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Category: 14.06.2015

Wie die FDP-Abweichler das RTVG «retteten»

Folgen die kantonalen Sektionen den nationalen Parolen und wenn nicht, spielt das eine Rolle? Am Beispiel des RTVG geht der Gastbeitrag von Dominik Braunschweiger der Frage nach, wie stark sich kantonale Abweichler auf die Parolenkonformität und damit auf das Abstimmungsresultat auswirken.

Ein zentrales Merkmal des politischen Systems der Schweiz ist der stark ausgeprägte Föderalismus. Dieser äussert sich unter anderem in der hohen Unabhängigkeit regionaler politischer Parteisektionen von ihrer nationalen Mutterpartei. So kommt es regelmässig vor, dass eine kantonale Parteisektion in einer Abstimmungsfrage vom nationalen Parteikonsens abweicht und ihren Sympathisanten eine andere Parole nahelegt. Üblicherweise geschieht dies zum Missfallen der nationalen Meinungsträger und Führungspersonen der betroffenen Partei. So bezeichnete etwa Altbundesrat Christoph Blocher die SVP Thurgau als «faules Nest».[1] Die SVP Thurgau hatte im Jahr 2008 alleine in neun Abstimmungen andere Parolen herausgegeben als die SVP Schweiz und war damit Spitzenreiter der Abweichler.

Es scheint, Blocher und Co. ärgern sich zu Recht: Während den letzten 35 Jahren wichen in insgesamt 2352 Fällen kantonale Parteisektionen von den Parolen ihrer Mutterparteien ab. Das sind insgesamt rund 67 Abweichler pro Jahr, oder mehr als acht pro Abstimmungsvorlage. Doch wie relevant sind diese Abweichler wirklich? Lässt sich das Stimmvolk tatsächlich von den Argumenten und Parolen kantonaler Parteisektionen überzeugen oder bildet ohnehin die nationale Partei die Referenz?

Abweichler senken die Parolendisziplin

Diese Studie geht der Frage nach, ob kantonale Abweichler einen Einfluss auf das Abstimmungsergebnis haben und wie geschlossen sich die Sympathisanten und Unterstützer einer Partei in Abstimmungen an die nationalen Parolen halten. Die Ergebnisse zeigen, dass kantonale Abweichler durchaus eine wichtige Rolle spielen. Zentral ist dabei die Parole der Parteisektion des Heimatkantons. Das sind die Resultate:

  • Weicht die Parole des Heimkantons ab, so sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass Unterstützer einer Partei konform zur Parole der nationalen Partei stimmen und dies um 25 bis 60%.
  • Doch auch wenn zu viele andere Kantone abweichen, sinkt die Unterstützung der Basis für die nationale Parteileitung: Jeder abweichende Kanton senkt die Wahrscheinlichkeit, dass Unterstützer einer Partei gemäss nationaler Parole stimmen um rund zehn Prozent.

Mit knapp 45 Prozent hielt sich deutlich weniger als die Hälfte der FDP Wählerschaft an die nationale Parole.

Das kann bisweilen durchaus einen entscheidenden Einfluss auf den Verlauf einer Abstimmung haben. So waren beispielsweise bei der Abstimmung zum RTVG letztes Jahr die Glarner, Solothurner, Walliser, Tessiner, Genfer, Waadtländer und Jurassier Freisinnigen nicht mit der NEIN-Parole der FDP Schweiz einverstanden. Diese Uneinigkeit spiegelte sich denn auch im Abstimmungsverhalten der FDP-Sympathisanten wieder. Mit knapp 45 Prozent hielt sich deutlich weniger als die Hälfte der FDP Wählerschaft an die Parole ihrer Partei. In den Kantonen, wo Kantonssektionen abwichen, sank dieser Anteil sogar noch weiter auf knapp einen Drittel. Zum Vergleich: Durchschnittlich hielten sich während den letzten 35 Jahren jeweils knapp 70 Prozent der FDP-Sympathisanten an die Parole der Mutterpartei. Wäre ihre Parolenkonformität bei der Asbtimmung zum RTVG ähnlich hoch ausgefallen, so hätte dies definitiv ausgereicht, um das Resultat zu kippen. Die Vorlage wäre abgelehnt worden.[2]

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Wer weicht wie stark ab?

Interessant ist auch der Blick auf die verschiedenen Parteien. Während eine hohe Anzahl Abweichler die fünf wählerstärksten Parteien (SVP, SP, FDP, CVP und GPS) alle etwa gleich stark trifft, zeigen sich deutliche Unterschiede bezüglich des Effekts der Abweichung des Heimatkantons. So sinkt etwa bei den Anhängern der Grünen die Wahrscheinlicht zum parolenkonformem Stimmverhalten um gut 60%, wenn der Heimatkanton abweicht. Dieser extreme Einfluss der grünen Kantonssektionen mag teilweise durch die Tessiner Grünen und ihre umstrittene Position zur Migrationspolitik zustande gekommen sein. Er zeugt jedoch auch deutlich vom aussergewöhnlich stark regionalen Ursprung und der Heterogenität der grünen Bewegung.

Auf der anderen Seite der Skala finden sich SVP und CVP, bei denen abweichende Heimatkantone die Wahrscheinlichkeit zum parolenkonformen Abstimmungsverhalten ihrer Anhänger nur um rund 25% senken. Die Sympathisanten von SVP und CVP orientieren sich also offenbar eher an der Position der nationalen Partei als an ihren Kantonssektionen. Die Faulen Nester mögen Blocher und Co. noch nicht komplett im Griff haben – dafür immerhin ihre Wählerschaft.

Dominik Braunschweiger

Dominik Braunschweiger hat einen Master in Politikwissenschaften der Universität Zürich.

[1] Lesen Sie hier mehr dazu.

[2] Natürlich hätten auch andere Faktoren das äusserst knappe Resultat (50.1% Ja-Stimmen, respektive 3649 mehr Ja als Nein-Stimmen) kippen können. Die gewählte Vorlage erfüllt vor allem illustrative Zwecke.

Sozialer Fortschritt und Umverteilung: Wieso den Schweizern der Robin-Hood-Impuls fehlt

Die Schweizer unterschätzen gemäss einer wissenschaftlichen Studie die Einkommensungleichheit in ihrem Land. Die Resultate der Studie legen nahe, dass gerade deswegen Umverteilungsbestrebungen wie die Erbschaftssteuerinitiative in Volksabstimmungen regelmässig Schiffbruch erleiden. Doch sie greift letztendlich etwas zu kurz.

Gemäss einer repräsentativen Umfrage des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) glaubt eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung, dass die reichsten 20 Prozent mehr als die Hälfte des gesamten Privatvermögens besitzen. Damit unterschätzen die Schweizer die Vermögensungleichheit krass. Tatsächlich sind es nämlich gerademal die reichsten zwei Prozent, die ein fünftel des gesamten Privatvermögens besitzen.

Fehleinschätzung weit verbreitet

Mit ihren Fehleinschätzungen zur Vermögens- und Einkommensverteilung stehen die Schweizer keinesfalls alleine da. Der russische Ökonom Vladimir Gimpelson und der amerikanische Politologe Daniel Treisman haben untersucht, inwiefern die von den Bürgern wahrgenommene Ungleichheit mit der Realität in 40 Ländern übereinstimmt. Sie kommen zum Schluss, dass Fehleinschätzungen zum tatsächlichen Grad der Ungleichheit weit verbreitet sind. Ihre These ist, dass lediglich die wahrgenommene Einkommensungleichheit – und nicht die tatsächliche Ungleichheit – Einfluss darauf haben, ob Individuen staatliche Umverteilung befürworten oder ablehnen. In Staaten wo breitere Schichten der Gesellschaft die Kluft zwischen Reich und Arm als besonders gross erachten, erwarten sie höhere Zustimmung zu staatlichen Korrekturmassnahmen. In ihrer Studie zeigen sie auf, dass sich diese These statistisch bekräftigen lässt.

Ist es wirklich die Wahrnehmung Oder zählt das Einkommen der Ärmsten?

Tobias Straumann, Wirtschaftshistoriker an den Universitäten Basel und Zürich, kritisiert die genannte Studie.[2] Die Resultate seien «kaum wasserdicht». Die Studie konzentriere sich nur auf die relativen Einkommensunterschiede zwischen Arm und Reich innerhalb von Staaten. Was jedoch wirklich zähle, sei die Höhe des Einkommens der unteren Einkommensklassen. Gerade in den reicheren OECD Staaten verfügen diese Gesellschaftsschichten schliesslich über wesentlich höhere Einkünfte. Straumanns Argument ist einleuchtend. Wenn die unteren Einkommensschichten über genügend Mittel verfügen um ihr Leben selber zu meistern, mögen sie sich materiell weniger benachteiligt fühlen. Erwartungsgemäss sollten diese Schichten dann auch die politische Ordnung weniger stark hinterfragen und weniger bestrebt sein, Umverteilung von oben nach unten zu fordern. Greift das Einkommensargument weit genug? Ist es lediglich die Höhe des Einkommens der unteren Schichten, die ausschlaggebend ist?

Sozialer Fortschritt und Zustimmung zu staatlicher Umverteilung

Eine erweiterte Erklärung ist im Erfolg einer Gesellschaft zu sehen, wie sie ökonomischen Fortschritt in tatsächliches Wohlbefinden aller Mitglieder umzumünzen vermag. Schliesslich garantieren höhere Einkommen nicht zwingend, dass alle Individuen gleiche Chancen und Möglichkeiten haben. Kann das allgemeine Wohlbefinden etwas zur Erklärung der unterschiedlich hohen Zustimmung zu staatlicher Umverteilung beitragen? Hierzu bietet es sich an, den innovativen Social Progress Index (SPI) hinzuzuziehen. Der SPI misst den sozialen Fortschritt eines Landes. Er definiert Fortschritt nicht anhand ökonomischer Inputs sondern tatsächlicher Ergebnisse (genaueres dazu in der Infobox unten). Im Endeffekt soll der SPI die Frage beantworten, ob die Früchte des ökonomischen Wohlstands eines Landes so genutzt werden, dass sich das Wohlbefinden aller erhöht.

Social Progress Index & Umverteilung

Tatsächlich scheint mit sozialem Fortschritt die Zustimmungsrate zu staatlicher Umverteilungspolitik tendenziell zu sinken. Die Schweiz erreicht einen sehr hohen SPI-Wert (3. Platz), während ihre Zustimmungsrate zu staatlicher Umverteilung unter den tiefsten ist. Es ist somit wenig verwunderlich, dass die Verfechter staatlicher Umverteilung hierzulande in Volksabstimmungen einen schweren Stand haben. Ähnlich verhält es sich im Falle der skandinavischen Länder, welche im SPI Ranking ebenfalls sehr gut abschneiden. Die Schweden (2.), welche eigentlich für eine äusserst progressive Umverteilungspolitik bekannt sind, weisen ein nur geringfügig höheres Zustimmungsniveau auf. Die Norweger (1.) zeigen hingegen noch deutlich weniger Begeisterung für staatliche Intervention in Verteilungsfragen. Die Befürworter staatlicher Eingriffe sind in den Süd- und Osteuropäischen Staaten um einiges zahlreicher. Es sind jene Staatern, welche gemessen am SPI weniger fortschrittlich sind.

Wurden Sie schon einmal mit politischen Botschaften in den sozialen Medien konfrontiert?

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Wenn der nationale Wohlstand vielen zugutekommt, erlischt der Robin-Hood-Impuls

Eine plausible Begründung für diesen Zusammenhang ist, dass sich in den fortschrittlicheren Staaten breitere Schichten am wirtschaftlichen Erfolg ihres Landes beteiligt fühlen. In diesen Gesellschaften werden die Symptome exzessiver Ungleichheit weniger perzipiert oder zumindest als weniger problematisch erachtet. In der Bevölkerung mag die Auffassung, in einem sozial gerechten, fairen System zu leben, verbreiteter sein. Die Notwendigkeit, die Vermögenden stärker zur Kasse zu bitten um Geld nach unten zu transferieren, mag von vielen daher als geringer eingeschätzt werden.

Aber bekräftigen weiterführende Analysen diese Aussage? Erwartungsgemäss sollten gerade die Menschen, welche am stärksten von einem progressiven Wohlfahrtsstaat profiteren, Umverteilung am vehementesten befürworten. Dies trifft besonders im Falle der innerhalb einer Gesellschaft schlechtest gestellten Individuen zu. Um zu prüfen, ob dies zutrifft, kann die Unterscheidung zwischen «Arbeitsmarkt- In- und Outsidern» hinzugezogen werden. [3]

In fortschrittlicheren Staaten fehlt sogar den «Outsidern» der Wille den Reichen zu nehmen

«Arbeitsmarkt-Outsider» weisen ein besonders hohes Arbeitslosigkeits-  und Armutsrisiko  auf. Oftmals finden sich «Outsider» in atypischen, prekären Arbeitsverhältnissen wieder und sind daher besonders auf das Auffangnetz des Wohlfahrtstaates angewiesen. «Outsider» sollten Umverteilung daher stärker Befürworten als «Insider», welche sichere, gut bezahlte Jobs haben und generell besser abgesichert sind. Diese Erwartung trifft jedoch nur begrenzt zu.  Anhand der Daten des European Social Survey (ESS) kann die Wahrscheinlichkeit berechnet werden, dass Individuen mit gewissen sozioökonomischen Merkmalen Umverteilungsbestrebungen befürworten oder nicht. Der Kontext ist nämlich ausschlaggebend. Während in Staaten mit tiefem SPI in der Gruppe der Outsider die «starker Zustimmung» zu staatlichen Eingriffen in die Vermögensverteilung signifikant höher ausfällt als in der Gruppe der Insider, ist ein solcher Unterschied zwischen diesen zwei Gruppen in den fortschrittlicheren Staaten nicht auszumachen. Die untenstehende Grafik zeigt die Wahrscheinlichkeiten an, dass In- und Outsider in verschiedenen mit steigendem SPI Umverteilung zustimmen oder ablehnen.

Sozialer Fortschritt & Umverteilung

Kommt uns mit ansteigendem Wohlbefinden, trotz der sich akzentuierenden Ungleichheiten, der Robin-Hood Impuls – notabene die Lust nach Umverteilung – abhanden? Gut möglich. Auch im Schweizer Fall könnte dies zur Erklärung der fehlenden Lust nach Politikrezepten wie der Erbschaftssteuer beitragen.

Infobox: Der Social Progress Index (SPI)

Ein Team um Harvard Professor Michael E. Porter hat den SPI als Ergänzung zum BIP ins Leben gerufen. Der Index bewertet Staaten anhand dreier Teilindizes (Basic Human Needs, Foundations of Wellbeing und Opportunity). Wichtige Aspekte welche für die Bewertung hinzugezogen werden sind u.a. die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum, medizinische Versorgung, Zugang zu Wasser und Strom, Sicherheit, ökologische Nachhaltigkeit, Freiheits- und Wahlrechte, Toleranz oder Zugang zu Bildung und Information. Das Team um Porter zeigt anhand des Index auf, dass sich ein höheres BIP pro Kopf nicht zwangsläufig positiv auf all diese Bereiche auswirkt.

http://www.socialprogressimperative.org/

Hier geht es zur erwähnten Studie im Lead.

[1] Foto: Tony Blay|Flickr

[2] Hier geht es zur Kritik von Tobias Straumann.

Wer den Tunnelblick hatte und wer nicht: Das Stimmverhalten bei der Abstimmung über den Zuger Stadttunnel

Am 14. Juni 2015 geschah Ungewöhnliches im Kanton Zug. Im beschaulichen Zentralschweizer Kanton strömten die Massen an die Urnen wie selten zuvor. 61.3 Prozent beteiligten sich am besagten Urnengang. Eine solche Stimmbeteiligung ist selbst im stimmfleissigen Kanton Zug eine Seltenheit. In der Stadt Zug betrug die Beteiligungshöhe gar 68 Prozent – ein Wert, der auf nationaler Ebene[2] seit der «Jahrhundertabstimmung» über den EWR unerreicht blieb. Die Sachfrage, welche das Zuger Stimmvolk elektrisierte, hatte indes nichts mit der Europäischen Union, der «Masseneinwanderung» (Beteiligung Kanton Zug: 61.1%) oder der Tiefsteuerstrategie zu tun, sondern mit einem anderen «Jahrhundert»- bzw. «Generationenprojekt»: Der Zuger Stadttunnel. Das 890 Millionen Franken teure Projekt («Stadttunnel mit Zentrum Plus») war selbst für den ressourcenstärksten Kanton der Schweiz ein Mammutvorhaben und hatte eine Vorlaufzeit von mehreren Jahrzehnten.[3]

Auch was die Konfliktkonfiguration betrifft, war die Vorlage ungewöhnlich. In allen politischen Lagern fanden sich Befürworter wie auch Gegner des Vorhabens. Die Zuger Stadtregierung beispielsweise unterstützte die Vorlage einstimmig – was selten genug vorkommt, denn die Zuger Stadtexekutive setzt sich aus fünf Parteien zusammen, darunter die ideologisch weit voneinander entfernt liegenden SP und SVP. Generell war es jedoch so, dass SP und ALG (Alternative – die Grünen) die treibenden Kräfte in der Opposition waren, während die bürgerlichen Parteien mehrheitlich hinter dem Stadttunnel standen. Indes, es gab auch im bürgerlichen Lager Vorbehalte gegen das aufwendige Projekt. Diese Vorbehalte waren angesichts des Spardrucks im Kanton vor allem finanzpolitischer Natur. Gegen diese Einwände kämpfte insbesondere der Zuger Baudirektor Heinz Tännler (SVP) an, der dabei aber nicht nur bei den Wählerschaften von FDP und CVP Überzeugungsarbeit leisten musste, sondern auch in seiner eigenen Wählerschaft. Wie sich diese ungewöhnliche parteipolitische Konfiguration auf das Stimmverhalten der verschiedenen Parteianhängerschaften abfärben würde, war deshalb kaum vorherzusehen.

Mit einer ausgeklügelten Lastenverteilung wurde zudem versucht, die Betroffenheitsstruktur aufzuweichen, welche das Entscheidverhalten bei solchen Infrastrukturvorhaben, die lokal begrenzt sind, über die aber eine ganze Region entscheidet, oft steuert[4a,b]: Die Stadt Zug als Hauptbetroffene (und primäre Nutzniesserin) hätte bei einer Annahme im Verhältnis mehr bezahlt als die umliegenden Zuger Gemeinden.[5] Zudem hätte ein Teil der Baukosten durch eine befristete Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer zu Lasten weiterer mutmasslicher Profiteure des Tunnels – der Autofahrer – gehen sollen. Genützt hat diese «intelligente Finanzierung» offenbar nicht, denn letztlich wurde der Tunnel ziemlich deutlich abgelehnt (62.8 % Nein-Stimmen) – und zwar in allen Zuger Gemeinden[6]. Immerhin, der geplante Bau hat den Kanton demnach nicht gespalten, vielmehr waren sich die Zuger und Zugerinnen offenbar einig in der Ablehnung. Das war angesichts der «Rekordzahl an Leserbriefen» und der emotional geführten Debatte nicht zu erwarten gewesen.[7]

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Der Ja-Anteil zum Zuger Stadttunnel in den elf Zuger Gemeinden.

 

Das Entscheidverhalten

Doch war das wirklich so? Haben alle Gruppen, Schichten und Klassen das Projekt mehrheitlich abgelehnt? Zu diesem Zweck haben wir das Entscheidverhalten der Zuger Befragten in der kürzlich durchgeführten 20 Minuten-Vorwahlumfrage nach Parteipräferenz, Alter, Geschlecht und Bildungsniveau aufgeschlüsselt. Für eine Interpretation der nachfolgend präsentierten Ergebnisse sind gewisse methodische Vorbemerkungen unbedingt nötig. Um den Lesefluss nicht zu hemmen, folgen diese erst am Ende des Artikels in der entsprechenden Box. Eines sei aber bereits an dieser Stelle gesagt: Weil es sich um eine Umfrage mit Selbstrekrutierung handelt, kann der Stichprobenfehler, d.h. der Bereich, in welchem der wahre Wert mit grösster Wahrscheinlichkeit (95%) zu liegen kommt, nicht angegeben werden.[siehe Methodik-Box] Die ausgewiesenen Werte sind demnach Punktschätzungen, von denen aber ausgegangen werden muss, dass auch sie innerhalb eines – allerdings unbekannten – Unschärfebereichs liegen. Wir sind deshalb so vorgegangen wie in den Vox-Nachanalysen: Es werden nur für diejenigen Merkmalsgruppen Stimmenanteile ausgewiesen, für die (real) mehr als 50 Fälle vorliegen.

Der Stimmentscheid zum Zuger Stadttunnel nach gesellschaftlichen und politischen Merkmalen (n=414).
Der Stimmentscheid zum Zuger Stadttunnel nach gesellschaftlichen und politischen Merkmalen (n=414).

Im links-grünen Lager wurde das Infrastrukturvorhaben wuchtig abgelehnt (86% Nein), wobei es in der Umfrage geringfügige Differenzen zwischen SP- und ALG-Wählern gab (erstere verwarfen den Stadttunnel weniger deutlich als letztere). Diese dürfen wegen der tiefen Fallzahl bestenfalls als Tendenz betrachten werden, auf keinen Fall sind sie jedoch als empirisch erhärteter Befund zu sehen. Bei der SVP-Wählerschaft war das Vorhaben zwar deutlich umstrittener als im links-grünen Lager, aber in der gewichteten Stichprobe lehnte auch die SVP-Wählerschaft das Anliegen ab (64% Nein), ebenso die Wähler der beiden Mitte-Parteien CVP und glp (61%). Die FDP-Anhänger waren in unserer Stichprobe die einzige Merkmalsgruppe, die den Tunnel mehrheitlich unterstützte (52 Prozent Ja-Stimmen). Ob es bei der FDP letztlich eine knappe Mehr– oder eine knappe Minderheit war, welche den Tunnel annahm, lässt sich aufgrund der vorliegenden Daten nicht genau bestimmen. Im Prinzip spielt das aber auch keine entscheidende Rolle: Denn auf jeden Fall hätte es deutlich mehr benötigt, um das Vorhaben an der Urne durchzubringen.party.affil.zug1

Differenzen zwischen den Geschlechtern

Männer nahmen das Projekt eher an (43%) als Frauen (31%). Jedoch hat das mit dem Geschlecht als solches wohl eher weniger zu tun, sondern – so zumindest die Vermutung – mit dem Besitz eines Personenwagens, dem Mobilitätsverhalten und allenfalls auch mit den politischen Haltungen. Auch hier sei aber darauf hingewiesen, dass der Tunnel weder bei den Zugern noch bei den Zugerinnen eine Mehrheit fand. Zuletzt gab es auch Unterschiede zwischen den Bildungsklassen, wobei Universitäts- und ETH-Abgänger die Vorlage nur knapp ablehnten, während Stimmende mit Matura sie deutlicher verwarfen. Zwischen den Altersgruppen gab es hingegen keine allzu grossen (bzw. systematischen) Unterschiede im Stimmverhalten.

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Die Kurzanalyse mit vier Variablen (andere Variablen wurden nicht erhoben) geht erwartungsgemäss nicht allzu sehr in die Tiefe – dazu hätte es weiterer Fragen zur Meinungsbildung, dem Mobilitätsverhalten, etc. bedurft. Aber sie zeigt, dass der Entscheid einerseits politisch motiviert war (Differenzen zwischen den Parteianhängerschaften), andererseits aber auch von nicht-politischen Faktoren (Geschlecht, Bildungsniveau), hinter denen wiederum Gründe wie das Mobilitätsverhalten, die Sparbereitschaft oder das Umweltbewusstsein stehen, abhängig war. Letztlich galt für den Zuger Stadttunnel was für viele gescheiterte Gesetzes- oder Initiativvorlagen gilt: Viele Jäger sind des Hasen Tod.

Lesen Sie auch: Wie der Zuger Stadttunnel beinahe die RTVG-Revision verhinderte

Methodik: Die Daten wurden im Gefolge der 20 Minuten Online-Umfrage erhoben. Insgesamt nahmen über 23’000 Befragte an der Befragung teil, davon rund 500 aus dem Kanton Zug. 414 Befragte gaben an, sich am kantonalen Urnengang vom 14. Juni beteiligt zu haben. Die Befragung lief am 16. und 17. Juni 2015, demnach zwei bzw. drei Tage nach der Abstimmung vom 14. Juni. Bei den angegebenen Werten handelt es sich, sofern nicht anders angegeben, stets um gewichtete Werte. Die Angaben wurden dabei nach Zug-spezifischen Strukturdaten (zum Beispiel die Altersverteilung unter den Zuger Stimmberechtigten), politischen Variablen (zum Beispiel das Wahlverhalten an vergangenen und aktuellen Abstimmungen im Kanton Zug) gewichtet. Die Ergebnisse wurden zudem nach dem Abstimmungsergebnis gewichtet. Das ungewichtete Abstimmungsergebnis fiel in der Stichprobe im Übrigen knapper aus als real: 52 Prozent der Zuger Umfrageteilnehmer gaben an, die Vorlage abgelehnt zu haben. Die Abweichung zum effektiven Resultat beträgt demnach rund 11 Prozent. Wie gesagt, wurde diese Abweichung mittels Gewichtung korrigiert. Wir folgen hier der gängigen Gewichtungspraxis, wie sie etwa bei den Vox-Nachbefragungen angewendet wird. Die Abweichung von rund 11 Prozent ist nicht ungewöhnlich hoch. Bei der Vox-Nachbefragung zu einem anderen Infrastrukturvorhaben, FABI (9.2.2014), betrug die Abweichung zwischen dem ungewichteten Resultat im Sample und dem effektiven Ergebnis beispielsweise 10 Prozent, beim Raumplanungsgesetz (3.3.2013) waren es gar knapp 15 Prozent.

Die Anwendung inferenzstatistischer Verfahren setzt eine Zufallsauswahl voraus. Eine Zufallsauswahl wird dadurch definiert, dass jedes Element der Grundgesamtheit (in unserem Beispiel: jeder Zuger/Zugerin, der/die teilnahm) dieselbe Chance hat, Element der Stichprobe zu werden. Diese Voraussetzung wird von der vorliegenden Umfrage nicht erfüllt. Allerdings wird diese Bedingung auch von den allermeisten (Telefon-)Umfragen nicht erfüllt. Denn Stimmberechtigte mit einem nicht-registrierten Telefonanschluss – und ihre Zahl ist nicht gering – haben selbstredend keine Chance, Element der Stichprobe zu werden, zumindest dann nicht, wenn das offizielle Telefonverzeichnis der Swisscom die Liste der Grundgesamtheit darstellt. Letzteres ist aber bei den meisten Schweizer Telefonumfragen der Fall.

 

[1] Foto: «Of lights and tunnels» Flickr/Erik

[2] Dieser Wert wurde in anderen Gemeinden und Kantonen zwar ab und an übertroffen, aber auf nationaler Ebene gab es seit der EWR-Abstimmung keine Vorlage mehr, die eine höhere Beteiligung aufwies.

[3] Um was es beim Ressourcenindex geht, finden Sie hier.

[4a] Ob die Lastenverteilung genützt oder geschadet hat, lässt sich kaum sagen, denn dazu müsste man – ähnlich wie bei Wirkungsanalysen von Kampagnen, die sich häufig (auf sehr naive Weise) nur auf das Stimmergebnis abstützen – wissen, wie das Ergebnis ausgegangen wäre, wenn die Lasten anders verteilt worden wären. Vielleicht wäre der Stadttunnel in solch einem Fall ja noch deutlicher abgelehnt worden.

[4b] Siehe zum Beispiel «Stuttgart 21», respektive die Analyse des Abstimmungsverhaltens zu «Stuttgart 21».

[5] Die Stadt Zug wäre alleine für 100 Mio. CHF aufgekommen, während der Kanton 235 Millionen beigesteuert hätte.

[6] Der Artikel «Bauen in Zeiten des Sparens» der NZZ finden Sie hier.

[7] Die NZZ zum klaren Zuger «Nein».

Twitter Top Ten zu #Erbschaftssteuer und #RTVG

Während die Erbschaftssteuer-Initiative mehr als deutlich abgelehnt wurde, nahm das Stimmvolk das neue Radio- und Fernsehgesetz äusserst knapp an. Über beide Vorlagen wurde im Voraus auch auf Twitter heftig debattiert. Wir haben dazu die wichtigsten Hashtags analysiert und die Top Ten der Twitter-Accounts, die dazu getweetet haben, ausgewertet.

Zur Erinnerung: Unter «#Hashtags» werden Stichwörter verstanden, die in Tweets verwendet werden um auf ein bestimmtes Thema zu verweisen. Solche Hashtags verbreiten sich umso stärker, je prominenter ein Thema auf Twitter diskutiert wird und erlauben eine Diskussion über die eigenen Follower hinaus. Bei der aktuellen Abstimmung über eine Erbschaftssteuer, heisst der prominenteste Hashtag dazu ganz simpel #Erbschaftsteuer. Zum neuen Radio- und Fernsehgesetz kristallisierten sich hingegen mehrere Hashtags heraus: Neben den neutralen #RTVG, #mediensteuer und #billag, wurde auch #nobillag von den Gegnern häufig genutzt. Zum Schluss standen uns für die Auswertung über 12’000 Tweets zur Verfügung.

Die Top Ten der Twitter-Accounts zum Hashtag «Erbschaftssteuer» im Zeitraum vom 13. April bis am 13. Juni 2015.
Die Top Ten der Twitter-Accounts zum Hashtag «Erbschaftssteuer» im Zeitraum vom 13. April bis am 13. Juni 2015.

Die Erbschaftssteuer-Initiative erlitt mit 71 Prozent eine klare Niederlage. Auch auf Twitter scheinen die Gegner die Überhand gehabt zu haben. Es zeigt sich, dass mit Abstand die meisten Tweets mit dem Hashtag #Erbschaftsteuer vom Account @KMUKILLER stammen. Hinter diesem Account steht der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse, der sich gegen die Initiative einsetzte. Der Verband setzte in seiner Kampagnenarbeit stark auf die sozialen Medien. Das dafür eigens eingesetzte Profil @KMUKILLER versendete mehr als doppelt so viele Tweets wie alle anderen Accounts in den Top Ten. Dabei nutzte Economiesuisse auch gesponserte Tweets, wie die NZZ im April berichtete.[2] Mit den Accounts @NeinzurBESteuer und @BaumeisterCH finden sich zwei weitere Verbände, die sich gegen die Initiative einsetzten, unter den Top Ten. Ersterer wird vom überparteilichen Komitee «Unternehmergruppe NEIN zur Bundeserbschaftssteuer» geführt, hinter letzterem steht der Schweizerische Baumeisterverband.

Economiesuisse verschickte mehr als doppelt so viele Tweets wie die anderen Top Ten Mitglieder.

Die Twitter-Accounts der Pro-Komittees, @liberalesteuer und @erbsteuerreform tauchen hingegen erst auf den Plätzen acht und zehn auf. Die Gebrüder Meili (@geb_meili), die sich als Erben prominent für die Erbschaftssteuer einsetzten, befinden sich als einzige Befürworter unter den Top Five. Zählt man die Tweets der beiden Accounts @geb_meili und @liberalesteuer – der ebenfalls von den Gebrüder Meili geführt wird – jedoch zusammen, würden sie an zweiter Stelle hinter dem @KMUKILLER liegen. Interessanterweise befinden sich neben den Ja- und Nein-Komittees auch mehrere unbekannte Einzelpersonen in den Top Ten, die sich wohl aus persönlichen und/oder politischen Gründen individuell dafür (@BernVilliger) oder dagegen (@JosefWiederkehr, @NussbaumRoy) engagierten. Die grossen Parteien glänzen dagegen mit Abwesenheit – auch die SP als Urheberhin der Initiative.

Top Ten Twitter-Accounts zum Thema RTVG
Die Top Ten der Twitter-Accounts zum Thema RTVG im Zeitraum vom 13. April bis am 13. Juni 2015.

Beim Radio- und Fernsehgesetz, das in einem regelrechten Krimi mit 50.1 Prozent angenommen wurde, zeigt sich auch auf Twitter ein ausgeglicheneres Bild. Kein Account sticht so klar hervor, wie das Profil von Economiesuisse bei der Erbschaftsteuer-Initiative. Die Befürworter haben sogar ein leichtes Übergewicht. Vier der ersten fünf Accounts mit den meisten Tweets zur Vorlage setzten sich für eine Annahme der Vorlage ein. Darunter befindet sich auch das überparteiliche Komitee «JA zum RTVG» (@rtvgja). Im Gegensatz dazu, äusserte sich der Gewerbeverband, der als Gegner des RTVG in den klassischen Medien eine hohe Resonanz fand [3], auf Twitter seltener zu dem Thema. Wiederum beteiligten sich neben Komitees, Verbänden und Akteuren aus der Medienbranchen auch unbekannte Einzelpersonen stark an der politischen Diskussion.

[1] Foto: Twitter TV. Flickr/Esther Vargas

[2] Den NZZ-Artikel zu politischen Kampagnen auf Twitter finden Sie hier.

[3] Den aktuellen Abstimmungsmonitor des fög finden Sie hier.

Das RTVG-Referendum war eine Grundsatzfrage

Bei der äusserst knappen Abstimmung über das neue Radio- und Fernsehgesetz zeigen sich klare Unterschiede zwischen den Sprachregionen. Ausserdem scheinen das Vertrauen in die Regierung und grundsätzliche ideologische Werte bei der Entscheidung eine Rolle gespielt zu haben. Insgesamt hat sich das RTVG wohl tatsächlich zu einer Grundsatzfrage entwickelt, in der es um mehr ging als bloss um ein neues Gebührensystem.

Das neue Radio- und Fernsehgesetz wurde in einer historisch knappen Wahl mit 50,1 Prozent angenommen. Die letzten Umfragen des gfs.bern sowie von 20 Minuten hatten den Gegnern noch einen kleinen Vorsprung ausgewiesen. Am Ende machten 3’696 Stimmen den Unterschied. Im Vorfeld der Abstimmung war die Vorlage heiss umstritten und erhielt von den vier eidgenössischen Vorlagen die grösste Aufmerksamkeit in den Medien – für ein Referendum eher ungewöhnlich. Die Debatte über ein neues Gebührensystem dehnte sich zudem in den Medien früh auf eine Grundsatzdiskussion über den Service Public und die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Fernsehens aus. [1] Die Entscheidung der Stimmbürger für oder gegen die Vorlage basierte deshalb wohl weniger auf einer individuellen Nutzenmaximierung – die Mehrheit muss künftiger weniger Gebühren zahlen – sondern mehr auf einer grundsätzlichen Einstellung gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen.

Wenn man die Schweizer Karte mit den Ja-Stimmenanteilen pro Bezirk anschaut, fällt auf den ersten Blick der «Röstigraben» auf: Während in der französischsprachigen Schweiz fast alle Bezirke das RTVG annahmen (ausser im Wallis), fand die Vorlage in der Deutschschweiz ausschliesslich in den grösseren Städten Zustimmung – abgesehen von den Kantonen Bern und Graubünden. Interessanterweise wurde das RTVG im Tessin ebenfalls mehrheitlich abgelehnt. Mit der Betroffenheit können diese Ergebnisse kaum erklärt werden. So ist die Fernsehnutzung in der italienischen Schweiz mit durchschnittlich 166 Minuten pro Tag deutlich höher als in der französischen Schweiz (141 Minuten pro Tag) und der Deutschschweiz (129 Minuten pro Tag). [2] Nicht nur das, auch der Marktanteil der SRG SSR ist mit 38 Prozent in der italienischen Schweiz am höchsten (französische Schweiz: 30%, Deutschschweiz: 31%). [3] Zudem profitieren die Tessiner am stärksten vom Verteilschlüssel der SRG SSR.

Ja-Stimmenanteile zur RTVG-Vorlage nach Sprache und Bezirken. Die Grösse der Kreise steht für die Einwohnerzahl. Die grössten Bezirke pro Sprachgruppe sind mit Namen angeschrieben.
Ja-Stimmenanteile zur RTVG-Vorlage nach Sprache und Bezirken. Die Grösse der Kreise steht für die Einwohnerzahl. Die grössten Bezirke pro Sprachgruppe sind mit Namen angeschrieben.

Da es sich bei der RTVG-Vorlage um ein Referendum handelt und die Abstimmung von den Gegnern zu einer Grundsatzfrage über den Service Public stilisiert wurde, stellt sich die Frage, ob es einen Zusammenhang des Ja-Stimmenanteils mit dem Vertrauen in die Regierung gibt. Dazu haben wir einen Index gebildet, der abbildet, wie stark die Stimmbürger in einem Bezirk in vergangenen Abstimmungen den Vorschlägen des Bundesrates gefolgt sind. Dieser Index entspricht also gewissermassen der Regierungskonformität eines Bezirks. Die Vermutung wäre, dass Stimmbürger mit grösserem Vertrauen in die Regierung eher dem Ja-Vorschlag des Bundesrates folgen und auch dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen grösseres Vertrauen schenken. Der tatsächliche Zusammenhang zwischen den Ja-Stimmenanteilen und der Regierungskonformität wird in der Grafik unten dargestellt. Die Linien stellen die Regressionsgeraden für die jeweiligen Sprachgruppen dar. Es zeigt sich, dass es insgesamt tatsächlich einen positiven Zusammenhang gibt. Dieser fällt allerdings eher klein aus. Zudem gibt es wiederum Unterschiede zwischen den Sprachregionen. Während der Zusammenhang in der Deutschschweiz am deutlichsten ist, spielte die Regierungskonformität in der italienischen Schweiz wiederum keine Rolle. Wobei die Regierungskonformität in den italienischsprachigen Bezirken generell eher tief ist.

Zusammenhang zwischen den Ja-Stimmenanteilen und unserem Index für Regierungskonformität
Zusammenhang zwischen den Ja-Stimmenanteilen und unserem Index für Regierungsvertrauen

Die Vermutung, dass der Entscheid der Stimmbürger zum RTVG weniger auf dem eigentlichen Inhalt der Vorlage und mehr auf Grundwerten basiert, wird weiter unterstützt, wenn man analysiert mit was für anderen Sachfragen der Entscheid korreliert. So weist das heutige Stimmverhalten ein sehr ähnliches Muster auf mit so unterschiedlichen Vorlagen wie dem Bundesbeschluss über eine erleichterte Einbürgerung von jungen Ausländern, dem Bundesbeschluss über eine neue Bundesverfassung oder der Initiative «Ja zu Europa». Es ist doch eher erstaunlich, dass die Stimmbürger bei einer Abstimmung über eine Änderung im Gebührensystem einem so ähnlichen Entscheidungsmuster folgen wie bei Ausländer- oder Europafragen.

Korrelationen des Ja-Stimmenanteils zum RTVG mit dem BB Erleichterte Einbürgerung 2003, BB Neue Bundesverfassung und VI 'Ja zu Europa'
Korrelationen des Ja-Stimmenanteils zum RTVG mit anderen Vorlagen

Insgesamt scheint es den Gegnern gelungen zu sein, die Abstimmung über das RTVG als eine Grundsatzfrage darzustellen. Die Stimmbürger folgten dabei typischen Abstimmungsmustern wie in ganz anderen Sachfragen wie der Ausländerpolitik, in welchen häufig grundsätzliche Werte ausschlaggebend sind. Dies schlägt sich auch in den Unterschieden zwischen den Sprachregionen nieder. Zudem scheint das Vertrauen in die Regierung eine Rolle gespielt haben. Den Gegnern brachte dies allerdings nicht den erhofften Erfolg – es sei denn eine allfällige Nachzählung käme noch zu einem anderen Ergebnis.

[1] Den aktuellen Abstimmungsmonitor des fög finden Sie hier.

[2] Die Kennzahlen zur Fernsehnutzung nach Sprachregion finden Sie hier.

[3] Die Kennzahlen zur Fernsehnutzung nach Sendern finden Sie hier.

PID: Unterschiedliche Werte – Konstantes Stimmverhalten

Trotz des klaren Ausgangs der Abstimmung über die Präimplantationsdiagnostik zeigen sich spannende Muster auf Bezirksebene. Der Vergleich mit ähnlichen Vorlagen zeigt, dass sich die Werte der Befürworter wie auch der Gegner nicht verändert haben.

Das Schweizer Stimmvolk stimmte am heutigen Sonntag mit einem Ja-Anteil von 61 Prozent einer progressiveren Fortpflanzungsmedizin zu. Dieses deutliche Resultat zeichnete sich bereits bei der Parolenfassung der Parteien ab. Ausschliesslich die EVP und SVP bestimmten die Nein-Parole zur genannten Vorlage. In der folgenden Grafik ist zu sehen, dass in Bezirken mit höherem Anteil an EVP- und SVP-Wählern (Nationalratswahlen 2011) der Bundesbeschluss zur PID eher abgelehnt wurde. Es kann vermutet werden, dass die EVP- und SVP-Wähler ihrer Partei getreu abgestimmt haben. Abschliessend lässt sich diese Frage aber erst mit Individualdaten beantworten.

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Bereits im Jahr 2000 fassten die SVP und EVP bei der Volksinitiative «zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie» (Initiative für menschenwürdige Forschung, FMF) [1] Parolen für ein ähnliches Anliegen (damals ein Nein zur Volksinitiative) [2]. Die Initiative wollte absolute Verbote von Befruchtungen ausserhalb des weiblichen Körpers und von der Verwendung von Samenzellen Dritter einführen, womit eine restriktivere Handhabung der Fortpflanzungsmedizin verfolgt wurde. Die Vorlage scheiterte klar mit einem Ja-Anteil von 28.2 Prozent. Dabei konnte, entgegen der Beobachtung am aktuellen Urnengang, in Bezirken mit hohem SVP- und EVP-Wähleranteil eine tendenzielle Divergenz zwischen der Parteiparole zur FMF-Initiative und ihrem Wähleranteil festgestellt werden.

Im Hinblick auf die genannte Abstimmung vor 15 Jahren kann weiter ein Zusammenhang zwischen den Bezirken, die damals für ein JA und in der aktuellen Vorlage zur PID mit einem NEIN stimmten, festgestellt werden. Wähler in denjenigen Bezirken, in welchen bei der Initiative im Jahr 2000 die höchsten Ja-Anteile gemessen wurden, haben sich gegen die PID-Initiative ausgesprochen. Die folgende Darstellung erlaubt einen Vergleich der Ja-Stimmenanteile in den Bezirken zu diesen beiden Sachfragen.

Im Vergleich mit weiteren Abstimmungsvorlagen der letzten rund 35 Jahre finden sich weitere interessante Erkenntnisse. Einerseits wird in der unteren Grafik ersichtlich, dass die Befürworter des Bundesbeschlusses zur PID auch in anderen Initiativen zu ähnlichen Sachfragen zu Forschungsreformen relativ konsistent für eine progressivere Handhabung gestimmt haben. Die höchste Korrelation kann zwischen der bereits erwähnten Abstimmung zur PID und der Initiative zur Änderung der Verfassungsartikels über die Forschung am Menschen festgestellt werden. Aber auch beim Epidemiengesetz under Stammzellenforschung stimmten die Bezirke in ähnlichem Masse zu wie nun bei der PID.

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Der direkte Gegentrend wird durch die nächste Darstellung verdeutlicht. Diejenigen  Wähler, welche gegen die PID gestimmt haben, positionierten sich auch in früheren Abstimmungen gegen fortschrittliche Reformen in der Fortpflanzungsmedizin. Darin ist wiederum der bereits bekannte Graben festzuhalten, welcher auf unterschiedlichen Wertevorstellungen basiert. Sowohl die SVP-Familieninitiative (2013), die Volksinitiative zur Abtreibungsfinanzierung (2014), die Volksinitiative zum Schutz von Mutter und Kind (2002) [3] wie auch die FMF-Initiative (2000) weisen hohe Korrelationen in der Zustimmung zum Anliegen auf (dem Nein zur PID).

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Die Analyse der Daten auf Bezirksebene zeigt, dass sich die Abstimmung über den Bundesbeschluss zur PID in eine Reihe von Sachfragen einordnet, welche im Ja- wie auch im Nein-Lager konstant mobilisiert, wenn auch aus Motiven, die in unterschiedlichen Wertvorstellungen begründet zu sein scheinen.

 

[1] Worum es bei der FMF-Initiative ging, können sie hier nachlesen.

[2] Die Parolen zur FMF-Initiative finden sie hier.

[3] Zu diesen Vorlagen finden sie hier mehr: SVP-Familieninitiative (2013)Abtreibungsfinanzierung (2014), Schutz von Mutter und Kind (2002).

Wie der Zuger Stadttunnel beinahe die RTVG-Revision verhinderte

Das Zuger Jahrhundertprojekt mobilisierte im Kanton Zug sehr stark und bescherte uns ein Hitchcock-Finale wie man es selten zuvor in der Geschichte der Schweizer Abstimmungsdemokratie erlebt hatte.

Die RTVG-Revision wurde am Ende hauchdünn angenommen – unter dem Vorbehalt, dass dieses Ergebnis auch nach einer möglichen Stimmrechtsbeschwerde beim Bundesgericht Bestand hat. Es war auf jeden Fall das knappste Ergebnis seit langem. Bei einem solch knappen Ergebnis drängt sich die Frage, ob das Resultat bei einer anderen Mobilisierung anders ausgefallen wäre, fast schon naturgemäss auf.

Generell gilt festzuhalten, dass die Beteiligung in den meisten Kantonen leicht unterdurchschnittlich ausfiel. Dies überrascht ein wenig. Gerade der Abstimmungskampf zur RTVG-Revision wurde emotional geführt. Zum Fernsehen und dem Fernsehprogramm haben wohl die allermeisten eine Meinung und beinahe ebenso viele (es gibt ja auch die Schwarzseher) zahlen auch Billag-Gebühren. Praktisch alle waren demnach von der Vorlage betroffen und doch blieb mehr als die Hälfte der Urne fern. Hinzu kommt, dass insgesamt vier Sachfragen zur Abstimmung vorgelegt wurden. Dabei gilt: Je mehr Vorlagen, desto höher – ceteris paribus – die Stimmbeteiligung. Am 14. Juni war dies jedoch nicht der Fall.

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Differenz zwischen der durchschnittlichen kantonalen Beteiligung (2011-2014) und der Beteiligung vom 14. Juni 2015 und Ja-Stimmenanteil.

Haben sich die Kantone mit hohen Ja-Stimmenanteilen stärker beteiligt und somit zum hauchdünnen Ja beigetragen? Stimmt es, was der Direktor des Westschweizer Radio und Fernsehens (RTS), Gilles Marchand, sagte – «zum guten Glück gibt es die Westschweiz»[1] – und hat die Romandie den Abstimmungskrimi dank einer überdurchschnittlichen Beteiligung entschieden? Die Antwort (zur zweiten Frage) lautet: Nein, die lateinischen Kantone beteiligten sich in der Tendenz schwächer als die Deutschschweizer Kantone, wobei hier die durchschnittliche Beteiligung zwischen 2011 und 2014 als Massstab diente. Wie gesagt, war die Stimmbeteiligung fast überall unterdurchschnittlich – mit einer auffallenden Ausnahme: Der Kanton Zug.

Die überdurchschnittliche Beteiligung im Kanton Zug

Hier geschah etwas eher Seltenes. Eine kantonale Vorlage mobilisierte stärker als die eidgenössischen Vorlagen. Bei dieser Vorlage handelte es sich um das Zuger Jahrhundertprojekt eines Stadttunnels.[2] Mehr als 60 Prozent der Zuger StimmbürgerInnen strömten an die Urnen und sie taten dies, wie gesagt, primär wegen dem Stadttunnel (der im Übrigen etwas überraschend abgelehnt wurde). Das aber führte beinahe zur nationalen Ablehnung des RTVG. Denn der Kanton Zug verwarf die Gesetzesrevision ziemlich deutlich und war bei der Abstimmung vom 14. Juni, wie gesagt, der Musterknabe was die Beteiligung betraf.

Zugegeben, der obige Titel ist etwas gar drastisch formuliert, denn auch ohne das Zuger «Tunnelphänomen» wäre es sehr knapp geworden. Aber die knapp 9 Prozent höhere Beteiligung in Zug kostete das Lager der Befürworter immerhin rund 700 Stimmen. Das ist zugegebenermassen wenig. Aber hinzu kommt, dass die Befürworterkantone, etwa Neuenburg und Genf, sich vergleichsweise schwach beteiligten.

Deshalb lautet das Fazit: Eine «normale» Beteiligung hätte uns zwar keinen Abstimmungskrimi, aber doch einen Hitchcock-Thriller mit Herzschlagfinale erspart.

[1] Das Zitat entstammt der NZZ, Sie finden dies hier.

[2] Hier geht es zum Stadttunnel-Projekt.

Prognosen für die Abstimmungen vom 14. Juni

Nachdem die letzten Umfrageresultate für den kommenden Abstimmungssonntag bekannt sind, kann es nur noch Prognosen geben. Die Köpfe hinter den 20 Minuten-Umfragen bringen einen Werkstattbericht als Gastbeitrag und lassen erahnen, wohin die Reise führen könnte.

Landläufig werden in der Schweiz Umfrageresultate als Momentaufnahmen beschrieben. Das ist korrekt. Aber selbstverständlich werden Umfragen von interessierten Kreisen als Prognosen verstanden. Es gibt gute Gründe, warum sich Demoskopen nicht die Hände verbrennen wollen mit Prognosen. Abweichungen von Momentaufnahmen lassen sich irgendwie erklären. Das geht natürlich nicht bei Prognosen. Nach mehr als einjähriger Erfahrung mit Abstimmungsanalysen präsentieren wir hier einen Versuch.

Unsere Vorhersagen für die Vorlagen vom 14. Juni basieren auf drei Umfragewellen, die wir gemeinsam mit 20 Minuten erheben und auswerten. Gemäss unserem Modell werden die beiden Initiativen abgelehnt, wobei wir bei der Erbschaftsteuer ein sehr deutliches Resultat erwarten. Die Verfassungsänderung zur Präimplantationsdiagnostik sollte ein komfortables Volksmehr erreichen und höchstwahrscheinlich auch das Ständemehr. Beim RTVG zeichnet sich ein Nein ab.

Das Prognosemodell stützt sich auf die Resultate aller drei Umfragewellen ab und nimmt auch die Erwartung der Befragten über den Abstimmungsausgang auf. Wir fragen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen jeweils, ob sie erwarten, dass eine Vorlage angenommen wird. Zusammen mit dem abstimmungsspezifischen Verlauf berechnet das Modell eine Vorhersage. Das Modell verfehlte das tatsächliche Resultat bei den letzten elf Vorlagen um durchschnittlich 2.6%.

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Dennoch sind unsere Vorhersagen mit Vorsicht zu geniessen. Zum einen basiert unser Modell auf einem kleinen Datensatz mit nur elf Abstimmungen, was zur Folge haben kann, dass der Prognosefehler mit aller Wahrscheinlichkeit grösser als 2.6% ist.[2] Zum anderen würden wir aufgrund unseres Modelles bei den vergangenen elf Abstimmungen ein oder vielleicht zwei Resultate ausserhalb des 95%-Vorhersagebereichs erwarten – es kam aber drei Mal vor.[3] Insofern berücksichtigt unser Modell nicht die gesamte Unsicherheit und unser Vorhersagebereich variiert stark zwischen den Abstimmungen. Es liegt also noch viel Arbeit vor uns. In diesem Sinne ist dieser Beitrag als Werkstattbericht zu verstehen. Wir warten nun die tatsächlichen Resultate vom 14. Juni 2015 ab, dann wissen wir mehr.

Von Lucas Leemann und Fabio Wasserfallen.

 

[1] Foto: Weather Forecasting Stone von Danilla.

[2] Der durschnittliche Prognosefehler gibt an, um wieviel die Prognose im Durchschnitt vom tatsächlichen Resultat abweist. Wenn die beiden Gastautoren davon ausgehen, dass der Prognosefehler aller Wahrscheinlichkeit grösser ist als ausgewiesen, spricht man von einem «überangepassten» Modell, mehr dazu finden Sie hier.

[3] Es handelt sich dabei um diese drei Vorlagen: MGV, Ecopop, Energie- statt Mehrwertssteuer.

 

Die grosse Ungleichheit bei der Stipendienvergabe

Am nächsten Abstimmungssonntag stimmen wir über die Stipendieninitiative ab. Diese möchte die Hoheit der Kantone bei der Stipendienvergabe beschränken und einen minimalen studentischen Lebensstandard verfassungsrechtlich garantieren. Höchste Zeit also einen Blick in die Daten zu werfen.

Die Höhe ausbezahlter Stipendien und der Anteil Stipendienbezüger variieren stark zwischen den Kantonen. Studenten aus dem Kanton Waadt erhalten durchschnittlich mehr als doppelt so hohe Beiträge wie ihre Kommilitonen aus dem Wallis. Die Stipendieninitiative will diese Unterschiede ausgleichen und den Kantonen einheitliche Vergabekriterien vorschreiben (siehe Infobox: Was will die Stipendieninitiative?).

Grosszügiger Kanton Waadt, knausriges WalliS

Ob ein Stipendienbezüger aus dem Kanton Wallis oder aus dem Kanton Waadt stammt, spielt eine erhebliche Rolle bei der Höhe der finanziellen Unterstützung, die der jeweilige Kanton an seine Ausbildung leistet. Deutlich werden die interkantonalen Differenzen anhand der Zahlen, die vom Bundesamt für Statistik für das Jahr 2013 erhoben wurden.[1] Der durchschnittliche jährliche Betrag, den stipendienberechtigte Personen im Kanton Wallis für eine tertiäre Ausbildung erhielten, belief sich auf 5’372 Franken. Eine Studentin aus dem Nachbarkanton Waadt dagegen durfte sich auf 12’814 Franken freuen, also mehr als doppelt so viel. Folgende Grafik verdeutlicht die grossen Diskrepanzen zwischen den Kantonen, was die ausbezahlten durchschnittlichen Beiträge anbelangt.

Studenten aller tertiären Bildungsstufen profitieren am meisten, wenn sie aus dem Kanton Waadt stammen bzw. dort ihren Hauptwohnsitz haben. Im Wallis erhalten sie schweizweit durchschnittlich am wenigsten Förderbeiträge, wobei pro untersuchter tertiärer Bildungsstufe unterschiedliche Kantone als Schlusslicht auf der Liste der Stipendienvergeber fungieren. Eine Person aus Appenzell Innerrhoden, die eine höhere Berufsbildung absolviert, erhält im Schnitt jährlich 3’890 Franken an Stipendien. Fachhochschulstudenten erhalten mit 4’680 Franken im Kanton Wallis am wenigsten, während der Kanton Luzern für an Universitäten Studierende mit 5’956 Franken am wenigsten Geld locker macht.

Bundessubventionen rückläufig

Der Bund unterstützt die Kantone bei der Finanzierung von Stipendien. In den letzten 25 Jahren sind aber anteilsmässig Rückgänge der Bundessubventionen auszumachen. Kam die Eidgenossenschaft 1990 für 34 Prozent des gesamten Stipendienvolumens auf, betrug ihr Anteil im Jahr 2007 noch 27 Prozent. Am 1. Januar 2008 trat der neue nationale Finanzausgleich (NFA) in Kraft, womit eine Neuregelung der Lasten im Stipendienwesen zwischen Bund und Kantonen erfolgte. Der Bund subventioniert seither nur noch die tertiäre Bildungsstufe. Stipendien unterhalb dieser Bildungsstufe werden nunmehr gänzlich von den Kantonen finanziert. Deshalb wird in untenstehender Grafik ab 2008 lediglich der tertiäre Bildungsbereich betrachtet. Auch dort erkennt man den leichten prozentualen Rückgang der Bundessubventionen.

Der absolute Beitrag der Bundessubventionen betrug im Jahr 2013 ca. 25 Mio. Franken. Insgesamt wurden in diesem Jahr 167 Mio. Franken an Stipendien in der tertiären Bildungsstufe ausbezahlt.

Mehr Studierende – weniger Unterstützung

Diesem relativen Abbau der Bundessubventionen steht eine steigende Anzahl Personen, welche den tertiären Bildungsweg einschlagen, gegenüber. Waren 2004 knapp 200’000 Personen in tertiären Bildungsinstituten immatrikuliert, studierten 2013 bereits 280’000 an höheren Fachschulen, pädagogischen Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen – ein Plus von 40 Prozent. Dabei erfolgte der Anstieg in allen drei Kategorien gleichermassen stark, wie untenstehende Grafik zum Ausdruck bringt.

Erstaunlicherweise erhalten aber anteilsmässig immer weniger Studierende finanzielle Beiträge an ihre Ausbildung. Wurden unter den Studierenden des tertiären Bildungssektors 2004 noch 10.6 Prozent staatlich unterstützt, sank dieser Prozentsatz in den letzten Jahren kontinuierlich und betrug 2013 noch 7.3 Prozent.

Einer stetig steigenden Anzahl Studierenden im tertiären Bildungsbereich stehen tendenziell abnehmende Unterstützungsleistungen des Staates gegenüber. Nicht nur sind die prozentualen Beiträge des Bundes am Gesamtvolumen der Stipendien rückläufig, es werden anteilsmässig auch immer weniger Studenten unterstützt. Ob die Unterstützungsbedürftigkeit von Studentinnen und Studenten ebenfalls abgenommen hat, bleibt aber offen.

Zürcher sind auf sich alleine gestellt – Bündner werden grosszügig gefördert

Vergleicht man die Anteile durch staatliche Stipendien unterstützter Studentinnen und Studenten zwischen den Kantonen fallen wiederum grosse Divergenzen auf. Während im Kanton Zürich bloss 3 Prozent der Studierenden in tertiären Bildungsinstituten Stipendien beziehen, sind es im Kanton Graubünden 24.6 Prozent.

Im Wallis erhalten 29.5 Prozent der Unistudenten staatliche Förderbeiträge. Demgegenüber unterstützt der Kanton Zürich gerade einmal 3.9 Prozent. Fachhochschulstudenten und Studierende an pädagogischen Hochschulen werden im Kanton Zug praktisch nicht gefördert. Dort beträgt der Anteil Stipendienbezüger lediglich 4.4 Prozent. Am meisten von staatlicher Unterstützung profitieren Angehörige dieser Bildungsstufe im Kanton Graubünden, wo 32.7 Prozent in den Genuss von Ausbildungsbeiträgen kommen. Am krassesten zeigen sich die kantonalen Unterschiede im Bereich der höheren Berufsbildung: Hier sind die meisten Kantone sehr zurückhaltend bei der Vergabe von Stipendien. Anteilsmässig am wenigsten Studierende unterstützt der Kanton St. Gallen – dort beträgt die Stipendienvergabequote minimale 0.9 Prozent. Der Kanton Schwyz dagegen wurden 2013 von 81 Studierenden in der höheren Berufsbildung deren 46 mit Förderbeiträgen unterstützt, was einer Quote von 56.8 Prozent entspricht.

Heute ist nach wie vor der Wohnort der Studierenden für die Vergabe eines Stipendiums sowie dessen Höhe entscheidend. Wie dieser Blogbeitrag aufzeigen konnte, sind die kantonalen Differenzen frappant. Ob die kantonale Hoheit im tertiären Stipendienwesen erhalten bleibt oder ob hierfür einheitliche Kriterien auf nationaler Ebene geschaffen werden sollen, entscheidet das Stimmvolk am 14. Juni 2015.

 

Infobox: Was will die Stipendieninitiative?

Die schweizerische Bildungspolitik ist geprägt von der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen, so auch im tertiären Bildungswesen. Dieses umfasst Fachhochschulen, Universitäten sowie die höhere Berufsbildung, wozu beispielsweise höhere Fachschulen, die den Studierenden berufsspezifische Spezialisierungen und Führungsfunktionen vermitteln, gezählt werden. Die Vergabe von Stipendien für ein Studium an erwähnten Bildungsinstitutionen wird aber alleinig durch die Kantone geregelt. So legen diese fest, wer Stipendien erhält, wie hoch die Unterstützungsbeiträge ausfallen und welchen Restriktionen die Studierenden unterworfen sind. Es spielt dabei keine Rolle, wo die betroffene Person studiert, sondern in welchem Kanton ihr Wohnsitz liegt. Das Stipendienwesen ist somit äusserst heterogen ausgestaltet und lässt den Kantonen einen grossen Gestaltungsspielraum bei der Vergabe.

Ansatz der initiative

Am 14. Juni 2015 stimmt der Souverän über die Stipendieninitiative ab. Lanciert wurde diese Initiative vom Komitee Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS).[2] Die Vorlage zielt erstens auf eine Harmonisierung des Stipendienwesens im Hochschulbereich ab. Die unterschiedlichen Vergabekriterien und Beitragshöhen zwischen den Kantonen sollen vereinheitlicht werden. Als zweites Ziel verlangt die Initiative, dass die Beiträge einen minimalen studentischen Lebensstandard ermöglichen. Im Initiativtext wird dieser allerdings nicht explizit beziffert.[3] Vielmehr soll zukünftig der Gesetzgeber definieren, was als minimaler Lebensstandard bezeichnet werden kann. Nach bisherige Erhebungen des Bundes beträgt der dazu notwendige Betrag ca. 24’000 Franken pro Jahr.

Indirekter Gegenvorschlag

Die Kantone haben bislang eigenständig Harmonisierungsbestrebungen im Stipendienwesen vorangetrieben. So sind mittlerweile 16 Kantone dem Stipendienkonkordat beigetreten. Das Konkordat ist eine interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen. Der Bundesrat und das Parlament haben der Stipendieninitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenübergestellt. Das Bundesgesetz über Ausbildungsbeiträge im tertiären Bildungsbereich wurde kürzlich einer Totalrevision unterzogen. Die Kompetenzen zur Stipendienhöhe und -vergabe werden darin bei den Kantonen belassen. Dafür enthält das geänderte Ausbildungsbeitragsgesetz Richtlinien, welche Personen und welche Ausbildungen stipendienberechtigt sind. Einen minimalen Ausbildungsbeitrag enthält das überarbeitete Bundesgesetz allerdings nicht. Mit der Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes hat das Parlament Ende 2014 gleichzeitig entschieden, dass nur noch diejenigen Kantone Bundesbeiträge für Stipendien erhalten, welche die Vorgaben des Stipendienkonkordats erfüllen. Im Falle, dass die Stipendieninitiative abgelehnt wird, tritt der indirekte Gegenvorschlag automatisch in Kraft.

 

 

[1] Die Zahlen, welche die interkantonalen Differenzen verdeutlichen, finden Sie hier.

[2] Die Initianten des Volksbegehrens finden Sie hier.

[3] Den Initiativtext finden Sie hier.

[4] Verwendete Quellen: Bundesamt für Statistik, Schweizerische Bundeskanzlei, Schweizer Parlament, Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS)

Die SP im wirtschaftspolitischen Dilemma

Am 14. Juni 2015 hat das Schweizer Stimmvolk wiederholt über eine von linker Seite vorgeschlagenen Steuerreform zu entscheiden. Die letzten fünf wirtschaftspolitischen Initiativen aus dem linken Lager sind allesamt gescheitert, zum Teil überaus deutlich. Selbst das eigene Lager stand nur mässig hinter den Begehren. Was bedeutet das für die indirekten Wirkungen, die man mit solchen Initiativen oftmals zu erzielen versucht?  

Am 14. Juni 2015 hat das Schweizer Stimmvolk über die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» (nachfolgend kurz: Erbschaftssteuerinitiative) zu befinden. Zum wiederholten Male innert wenigen Jahren wird damit über eine steuerpolitische Vorlage aus dem linken Lager entschieden. Zwar geht es bei der Erbschaftssteuerinitiative nicht um eine nationale Harmonisierung der Einkommens- und Vermögenssteuer (wie bei der Steuergerechtigkeitsinitiative 2010) und auch nicht um eine Abschaffung der Aufwandbesteuerung (Pauschalbesteuerungsinitiative 2014), sondern um die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer. Diese sei aber kein linkes, sondern vielmehr ein urliberales Anliegen, argumentieren die Befürworter.[2] Es fördere das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit, welches doch einer der Grundpfeiler des liberalen Programms sei.

Das Buhlen um die Stimmen der liberalen Wähler und Wählerinnen scheint bislang ohne Erfolg geblieben zu sein. Vielmehr sieht es so aus, als ob der Erbschaftssteuerinitiative das gleiche Schicksal droht wie anderen, von vornherein als linke Projekte deklarierten Steuerreformen der jüngeren Vergangenheit. Die Vorumfragen von 20 Minuten und gfs.bern (siehe nachfolgende Abbildungen) deuten auf jeden Fall auf eine klare Ablehnung hin. Sollte die zweite Umfrage von gfs.bern den klassischen Trend von sinkenden Zustimmungsraten bei linken wirtschaftspolitischen Initiativen stützen, ist sogar ein ähnliches Debakel wie bei der Mindestlohninitiative zu erwarten [3]. [Update: Inzwischen ist die 2. Umfrage von gfs.bern erschienen. Sowohl diese als auch die 20 Minuten-Umfrage lassen vermuten, dass die Zustimmung gar nicht oder weniger stark gesunken ist, als bei anderen linken wirtschaftpolitischen Initiativen.]

Indirekte Wirkungen von Initiativen

Für den direkten Erfolg einer linken Initiative braucht es notwendigerweise auch eine Stimmunterstützung aus dem Lager der Mitte- oder Rechtswähler. Denn die Stimmen der linken Wählerschaft alleine reichen niemals für einen direkten Initiativerfolg aus. Die Rothenthurm-Initiative (1987) ist ein vielzitiertes, weil gutes Beispiel dafür: Sie wurde angenommen, weil neben den obligaten Stimmen der linken Umweltschützer auch noch diejenigen der rechten Heimatschützer hinzukamen. Doch zuweilen streben die Initianten – notabene aus dem linken Lager – gar keinen direkten Erfolg an der Urne an. Das heisst, sie rechnen schon bei der Lancierung ihres Begehrens nicht (bzw. kaum) mit deren Annahme durch das Volk.

Zentral ist die bedingungslose Unterstützung der Initiative im eigenen Lager.

Allerdings erhoffen sie sich von der Initiativabstimmung indirekte Effekte: Zum Beispiel die Auslösung eines Diskurses, der längerfristig zu einer Meinungsänderung führt (z.B. die GSoA-Initiative von 1989, welche die nachfolgenden Armeereformen eingeleitet hatte). Oder man erhofft sich einen indirekten Gegenvorschlag von Regierung und Parlament, der Teile des Begehrens «prophylaktisch» umsetzt. Zuletzt – und darauf hoffen Parteien eigentlich immer – resultieren aus einer Initiative vielleicht auch Wählerstimmen, dann nämlich, wenn das Vorlagenthema auch den (nachfolgenden) Wahlkampf zu dominieren vermag. Und in der Tat ist zumindest nicht auszuschliessen, dass man bei der Lancierung der Erbschaftssteuerinitiative eher auf diese indirekten Wirkungen abzielte als auf einen sensationellen Erfolg an der Urne. Um die eben genannten indirekten Wirkungen realisieren zu können, braucht es aber vor allem eines: Die bedingungslose Unterstützung der Initiative im eigenen Lager. Fehlt diese, darf man weder darauf hoffen, dass die Initiative als Wahlhelfer dienen könnte, noch darauf, dass Teile davon vor der Abstimmung umgesetzt werden, um die Erfolgschancen des Begehrens zu verringern.

Indes, die letzten fünf wirtschaftspolitischen Initiativen aus dem linken Lager erzielten eher ernüchternde Unterstützungswerte bei der SP. Bei vier der fünf Vorlagen wichen mehr als 30 Prozent der SP-Sympathisanten von der Stimmempfehlung ihrer nationalen Delegiertenversammlung ab. Wohlgemerkt: Diese Abweichung wurde für Initiativen ermittelt, die entweder von der SP selbst, einem SP-nahen Komitee oder aus dem linken Lager generell lanciert wurden. Nun sollte man aber erwarten dürfen, dass die Parteianhängerschaft zumindest bei eigenen Initiativen parolenkonform stimmt. Dies ist jedoch nur bedingt der Fall (siehe nachfolgende Abbildung).

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Abweichung des Stimmentscheids der SP-Anhängerschaft von der nationalen Parole in % (ausgewählte Vorlagen zwischen 2009-2015). Die Daten stammen aus den entsprechenden VOX-Nacherhebungen. Der schwarze Balken steht für das jeweilige Konfidenzintervall.

Man mag nun argumentieren, dass dies der Ausdruck einer «reifen, emanzipierten» Parteianhängerschaft ist, die sich nicht einfach gedankenlos an Parolen orientiert, sondern ihre Meinung unabhängig vom offiziellen Parteistandpunkt bildet. Das wird (in dem einen oder anderen Fall) gewiss auch stimmen. Man mag aber ebenso gut argumentieren, dass es offenbar zu einem Strukturwandel in der Parteienlandschaft gekommen ist, welcher dazu geführt hat, dass eine beträchtliche Zahl der SP-Wählerschaft in Wirtschaftsfragen nicht mehr auf der gleichen Linie politisiert wie ihre Parteispitze. Dazu passt zumindest folgendes, pikantes Detail: Paradoxerweise stimmt nämlich die SP-Anhängerschaft viel disziplinierter (sprich: parolenkonformer) ab, wenn die Initiative von der SVP (oder einem ihr nahen Initiativkomitee) stammt. Damit kein Missverständnis aufkommt: Die SP-Anhängerschaft stimmt natürlich grossmehrheitlich gegen die SVP-Initiativen, demnach eben parolenkonform (denn die SP-Parole lautet in solchen Fällen stets «Nein»). Die Kernaussage aber ist: Die SP-Anhängerschaft stimmt viel parolenkonformer bei SVP-Initiativen als bei den eigenen Initiativen! Was ein «V» im Parteinamen doch alles bewirken kann! Scherz beiseite, der Grund dafür liegt wohl daran, dass die Haltung zu Europa und zu Ausländern und Ausländerinnen in der Zwischenzeit viel stärkere linke Identifikationsmerkmale sind als wirtschaftspolitische Präferenzen. Das aber dürfte nicht ohne Auswirkungen auf den indirekten Effekt wirtschaftspolitischer Initiativen von Links bleiben.

 

[1] Foto: Flickr/aquarian_insight

[2] Mehr dazu finden Sie hier.

[3] Die Grafiken zeigen den Ja-Anteil (Stimmabsicht) in % bei der entsprechenden Vorumfrage. Die Gesamtheit bilden bei den gfs.bern-Umfragen alle Befragten, die angeben, sicher teilnehmen zu wollen. Vom hier ausgewiesenen Ja-Anteil kann deshalb nicht automatisch auf den entsprechenden Nein-Anteil geschlossen werden, weil es immer auch noch solche gibt, die sich zum Zeitpunkt der Befragung noch nicht entschieden haben. Gleiches gilt auch für die 20 Minuten-Vorumfragen: Auch hier bilden alle Teilnahmewilligen (darunter auch Unentschiedene) die Gesamtheit.