimmungsparolen für alle vier Bundesratsparteien ermittelt und diese der Abweichung im Stimmverhalten der jeweiligen Parteianhängerschaften bei der entsprechenden Volksabstimmung gegenübergestellt.
Auch hier ist ein starker Zusammenhang zu erkennen. Je mehr kantonale Parteien von der Parole der nationalen Delegiertenversammlung abweichen, desto stärker weichen in der Folge auch die Parteianhängerschaften bei der Volksabstimmung von der nationalen Parole ab. Die Gründe dafür sind mannigfaltig. Wir wollen in diesem Beitrag nicht weiter darauf eingehen. Auf jeden Fall aber ist es nicht unerheblich, wie geschlossen die jeweiligen Parteien im Abstimmungskampf auftreten. Ist sich eine Partei nicht einig, scheren demnach kantonale Parteien (oder auch einflussreiche Exponenten) zuhauf aus, dann ist selbiges auch von ihrer Anhängerschaft zu erwarten. Qualis rex, talis grex.
KOMFORTABLES JA ODER SPANNUNG – DIE FDP-ANHÄNGERSCHAFT UND DIE PARTEIUNGEBUNDENEN ENTSCHEIDEN DARÜBER
Was bedeutet das für das Energiegesetz? Sollten sich einzig die SVP und die EDU gegen das Energiegesetz wenden und stellen sich dabei keine kantonalen Sektionen quer, so ist gemäss Modellschätzung mit einem vergleichsweise komfortablen Ja zu rechnen (rund 57% +/- 8.5 Prozentpunkte Prognosefehler). Spannender dürfte es dann werden, wenn viele FDP-Kantonalparteien ins gegnerische Lager wechseln. Das Nein-Lager weist auf seiner Internetseite bereits sechs ausscherende FDP-Kantonalparteien aus.[8] Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Es ist nicht so, dass die Parole einer Kantonalpartei am Ende den Ausschlag gibt. Viele FDP-Wähler dürften die Parole ihrer kantonalen Partei gar nicht erst kennen. Aber diese Abweichungen stehen stellvertretend für einen parteiinternen Konflikt, der sowohl in der Elite wie auch in der Basis vorhanden ist. Und ein solcher Konflikt verringert gemäss Modellschätzung den Ja-Anteil im vorliegenden Fall signifikant, wenn auch nicht unter die 50-Prozent-Marke. Solche Modell-Punktschätzungen sind immer mit Vorsicht zu geniessen. Alleine der durchschnittliche Prognosefehler von 8.5 Prozentpunkte zeigt, dass das Modell nicht derart ausgereift ist wie etwa Modelle zu (kurzfristigen) Wetterprognosen. Immerhin zeigt die Modellschätzung aber deutlich, dass sich Uneinigkeit in der FDP-Parteielite in ein ähnlich gespaltenes Stimmverhalten bei der FDP-Parteianhängerschaft niederschlägt. Ausschlaggebend dafür, wie spannend der Abstimmungssonntag verlaufen wird, wird demnach das Votum der FDP-Anhängerschaft und natürlich auch der zahlreichen Parteiungebundenen sein.
[1] Parolen für eidgenössische Urnengänge werden in der Regel von den Delegiertenversammlung gefasst. Zuweilen formulieren aber auch andere Organe Empfehlungen (z.B. Zentralvorstand bei der SVP, etc.).
[2] Zur Parolenkonformität im Stimmverhalten siehe: Milic, Rousselot und Vatter (2014): Handbuch der Abstimmungsforschung, NZZ Libro, Zürich, Seiten 332-349.
[3] Die Abweichung des Stimmverhaltens der vier Parteianhängerschaften wurde anhand der VOX- bzw. VOTO-Daten erhoben. Die ausgewiesenen Punktschätzungen unterliegen jeweils einem Zufallsfehler, der – je nach Grösse des Subsamples – sechs bis vierzehn Prozentpunkte betragen kann.
[4] Siehe hierzu: Kriesi, Hanspeter. 1994. Akteure-Medien-Publikum. Die Herausforderung direkter Demokratie durch die Transformation der Öffentlichkeit, S. 234-260 in Öffentlichkeit, öffentliche Meinung, soziale Bewegungen, hrsg. von Friedhelm Neidhardt. Opladen: Westdeutscher Verlag.
[5] Die Parteilinie wird in dieser Abbildung durch den Wähleranteil jener Parteien gemessen, deren nationale Delegiertenversammlung eine Ja-Parole fasste. Die Überlegung dahinter ist die folgende: Sollten sich die Parteianhängerschaften ausnahmslos an die Parole halten, so gibt der addierte Wähleranteil des Pro-Lagers das Ja-Potenzial bei einer Abstimmung an. Natürlich halten sich niemals alle Parteianhänger an die Empfehlung ihrer Partei. Der Indikator ist in diesem Sinne eher als regulative Idee zu verstehen. Die Auswertung zeigt aber, dass dieses Potenzial ein guter Prädiktor für das Abstimmungsergebnis ist. Kein anderer einzelner theoretischer Prädiktor hat eine höhere Erklärungskraft.
Die Unternehmenssteuerreform III wurde unerwartet deutlich abgelehnt. Doch nicht nur die Deutlichkeit des Ergebnisses überrascht, auch das Muster der Kantons- und Bezirksergebnisse ist eher ungewöhnlich.
Das Abstimmungsmuster entspricht weder dem klassischen Links-Rechts-Konflikt, der von den linken Initiativabstimmungen her bekannt ist, noch entspricht es dem Gegensatz zwischen liberalen und konservativen Wertehaltungen, der den Abstimmungen über rechte Migrationsvorlagen zugrunde liegt. Vielmehr war es ein Aufbegehren gegen Globalisierungsprozesse (steuerliche Begünstigung internationaler Multis), der – ähnlich wie bei TTIP – links und rechts für einmal zusammenbrachte. Im Zentrum der Abstimmung standen die internationalen Multis, deren Steuerprivilegien unter internationalem Druck abgeschafft, gleichzeitig aber durch andere Massnahmen kompensiert werden sollen. Dagegen wehrten sich nun nicht nur die linken Wähler und Wählerinnen, sondern offenbar auch eine erhebliche Zahl konservativer Stimmenden – anders ist das deutliche Verdikt zur USR III nicht zu erklären. Das zeigt sich zudem konkret darin, dass die USR III auch und teils gerade in den ländlichen Regionen der Deutschschweiz abgelehnt wurde, während sie zumindest in gewissen urbanen Regionen (Genf und Basel-Stadt) vergleichsweise gut abschnitt. Es zeigt sich aber auch darin, dass etwa der SP-Anteil in den Bezirken nicht sonderlich stark mit dem Ja-Stimmenanteil zur USR III korreliert.
Hingegen korrelieren zwei vergangene Abstimmungsergebnisse ziemlich stark mit dem heutigen USR III-Ergebnis: Die Ergebnisse zur Abzockerinitiative und zur Pauschalbesteuerungs-Initiative. Bei beiden Abstimmungen ging es denn auch um Privilegien einer kleinen Gruppe – meist internationaler – Vermögender («Abzocker», d.h., Manager von internationalen Multis, die sich in den Augen der Gegner masslos bereichern bzw. im Falle der Pauschalbesteuerung ausländische Vermögende, die in den Genuss von Steuerprivilegien kommen). Und wie schon bei der Abzockerinitiative, die der USR III- Abstimmung in vielerlei Hinsicht ähnelt, sahen viele Stimmenden nicht ein, welchen Nutzen sie von der steuerlichen Privilegierung internationaler Grossunternehmen hätten. Und deshalb war das USR III-Votum auch ein Protest gegen das Establishment, gegen die Internationalisierung und Globalisierung, hatte also etwas «Trumpsches» an sich. Denn viele derer, die in der steuerlichen Begünstigung internationaler Konzerne ein Globailsierungsphänomen sehen, dem sie nichts für sich persönlich abgewinnen können, denken in derselben Weise auch über die Personenfreizügigkeit.
Dass es nicht das Prinzip der Steuergerechtigkeit war, das den Entscheid primär motivierte, sondern vielmehr Nutzenerwägungen, ist auch daran zu erahnen, dass die Kantone Waadt, Genf und Basel-Stadt, die bei Wirtschaftsfragen ansonsten verlässlich links stimmen, dieses Mal der USR III zustimmten (Waadt) bzw. sie nur vergleichsweise knapp ablehnten (Genf und Basel-Stadt). Diese Kantone und natürlich auch der Kanton Zug, welcher der Vorlage ebenfalls zustimmte, sind genau jene, welche hohe kantonale Anteile an der Zahl der steuerprivilegierten Firmen aufweisen.
Die erleichterte Einbürgerung junger Ausländer der dritten Generation stiess auf Zustimmung. Sowohl Volk als auch Stände stimmten dem Bundesbeschluss zu. Mit vergangenen Vorlagen zu Einbürgerungen verglichen, zeigen sich ähnliche Veränderungsmuster – bei Kantonen und Bezirken.
Bereits 1983, 1994 und 2004 (zwei Vorlagen) wurde über ähnliche Einbürgerungserleichterungen abgestimmt. Alle Vorlagen scheiterten – in zwei von drei Fällen jedoch denkbar knapp. Wenig überraschend gehört die Romandie dem Lager der Befürworterschaft an. Selbst bei der Abstimmung über die erleichterte Einbürgerung 2. Generation (2004), als nur 43.2% der Stimmenden ein «Ja» einlegten, stimmte eine Mehrheit in den Kantonen FR, VD, GE und JU «Ja». Gleiches gilt auch für den Stadtkanton Basel-Stadt. Der Kontrast dazu bilden die Inner- und Ostschweizer Kantone, die zu Einbürgerungsvorlagen umgekehrt verlässlich «Nein» stimmten. Dasselbe Muster ist auch bei der Abstimmung vom 12. Februar 2017 zu erkennen. Indes, das Verhältnis der Stände hat gekehrt: Sagten 2004 14 5/2 Kantone Nein, waren es 2017 15 4/2 Kantone, die zustimmten (Auf der «Nein»-Seite finden sich die genannten, verlässlichen Kantone).
Die Entwicklung seit 2004
Auf Bezirksebene lässt sich diese Veränderung ebenfalls beobachten. 2004 waren es 42 Bezirke die Ja sagten, während 2017 gerade noch 37 Bezirke dagegen waren. Einzelne Bezirke tanzen gar auffällig aus der Reihe: Die Bündner Bezirke Imboden (+24.92%-Punkte auf Ja-Seite) und Plessur (+24.44) führen die Rangliste der geläutersten Bezirke an. Wobei auch Olten (+21.84) und Aarau (+20.6) einen markanten Unterschied aufweisen. Interessant ist, dass das «Ja» 2004 bei der 3. Generation negativ mit der Differenz der beiden Abstimmungsresultate 2004-2017 korreliert. Das bedeutet, dass Bezirke, welche die Vorlage 2004 stark ablehnten, sich stärker in die «Ja»-Richtung bewegt haben. In anderen Worten, Bezirke mit tiefer Zustimmungsrate im Jahre 2004 haben sich überdurchschnittlich in die «Ja»-Richtung bewegt – viele sogar über die 50%-Marke hinweg.
ÄHNLICHE ENTWICKLUNG BEI GEMEINDEN?
Die Auswertung der Abstimmungsresultate in den Gemeinden wird hierzu sicherlich ebenfalls ein spannendes Bild zeichnen. Sind einzelne Gemeinden dafür verantwortlich, dass Bezirke in ihrer Zustimmung zur Einbürgerung der 3. Generation zugelegt haben? Oder lässt sich diese Entwicklung auf kommunaler Ebene nicht nachvollziehen? Wenn nicht, läge die Vermutung nahe, dass das Abstimmungsverhalten losgelöst von lokalen Erfahrungen und Geschichten zu erklären ist.
Momentaufnahmen seien keine Prognosen, wird regelmässig beschworen. Und trotzdem wird ihr Schätzerfolg am effektiven Ergebnis bemessen. Wie geht das?
Momentaufnahmen sind Erhebungen eines bestimmten Befragungsgegenstandes (zum Beispiel die Wahlabsicht oder die Stimmabsicht) zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt. Sie enthalten keine prognostischen Elemente, sagen demnach nicht, wie die Wahl oder die Abstimmung ausgehen wird, sondern sind gewissermassen eine Pegelstandsmeldung. Das unterscheidet die Momentaufnahme von der Prognose: Letztere bezieht sich auf den Wahl- oder Abstimmungstag und macht eine klare Aussage zum Ausgang der Wahlen oder der Abstimmung. Dazu ein Beispiel: Die amerikanische Fachzeitschrift PS organisiert im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen regelmässig einen Wettbewerb der Prognosemodelle.[2] Renommierte Professoren und Professorinnen machen dort basierend auf theoretischen Modellen klare Aussagen zur Wahl. Zum Beispiel Helmut Norpoth: Sein Primary Model prognostizierte bereits im März 2016 einen Sieg von Donald Trump.[3] Momentaufnahmen machen keine solche (teils tollkühnen) Aussagen; sie sind «mutloser» und sagen bloss, wer derzeit vorne liegt, nicht aber, wer die Wahl gewinnen wird. Auch hierzu ein Beispiel: In Deutschland wird die sogenannte Sonntagsfrage («Wen würden Sie wählen, wenn am Sonntag Bundestagswahlen sind?») beinahe wöchentlich gestellt. Nun würde niemand auf die Idee kommen, die Ergebnisse einer solchen Erhebung zwei Jahre vor den Wahlen für eine Prognose zu halten. Jedem dürfte sofort einleuchten, dass die zu einem derart frühen Zeitpunkt geäusserten Wahlabsichten bloss eine Momentaufnahme sind und sich bis zum Wahltag ändern können. In diesem Sinne hat das Konzept der Momentaufnahme durchaus seine Berechtigung: Meinungen, Haltungen und auch Wahlabsichten können sich ändern. Gewiss, bestimmte grundlegende Haltungen, die den Kern eines Überzeugungssystems ausmachen, ändern sich kaum. So wird aus einem Abtreibungsgegner über Nacht (oder selbst über Jahre hinweg) wohl kaum ein Abtreibungsbefürworter. Aber Einstellungen zu Sachfragen, die an der Peripherie eines politischen Überzeugungssystems angesiedelt sind und eher instrumentellen Charakter haben, sind weniger stabil. Und eine erhebliche Zahl von Abstimmungsfragen tangieren solche peripheren Einstellungen. Hier macht die Momentaufnahme absolut Sinn.
WELCHE MOMENTAUFNAHME IST GENAUER?
Aber wie lässt sich die Genauigkeit einer Momentaufnahme bemessen? Zuerst zur Prognose. Dort verhalten sich die Dinge einfach: Der Prognoseerfolg kann – nachträglich – am effektiven Ergebnis abgelesen werden. Je näher eine Prognose am Wahlergebnis, desto genauer war sie. Können wir dasselbe nicht auch bei einer Momentaufnahme tun? Nein. Denn Momentaufnahmen beziehen sich eben nicht auf den Wahltag, sondern lediglich auf den jeweiligen Erhebungszeitpunkt (zum Beispiel: zwei Wochen vor der Wahl). Und die Umfrageforscher werden auch nicht müde, genau diese Formel mantrahaft zu wiederholen: Die Resultate sind Momentaufnahmen, in zwei Wochen kann es (ganz) anders aussehen. Wenn sich aber Meinungen zwischen der Momentaufnahme und dem Wahltag ändern können, dann ist es aus logischen Gründen auch nicht mehr möglich, den Schätzfehler am effektiven Ergebnis abzulesen. Die Voraussetzung für einen Reliabilitätstest nach der Test-Retest-Methode ist die Stabilität des Einstellungsgegenstandes – notabene eine Prüfungsfrage in der Methodenvorlesung für Erstsemestrige.
Zur Veranschaulichung ein fiktives Beispiel: Angenommen, das Umfrageinstitut 1 weist in seiner Momentaufnahme für die Partei x einen Wähleranteil von 15.5 Prozent aus, während das Umfrageinstitut 2 zum gleichen Zeitpunkt 16.0 Prozent ausweist. Zwei Wochen später findet die Wahl statt, wobei die Partei x 16.5 Prozent Wähleranteil erzielt. Können wir demnach sagen, dass Umfrageinstitut 2 um einen halben Prozentpunkt genauer lag? Nein, natürlich nicht. Denn wir wissen anhand des effektiven Wahlergebnisses ja nicht, wie die Wahlabsichten zwei Wochen zuvor verteilt waren. Vielleicht lag Umfrageinstitut 1 zum damaligen Zeitpunkt ja näher am wahren Wert in der Grundgesamtheit als Umfrageinstitut 2 und die Differenz kam nur zustande, weil die besagte Partei x in den letzten zwei Wochen um einen Prozentpunkt zulegen konnte. Gewiss, hätte Umfrageinstitut 1 zum damaligen Zeitpunkt einen Wähleranteil von, sagen wir mal, lediglich 10 Prozent ausgewiesen, so dürften wir mit grosser Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass Umfrageinstitut 2 eine genauere Schätzung auswies als Umfrageinstitut 1. Aber nochmals: Selbst im letzteren Fall hätten wir keine absolute, 100-prozentige Gewissheit, dass dem auch so war. Trotzdem werden solche Vergleiche zwischen Momentaufnahme und effektivem Ergebnis regelmässig gemacht und nicht nur von den Medien, sondern (aber oft nur im Erfolgsfall) von den Umfrageforschern selbst.
Würden Momentaufnahme und der Wahl- oder Abstimmungstag bloss einen oder zwei Tage auseinanderliegen wie etwa in den USA, wo bis zum letzten Tag vor den Wahlen noch Vorbefragungen durchgeführt werden, so könnte man den Schätzerfolg der Momentaufnahme im Prinzip am Wahlergebnis bemessen. Dass innerhalb von 24 Stunden noch ein drastischer Meinungswandel stattfindet, kann ausgeschlossen werden. In der Schweiz liegen jedoch zwischen Vorumfragen und Wahlen bzw. Abstimmungen mindestens zehn Tage. Gibt es demnach keine Möglichkeit, den Schätzfehler einer Momentaufnahme zu bemessen? Wie wäre es beispielsweise mit dem Trend? Kann man nicht anhand des Trends – Voraussetzung ist, dass mehrere Momentaufnahmen mit gleicher Methode durchgeführt werden – die Schätzgenauigkeit bemessen? In der Tat ist dies die (etwas) bessere Vorgehensweise. Aber auch Trends lassen keine exakten Aussagen über den Schätzerfolg einer Momentaufnahme zu. Das liegt im Wesentlichen an zwei Gründen:
Jede Messung ist mit einem Messfehler behaftet. Selbst wenn es uns gelingen würde, aus einer vollständigen Liste aller Schweizer Stimmberechtigten eine Zufallsauswahl zu ziehen und sich völlig überraschend auch alle im Stichprobenrahmen vorgesehenen Zielpersonen an der Umfrage beteiligen würden (was in der Realität natürlich nie der Fall ist), so hätten wir gleichwohl mit einem Zufallsfehler zu rechnen. Denn Stichprobenwerte variieren zufällig.[4] Kurz: Wir wissen auch bei einer perfekten Zufallsauswahl nicht, ob unser Stichprobenwert wirklich dem wahren Wert in der Grundgesamtheit entspricht. Wenn wir das aber nicht wissen, können wir logischerweise auch keinen exakten Trend ermitteln. Im Extremfall kann es gar sein, dass gar kein Trend vorliegt, obwohl die Umfrageergebnisse beider Wellen auseinanderliegen [5].
Wer Trendaussagen macht, geht oftmals (implizit) von einem linearen Trend aus. Beispiel: Vorlage x hat zwischen dem Messzeitpunkt 1 und dem Messzeitpunkt 2 zehn Prozentpunkte an Zustimmung verloren. Also, so die Trendaussage, dürfte sie zwischen Messzeitpunkt 2 und dem Abstimmungssonntag nochmals zehn Prozentpunkte verlieren. Aber wer sagt uns, dass die Meinungsbildung stets linear verläuft?[6] Wieso nicht log-linear, quadratisch, nicht-monoton oder wie auch immer? Und könnte es nicht auch sein, dass eine Vorlage zunächst an Zustimmung verliert, in den letzten zwei Wochen aber – viele Stimmbürger haben ihren Entscheid schon brieflich gefällt – auf ähnlichem Niveau verharrt? Woher haben wir die Gewissheit, dass Meinungsbildung stets monoton steigend oder fallend verläuft? Man schaue sich dazu etwa den Brexit-Poll-Tracker an [7]: Die Meinungsbildung verlief hier eher in der Form eines Random Walk.[8] Auf jeden Fall ist kein linearer Trend erkennbar. Natürlich gibt es Phänomene der Meinungsbildung, die bekannt sind: Etwa, dass Spätentschlossene oder solche, die unsicher sind, im Zweifelsfall eher zum Status Quo tendieren (also Nein einlegen). Aber eine Theorie, die eine lineare Entwicklung der Meinungsbildung begründen könnte, ist mir unbekannt.
Kurz, der Schätzerfolg einer Momentaufnahme ist streng genommen nicht überprüfbar. Das wäre nur dann möglich, wenn am gleichen Tag die Wahl oder die Abstimmung stattfinden würde oder sich zwischen Momentaufnahme und Wahltag rein gar nichts an den Wahl- oder Stimmabsichten ändern würde. Wer den Erhebungserfolg trotzdem ausweisen möchte, für den bietet sich folgende, ganz einfache Lösung an: Wer die Geheimnisse der Meinungsbildung (seien sie nun linear oder nicht) kennt, für den sollte es doch mühelos möglich sein, im Anschluss an die Momentaufnahme eine Prognose zu stellen. Und der Schätzerfolg einer Prognose wiederum kann auf ganz einfache Art und Weise überprüft werden: Man vergleicht die Prognose mit dem Ergebnis. So einfach ist das – aber eben auch riskant, denn man kann bei einer Prognose (im Gegensatz zu einer Momentaufnahme) auch daneben liegen.
[4] Bei keiner Zufallsstichprobe haben wir die Gewissheit, dass die im Sample ermittelte Statistik auch dem gesuchten Parameter in der Grundgesamtheit entspricht. Wir können allerdings – basierend auf der Wahrscheinlichkeitstheorie und Annahmen zur Verteilung von Stichprobenwerten – die Wahrscheinlichkeit angeben, mit welcher der Parameter innerhalb einer bestimmten Bandbreite zu liegen kommt. Mit anderen Worten: Der Zufallsfehler ist berechenbar. Allerdings setzen diese inferenzstatistischen Verfahren voraus, dass eine echte Zufallsstichprobe vorliegt. Aufgrund dessen, dass zuweilen keine vollständige Liste der Grundgesamtheit vorliegt und sich ein erheblicher Anteil der Zielpersonen dem Interview verweigert, dürfte dieser Zufallsfehler jedoch grösser sein als üblicherweise berechnet.
[5] Angenommen, wir erhalten zum Messzeitpunkt 1 einen Anteilswert von 40 Prozent und zum Messzeitpunkt 2 einen selbigen von 45 Prozent. Liegt ein steigender Trend vor? Vielleicht. Aber aufgrund dessen, dass bei beiden Erhebungen von einem Stichprobenfehler von 2.5 – 3 Prozentpunkten ausgegangen werden muss (Stichprobenumfang: 1’000 Befragte), könnte es unter Umständen sein, dass die Stimmabsichten stabil geblieben sind und die Differenz lediglich ein Resultat zufälliger Samplingfluktuationen ist.
[6] Wir nehmen in diesem fiktiven Beispiel einfach mal an, dass die Zeitintervalle zwischen den drei Zeitpunkten identisch sind.
[7] https://ig.ft.com/sites/brexit-polling/
[8] Vorausgesetzt, die Erhebungen waren auch (relativ) genau. Das wissen wir natürlich nicht. Meines Erachtens ist es gut vorstellbar, dass gewisse Schwankungen reine Zufallsschwankungen sind und keinen echten Meinungswandel reflektieren. Siehe dazu etwa den Beitrag von Andrew Gelman: http://andrewgelman.com/2016/08/05/dont-believe-the-bounce/