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Der Generationenkonflikt bei Rentenabstimmungen

Am 24. September entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die Altersvorsorge 2020. Droht abermals ein Generationenkonflikt und werden die zahlenmässig überlegenen Senioren die Jungen dabei überstimmen? Ein Blick zurück auf vergangene Rentenabstimmungen zeigt, dass Jung und Alt sich viel öfter einig sind als man glaubt.

Vor Rentenabstimmungen wird regelmässig das «Schreckgespenst» einer Gerontokratie heraufbeschworen, in welcher die Senioren den Jungen die Zukunft verbauen. So kürzlich geschehen im Vorfeld zur Abstimmung über die AHVplus-Initiative (25.9.2016). Und auch im Hinblick auf den Entscheid zur Altersvorsorge 2020 wird ein Generationenkonflikt befürchtet, bei welchem die zahlenmässig unterlegenen Jungen «abermals», wie es oft heisst, den Kürzeren ziehen könnten.

An der Urne vereint

Doch lässt sich diese Herrschaft der Alten bei Rentenabstimmungen auch empirisch belegen? Alleine der Ausgang der besagten AHVplus-Abstimmung sollte uns stutzig machen. Denn von der zehnprozentigen Erhöhung aller laufenden und zukünftigen Renten hätten damals vor allem die Senioren profitiert, während «die Jungen die Zeche dafür bezahlt» hätten. Tatsächlich gingen die älteren Stimmbürger auch deutlich öfter an die Urnen als die jüngsten Stimmberechtigten.[2] Die elektorale Dominanz der älteren Stimmberechtigten wurde also durch die tiefe Stimmbeteiligung der Jungen noch massiv ausgebaut. Trotz all dem scheiterte die Initiative mit rund 60 Prozent Nein-Stimmen relativ klar. Noch erstaunlicher ist das Stimmverhalten der über 64-Jährigen: Sie lehnten das Begehren mehrheitlich ab![3] Anstatt eines Generationenkonflikts stimmten also Jung und Alt (ziemlich) vereint gegen die AHVplus-Initiative.

War die Abstimmung über die AHVplus-Initiative eine Ausnahme unter den Rentenabstimmungen? Zur Beantwortung dieser Frage haben wir das Stimmverhalten von Jung und Alt bei den letzten dreizehn Abstimmungen mit Rentenbezug untersucht.[4] Als Senioren wurden dabei die über 64-Jährigen, als «Junioren» die 18-29-Jährigen definiert (zu den Gründen für diese Konzeptspezifikation siehe Fussnote 5). In der nachfolgenden Abbildung wurde zudem auch der Stichprobenfehler für die jeweiligen Altersgruppen angegeben. So können sich die Leserin und der Leser selbst ein Bild davon machen, wie verlässlich die folgenden Aussagen statistisch sind (dazu mehr in Fussnote 6).

Die AHVplus-Iniative war keine Ausnahmeerscheinung. Jung und Alt sind sich bei Rentenabstimmungen gar nicht so uneinig wie man gemeinhin glaubt. Nimmt man die jeweiligen Punktschätzungen als Bewertungskriterium, so gab es nur gerade eine Vorlage, bei welcher die Jungen in der Mehrheit anders entschieden als die Mehrheit der Senioren. Die Abstimmung über diese Vorlage ist zudem eine Weile her: Es war jene über die Flexibilisierung des Rentenalters ab 62 für Mann und Frau im Jahre 2000. Die Jungen stimmten ihr mehrheitlich zu, während die Seniorinnen und Senioren sie mit Zweidrittelmehrheit ablehnten. Bei der Abstimmung über die Herabsetzung des AHV-Rentenalters von 1988 lehnten die jüngsten Stimmberechtigten das Begehren in der Stichprobe zudem nur hauchdünn ab (51% Nein), während die ältesten Stimmenden sie klar (84%) ablehnten. Ansonsten aber lautete das Stimmvotum der Mehrheit von Jung und Alt gleich. Nochmals: Aufgrund des zum teil erheblichen Stichprobenfehlers bei der Gruppe der Jungen ist die Aussage zwar statistisch nicht gesichert, aber immerhin lässt sich sagen, dass die Gegenhypothese – nämlich, dass die Alten die Jungen permanent überstimmen – noch viel geringeren empirischen Rückhalt besitzt. Natürlich ist bei Rentenabstimmungen zwischen Jung und Alt nicht alles in Minne. Es gibt teilweise doch recht deutliche Unterschiede. Bei der AHVplus-Initiative betrug die Zustimmungsdifferenz zwischen Jung und Alt beispielsweise 20 Prozentpunkte. Aber nochmals: Nur in Ausnahmefällen fallen die Mehrheiten auseinander.

Jung und Alt sind sich bei Rentenabstimmungen gar nicht so uneinig wie man gemeinhin glaubt.

Wie kann das sein? Warum öffnet sich bei Rentenabstimmungen nicht der zu erwartende, tiefe Generationengraben? Das hauptsächliche Problem der Generationenkonflikts-These ist das zugrunde liegende Menschenbild: Das hobbesianisch geprägte Bild des egoistischen Nutzenmaximierers, der alleine nach dem kurzfristigen Eigennutzen trachtet.[7] Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Menschen entscheiden oftmals rational und interessengeleitet.

Es geht nicht ausschliesslich um materielles Wohl

Jeder Stimmbürger ist auch ein homo oeconomicus, der sein eigenes, materielles Wohl im Sinne hat. Aber nicht nur. Viele haben nicht nur den kurzfristigen Eigennutzen im Sinn, sondern orientieren sich auch an längerfristigen Nutzenerwartungen, die ausserdem weitere, vielleicht gar zukünftige Generationen einschliessen können. Ein gutes Beispiel dafür sind die Motive, die ältere Stimmende für ihre Ablehnung der AHVplus-Initiative vorbrachten: Eine erhebliche Zahl von ihnen gab an, die Vorlage zugunsten der Jungen oder ihrer Enkelkinder abgelehnt zu haben. Man mag nun trefflich darüber debattieren, inwieweit ein Entscheid zugunsten der eigenen Enkelkinder tatsächlich als altruistisch zu bezeichnen ist. Verfechter eines ungebundenen Rational-Choice-Ansatzes würden wohl dagegenhalten, dass dies nicht nur rational, sondern auch eigennutzenorientiert sei (Erwartung einer Gegenleistung, «egoistisches Gen», etc.). Aber ungeachtet dessen zeigen diese Motivangaben, dass Pensionäre und Pensionärinnen nicht automatisch und allein nach dem Eigennutz-Prinzip funktionieren. Wäre dem so, würden die Senioren eine unüberwindbare, direktdemokratische Vetomacht bilden. Das sind sie – und zwar aus freien Stücken – nicht.

Thomas Milic

[1] Foto: julisaustria

[2] Siehe dazu die VOTO-Studie: http://www.voto.swiss/wp-content/uploads/2017/02/VOTO_Studie_25.9.2016_Deutsch_B.pdf

[3] Die über 70-Jährigen lehnten das Begehren mit 60% Nein-Stimmenanteil ab. Die 60-69-Jährigen waren die Altersgruppe mit der höchsten Zustimmungsrate. Aber auch bei ihnen betrug der Ja-Anteil bloss 54%. Siehe dazu die entsprechende VOTO-Studie.

[4] Dazu haben wir neben den offensichtlichen Fällen auch noch die BVG-Abstimmung von 2010 hinzugezählt. Schliesslich geht es auch bei der kommenden Abstimmung über die Altersvorsorge 2020 wie 2010 um eine Herabsetzung des Umwandlungssatzes.

[5] Jung und Alt können unterschiedlich definiert werden. Die Festlegung auf das Alterssegment «18-29 Jahre» für die jüngsten Stimmberechtigten erfolgte im Wesentlichen aus praktischen Gründen. Um statistisch verlässliche Aussagen über Subgruppen machen zu können, braucht es eine gewisse Fallzahl in der Stichprobe. Da sich Junge weniger oft an Abstimmungen beteiligen, war eine Beschränkung auf, sagen wir, 18-24-Jährige schlicht nicht möglich.

[6] Der Stichenprobenfehler für Anteilswerte ist einerseits von der Fallzahl (z.B. der jungen Stimmenden) und der Verteilung (Anteilswert p) abhängig. Bei den Jungen betrug die Fallzahl (n) bei einigen Abstimmungen weniger als 40. Der 95%-Stichprobenfehler kann in solchen Fällen auf 10-15 Prozent ansteigen. Der «wahre» Anteilswert der Jungen könnte demnach mit einer 2.5%-Wahrscheinlichkeit 10-15 (oder mehr) Prozentpunkte tiefer liegen als in der Stichprobe. Gleichzeitig könnte der «wahre» Ja-Anteil bei den Senioren wiederum mit einer 2.5%-Wahrscheinlichkeit 6-8 Prozentpunkte höher liegen als in der Stichprobe (die Fallzahlen für Senioren sind stets höher als für die jungen Stimmberechtigten, deshalb auch der geringere Stichprobenfehler). Mit anderen Worten: Unter Umständen (2.5*2.5%-Wahrscheinlichkeit) liegen Alt und Jung deutlich weiter auseinander als in der Stichprobe ausgewiesen. Indes, diese Wahrscheinlichkeit ist sehr tief und noch unwahrscheinlicher ist es, dass derselbe Samplingfehler bei allen hier untersuchten Abstimmungen gleichzeitig aufgetreten ist.

[7] Ein weiterer Grund dafür, dass der Generationengraben nicht derart tief ist, liegt natürlich auch darin, dass es längst nicht bei jeder Rentenabstimmung alleine um altersbezogene Rentenerwartungen geht, sondern oftmals um ganz andere Aspekte (v.a. Rentenaltererhöhung der Frauen, Flexibilisierung des Rentenalters, etc.). Eine Vorlage mit AHV-Bezug – die Goldinitiative der SVP aus dem Jahre 2002, bei welcher es um die überschüssigen Goldreserven der SNB ging, die der AHV zugute kommen sollten – haben wir gar gänzlich weggelassen, weil es im Abstimmungskampf im Wesentlichen um die Rolle der Schweiz im 2. Weltkrieg ging und der Entscheid kaum mit der AHV zu tun hatte. In solchen oder ähnlichen Fällen dominieren aus sachbezogenen Gründen andere Konfliktlinien, der Altersgraben ist dann nur noch zweit- oder drittrangig.