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Category: AHV-Reform

Wer hat zwischen den AHV-Vorlagen differenziert?

Die Ausgangslage im Vorfeld der Rentenabstimmung war ungewöhnlich. Das Stimmvolk musste sich gleich zwei Mal zur Altersvorsorge 2020 äussern: Einerseits zur Zusatzfinanzierung, ohne die das Bundesgesetz nicht in Kraft treten würde, und andererseits zum Gesetz selbst. Die beiden Vorlagen waren miteinander verknüpft. Wer also für die Rentenreform war, musste ein Doppel-Ja, wer sie bodigen wollte, ein doppeltes Nein einlegen. Die Ergebnisse beider Vorlagen fielen jedoch unterschiedlich aus. Wer differenzierte zwischen den Vorlagen und warum?

Nachdem das von links-gewerkschaftlichen Kreisen ergriffene Referendum zum Gesetz zustande kam, war klar, dass sich dem Stimmvolk eine ungewöhnliche Auswahl anbieten würde: Nicht nur einmal, sondern gleich zwei Mal müssten sich die Schweizer Stimmberechtigten zur Rentenreform äussern. Die beiden Vorlagen waren miteinander verknüpft, allerdings nicht so, wie die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen dies von Initiativen und Gegenentwurf her gewohnt sind: Wer die Altersvorsorge 2020 nicht gefährden wollte, musste – aus einer streng rationalen Perspektive – ein Doppel-Ja einlegen. Alles andere wäre – angesichts der Tatsache, dass die Rentenreform bei Ablehnung einer der beiden Vorlagen automatisch scheitern würde – ein Hochrisikospiel gewesen.

Tatsächlich gab es jedoch Stimmende, die zwischen den Vorlagen differenzierten. Die Differenz zwischen der Zusatzfinanzierung und dem Bundesgesetz betrug schweizweit rund 2.7 Prozentpunkte. Gewiss, diese Differenz ist nicht allzu hoch. Ein Blick auf die Bezirksergebnisse zeigt aber, dass diese Differenzen zwischen den Bezirken variieren und zwar zwischen +5.8 (District du Locle) und -0.9 (Leuk). Tatsächlich erzielte die Zusatzfinanzierung in sechs von 148 Bezirken einen geringeren Ja-Anteil als das Rentengesetz. Aber in der überwiegenden Mehrheit schnitt die MwSt-Vorlage besser ab als das Gesetz.

Wer differenzierte zwischen den Vorlagen? Zur Beantwortung dieser Frage haben wir ein Regressionsmodell zur Erklärung der Differenz zwischen beiden Vorlagen geschätzt, welches die Bezirksanteile der Parteien als unabhängige Variablen enthält. Wie bei jeder Analyse, die auf Kontextebene erfolgt, hängt über den ausgewiesenen Ergebnissen das Damoklesschwert des ökologischen Fehlschlusses: Zusammenhänge auf Aggregatebene müssen nicht zwingend auch auf Individualebene vorliegen. Die nachfolgend präsentierten Resultate sind demnach unter diesem Vorbehalt zu betrachten. Aber immerhin handelt es sich um eine empirische Analyse und nicht bloss um eine wilde Spekulation.

Am stärksten positiv korrelieren der GLP- und der PdA/POP/solidaritéS-Anteil mit der Differenz zwischen den Vorlagen. Mit anderen Worten: Je höher der GLP-Anteil und der Anteil von Linksaussenparteien, desto eher wurde differenziert. Ganz überraschend ist dieser Befund nicht: Es waren links-gewerkschaftliche Kreise in der Romandie, die das Referendum gegen die Altersvorsorge ergriffen hatten. Und sie legten offenbar häufiger als andere Parteianhänger ein Ja zur Zusatzfinanzierung, aber ein Nein zur Rentenreform ein. Ähnliches gilt offensichtlich auch für die GLP. Tatsächlich wichen drei kantonale Parteien der GLP von der Parole der nationalen Delegiertenversammlung ab. Es ist durchaus möglich, dass sich diese innere (wenn auch geringfügige) Spaltung in der GLP auch in einen entsprechenden, «geteilten» Entscheid niederschlug. Negativ korreliert im Übrigen der Anteil der CVP mit der Differenz. CVP-Wähler legten offensichtlich besonders häufig ein doppeltes Ja ein.

Die Frage, was diese Stimmenden mit ihrem «split-ticket» bezweckten, ist (noch) schwieriger zu beantworten. Uns liegen keinerlei Individualdaten vor, die Aufschluss über die Motive geben. Bei den Wählern und Wählerinnen der Linksaussenparteien PdA/POP/solidaritéS ist davon auszugehen, dass sie damit ein Signal senden wollten: Mehrwertsteuererhöhung ist in Ordnung, aber keine Rentenaltererhöhung der Frauen. Denn dies war auch der Grund, weshalb das Referendum von ihrer Seite ergriffen wurde. Bei den GLP-Wählern hingegen mögen auch noch andere Gründe eine Rolle gespielt haben. Immerhin hat die GLP-Fraktion bei der Schlussabstimmung nur zähneknirschend der Altersvorsorge zugestimmt. Thomas Weibel sagte damals: «ln der Schlussabstimmung die 70 Franken schlucken zu müssen, wäre für uns eine sehr bittere Pille. Aber wir dürfen die Vorlage nicht scheitern lassen.» Dieses Unbehagen mit der Vorlage hat möglicherweise den einen oder anderen GLP-Sympathisanten dazu veranlasst, seine Stimmen aufzuteilen, womit er/sie ein Scheitern der Reform in Kauf nahm.

Zuletzt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass kein Motiv hinter dem split-ticket steht. D.h., allenfalls waren sich einige Stimmenden dieser Verknüpfung zwischen beiden Vorlagen gar nicht bewusst. Wir halten das allerdings für eher unwahrscheinlich, weil in aller Regel die Kombination Ja zur Zusatzfinanzierung/ Nein zum Gesetz gewählt wurde und kaum umgekehrt. Bei einem willkürlichen Entscheid wären beide split-ticket-Kombinationen etwa gleich oft gewählt worden.

Offensichtlich gab es eine kleine Gruppe von Stimmenden, die ihren Stimmentscheid zwischen beiden Vorlagen aufteilte und damit ein Signal aussenden wollte. Fraglich ist allerdings, ob dieses Signal angesichts des Mediengetöses ob der Niederlage der Rentenreform jemals ankommen wird.

Thomas Milic

Der Generationenkonflikt bei Rentenabstimmungen

Am 24. September entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die Altersvorsorge 2020. Droht abermals ein Generationenkonflikt und werden die zahlenmässig überlegenen Senioren die Jungen dabei überstimmen? Ein Blick zurück auf vergangene Rentenabstimmungen zeigt, dass Jung und Alt sich viel öfter einig sind als man glaubt.

Vor Rentenabstimmungen wird regelmässig das «Schreckgespenst» einer Gerontokratie heraufbeschworen, in welcher die Senioren den Jungen die Zukunft verbauen. So kürzlich geschehen im Vorfeld zur Abstimmung über die AHVplus-Initiative (25.9.2016). Und auch im Hinblick auf den Entscheid zur Altersvorsorge 2020 wird ein Generationenkonflikt befürchtet, bei welchem die zahlenmässig unterlegenen Jungen «abermals», wie es oft heisst, den Kürzeren ziehen könnten.

An der Urne vereint

Doch lässt sich diese Herrschaft der Alten bei Rentenabstimmungen auch empirisch belegen? Alleine der Ausgang der besagten AHVplus-Abstimmung sollte uns stutzig machen. Denn von der zehnprozentigen Erhöhung aller laufenden und zukünftigen Renten hätten damals vor allem die Senioren profitiert, während «die Jungen die Zeche dafür bezahlt» hätten. Tatsächlich gingen die älteren Stimmbürger auch deutlich öfter an die Urnen als die jüngsten Stimmberechtigten.[2] Die elektorale Dominanz der älteren Stimmberechtigten wurde also durch die tiefe Stimmbeteiligung der Jungen noch massiv ausgebaut. Trotz all dem scheiterte die Initiative mit rund 60 Prozent Nein-Stimmen relativ klar. Noch erstaunlicher ist das Stimmverhalten der über 64-Jährigen: Sie lehnten das Begehren mehrheitlich ab![3] Anstatt eines Generationenkonflikts stimmten also Jung und Alt (ziemlich) vereint gegen die AHVplus-Initiative.

War die Abstimmung über die AHVplus-Initiative eine Ausnahme unter den Rentenabstimmungen? Zur Beantwortung dieser Frage haben wir das Stimmverhalten von Jung und Alt bei den letzten dreizehn Abstimmungen mit Rentenbezug untersucht.[4] Als Senioren wurden dabei die über 64-Jährigen, als «Junioren» die 18-29-Jährigen definiert (zu den Gründen für diese Konzeptspezifikation siehe Fussnote 5). In der nachfolgenden Abbildung wurde zudem auch der Stichprobenfehler für die jeweiligen Altersgruppen angegeben. So können sich die Leserin und der Leser selbst ein Bild davon machen, wie verlässlich die folgenden Aussagen statistisch sind (dazu mehr in Fussnote 6).

Die AHVplus-Iniative war keine Ausnahmeerscheinung. Jung und Alt sind sich bei Rentenabstimmungen gar nicht so uneinig wie man gemeinhin glaubt. Nimmt man die jeweiligen Punktschätzungen als Bewertungskriterium, so gab es nur gerade eine Vorlage, bei welcher die Jungen in der Mehrheit anders entschieden als die Mehrheit der Senioren. Die Abstimmung über diese Vorlage ist zudem eine Weile her: Es war jene über die Flexibilisierung des Rentenalters ab 62 für Mann und Frau im Jahre 2000. Die Jungen stimmten ihr mehrheitlich zu, während die Seniorinnen und Senioren sie mit Zweidrittelmehrheit ablehnten. Bei der Abstimmung über die Herabsetzung des AHV-Rentenalters von 1988 lehnten die jüngsten Stimmberechtigten das Begehren in der Stichprobe zudem nur hauchdünn ab (51% Nein), während die ältesten Stimmenden sie klar (84%) ablehnten. Ansonsten aber lautete das Stimmvotum der Mehrheit von Jung und Alt gleich. Nochmals: Aufgrund des zum teil erheblichen Stichprobenfehlers bei der Gruppe der Jungen ist die Aussage zwar statistisch nicht gesichert, aber immerhin lässt sich sagen, dass die Gegenhypothese – nämlich, dass die Alten die Jungen permanent überstimmen – noch viel geringeren empirischen Rückhalt besitzt. Natürlich ist bei Rentenabstimmungen zwischen Jung und Alt nicht alles in Minne. Es gibt teilweise doch recht deutliche Unterschiede. Bei der AHVplus-Initiative betrug die Zustimmungsdifferenz zwischen Jung und Alt beispielsweise 20 Prozentpunkte. Aber nochmals: Nur in Ausnahmefällen fallen die Mehrheiten auseinander.

Jung und Alt sind sich bei Rentenabstimmungen gar nicht so uneinig wie man gemeinhin glaubt.

Wie kann das sein? Warum öffnet sich bei Rentenabstimmungen nicht der zu erwartende, tiefe Generationengraben? Das hauptsächliche Problem der Generationenkonflikts-These ist das zugrunde liegende Menschenbild: Das hobbesianisch geprägte Bild des egoistischen Nutzenmaximierers, der alleine nach dem kurzfristigen Eigennutzen trachtet.[7] Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Menschen entscheiden oftmals rational und interessengeleitet.

Es geht nicht ausschliesslich um materielles Wohl

Jeder Stimmbürger ist auch ein homo oeconomicus, der sein eigenes, materielles Wohl im Sinne hat. Aber nicht nur. Viele haben nicht nur den kurzfristigen Eigennutzen im Sinn, sondern orientieren sich auch an längerfristigen Nutzenerwartungen, die ausserdem weitere, vielleicht gar zukünftige Generationen einschliessen können. Ein gutes Beispiel dafür sind die Motive, die ältere Stimmende für ihre Ablehnung der AHVplus-Initiative vorbrachten: Eine erhebliche Zahl von ihnen gab an, die Vorlage zugunsten der Jungen oder ihrer Enkelkinder abgelehnt zu haben. Man mag nun trefflich darüber debattieren, inwieweit ein Entscheid zugunsten der eigenen Enkelkinder tatsächlich als altruistisch zu bezeichnen ist. Verfechter eines ungebundenen Rational-Choice-Ansatzes würden wohl dagegenhalten, dass dies nicht nur rational, sondern auch eigennutzenorientiert sei (Erwartung einer Gegenleistung, «egoistisches Gen», etc.). Aber ungeachtet dessen zeigen diese Motivangaben, dass Pensionäre und Pensionärinnen nicht automatisch und allein nach dem Eigennutz-Prinzip funktionieren. Wäre dem so, würden die Senioren eine unüberwindbare, direktdemokratische Vetomacht bilden. Das sind sie – und zwar aus freien Stücken – nicht.

Thomas Milic

[1] Foto: julisaustria

[2] Siehe dazu die VOTO-Studie: http://www.voto.swiss/wp-content/uploads/2017/02/VOTO_Studie_25.9.2016_Deutsch_B.pdf

[3] Die über 70-Jährigen lehnten das Begehren mit 60% Nein-Stimmenanteil ab. Die 60-69-Jährigen waren die Altersgruppe mit der höchsten Zustimmungsrate. Aber auch bei ihnen betrug der Ja-Anteil bloss 54%. Siehe dazu die entsprechende VOTO-Studie.

[4] Dazu haben wir neben den offensichtlichen Fällen auch noch die BVG-Abstimmung von 2010 hinzugezählt. Schliesslich geht es auch bei der kommenden Abstimmung über die Altersvorsorge 2020 wie 2010 um eine Herabsetzung des Umwandlungssatzes.

[5] Jung und Alt können unterschiedlich definiert werden. Die Festlegung auf das Alterssegment «18-29 Jahre» für die jüngsten Stimmberechtigten erfolgte im Wesentlichen aus praktischen Gründen. Um statistisch verlässliche Aussagen über Subgruppen machen zu können, braucht es eine gewisse Fallzahl in der Stichprobe. Da sich Junge weniger oft an Abstimmungen beteiligen, war eine Beschränkung auf, sagen wir, 18-24-Jährige schlicht nicht möglich.

[6] Der Stichenprobenfehler für Anteilswerte ist einerseits von der Fallzahl (z.B. der jungen Stimmenden) und der Verteilung (Anteilswert p) abhängig. Bei den Jungen betrug die Fallzahl (n) bei einigen Abstimmungen weniger als 40. Der 95%-Stichprobenfehler kann in solchen Fällen auf 10-15 Prozent ansteigen. Der «wahre» Anteilswert der Jungen könnte demnach mit einer 2.5%-Wahrscheinlichkeit 10-15 (oder mehr) Prozentpunkte tiefer liegen als in der Stichprobe. Gleichzeitig könnte der «wahre» Ja-Anteil bei den Senioren wiederum mit einer 2.5%-Wahrscheinlichkeit 6-8 Prozentpunkte höher liegen als in der Stichprobe (die Fallzahlen für Senioren sind stets höher als für die jungen Stimmberechtigten, deshalb auch der geringere Stichprobenfehler). Mit anderen Worten: Unter Umständen (2.5*2.5%-Wahrscheinlichkeit) liegen Alt und Jung deutlich weiter auseinander als in der Stichprobe ausgewiesen. Indes, diese Wahrscheinlichkeit ist sehr tief und noch unwahrscheinlicher ist es, dass derselbe Samplingfehler bei allen hier untersuchten Abstimmungen gleichzeitig aufgetreten ist.

[7] Ein weiterer Grund dafür, dass der Generationengraben nicht derart tief ist, liegt natürlich auch darin, dass es längst nicht bei jeder Rentenabstimmung alleine um altersbezogene Rentenerwartungen geht, sondern oftmals um ganz andere Aspekte (v.a. Rentenaltererhöhung der Frauen, Flexibilisierung des Rentenalters, etc.). Eine Vorlage mit AHV-Bezug – die Goldinitiative der SVP aus dem Jahre 2002, bei welcher es um die überschüssigen Goldreserven der SNB ging, die der AHV zugute kommen sollten – haben wir gar gänzlich weggelassen, weil es im Abstimmungskampf im Wesentlichen um die Rolle der Schweiz im 2. Weltkrieg ging und der Entscheid kaum mit der AHV zu tun hatte. In solchen oder ähnlichen Fällen dominieren aus sachbezogenen Gründen andere Konfliktlinien, der Altersgraben ist dann nur noch zweit- oder drittrangig.