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Category: Altersreform 2020

Das Abstimmungsverhalten der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Auslandschweizer stimmen progressiver, linker und gesellschaftsliberaler als Inlandschweizer. Das zeigt ein Vergleich des Abstimmungsverhaltens von Ausland- und Inlandschweizern zu mehr als 60 Vorlagen.

Der 24. September 2017 war kein Freudentag für die Regierung. Denn die Rentenreform wurde von einer knappen Mehrheit der Stimmenden abgelehnt. Hätten nur die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer abstimmen dürfen, so gäbe es für den Bundesrat weitaus mehr Grund zur Freude: Denn die «fünfte Schweiz» nahm die Reform mit einer komfortablen Zweidrittel-Mehrheit an. Die Differenz zwischen Ausland- und Inlandschweizern betrug bei der Rentenreform demnach happige 18 Prozentpunkte. Das ist viel. Denn die maximale Differenz zwischen den Kantonen betrug rund 21 Prozentpunkte (SZ: 35.7%; JU: 56.8%).

Ticken die Auslandschweizer grundsätzlich anders als Inlandschweizer? Oder war die Rentenreform bloss eine Ausnahme? Zur Beantwortung dieser Frage haben wir das Stimmverhalten von Auslandschweizern mit dem gesamtschweizerischen Ergebnis bei den letzten 62 Vorlagen (2011-2017) verglichen. Bei den nachfolgend präsentierten Werten für die Auslandschweizer handelt es sich um Hochrechnungen. Derzeit wird das Stimmergebnis der Auslandschweizer nur in 12 Kantonen ausgewiesen. Sie machen allerdings etwa 70 Prozent aller bei einer Schweizer Vertretung im Ausland registrierten (und demnach teilnahmeberechtigten) Auslandschweizer aus. Wir haben die Ergebnisse für diese 12 Kantone mit einem bestimmten Verfahren für alle Auslandschweizer hochgerechnet.[2] Wichtig ist zudem auch: Wir haben die Ergebnisse der Auslandschweizer mit dem Ergebnis der Gesamtschweiz verglichen und nicht etwa mit dem Ergebnis für die Inlandschweizer. Dies erfolgte aus praktischen Gründen. Die Unterscheidung zwischen Inlandschweizern und dem Gesamtergebnis ist nur bei sehr knappen Ergebnissen relevant. Denn bei einer durchschnittlichen Stimmbeteiligung der Auslandschweizer von rund 30 Prozent beträgt ihr Anteil an einem durchschnittlichen Stimmkörper bloss etwa zwei Prozent.

In einem ersten Schritt haben wir für alle Abstimmungen zwischen 2011 und 2017 die Unterschiede im Ja-Stimmenanteil herausgearbeitet. in Abbildung 1 sind nun jene Abstimmungen aufgelistet, bei denen der Ja-Stimmenanteil der Auslandschweizer tiefer lag als in der Gesamtschweiz. Besonders erwähnenswert ist hierbei die Masseneinwanderungsinitiative, die von der fünften Schweiz hochkant abgelehnt wurde, von den Inlandschweizern indessen angenommen wurde.

Abbildung 1: Stimmverhalten der Auslandschweizer im Vergleich zur Gesamtschweiz (2011-2017): Vorlagen mit tieferem Ja-Anteil für Auslandschweizer.

Viel öfter kam hingegen vor, dass der Ja-Stimmenanteil bei den Auslandschweizern höher lag als in der Gesamtschweiz. Besonders fällt hier der Familienartikel (2013) auf, der seinerzeit am Ständemehr scheiterte, von den Auslandschweizern aber mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde. Die Differenz zwischen Auslandschweizern und Gesamtschweiz war seinerzeit noch grösser als bei der Altersvorsorge 2020. Dies hat möglicherweise auch damit zu tun, dass die SVP damals in ihrer, an alle Schweizer (aber nicht: Auslandschweizer) Haushalte verschickten Gratiszeitung gegen den Verfassungsartikel warb.

Abbildung 2: Stimmverhalten der Auslandschweizer im Vergleich zur Gesamtschweiz (2011-2017): Vorlagen mit höherem Ja-Anteil für Auslandschweizer.

Nicht selten gibt es aber so gut wie keine Unterschiede zwischen der fünften Schweiz und der Gesamtschweiz. Diese Fälle sind unspektakulär und werden deshalb auch oftmals ignoriert. Aber sie sind gar nicht so selten.

Abbildung 3: Stimmverhalten der Auslandschweizer im Vergleich zur Gesamtschweiz (2011-2017): Vorlagen mit annähernd gleichem Ja-Anteil für Ausland- und Inlandschweizer.

Diese bisher präsentierten Befunde sind an sich noch nicht sonderlich aussagekräftig. Denn die Zustimmung bei einer Vorlage kann – je nach Vorlageninhalt – eine ganz andere inhaltliche Bedeutung haben. Bei der einen Vorlage kann das Ja beispielsweise eine Verschärfung des Asylrechts bedeuten, bei einer anderen Vorlage hingegen eine Lockerung des Asylrechts (oder irgendetwas vollkommen anderes). Um die inhaltliche Richtung des Abstimmungsverhaltens von Auslandschweizern bestimmen zu können, haben wir die einzelnen Sachfragen auf einer Konservativ-Progressiv-Achse lokalisiert. Nun sind die Begriffe «progressiv» und «konservativ» nicht selbsterklärend. Hinzu kommt, dass sie oft wertgeladen verwendet werden. Unsere rein operationale (und demnach wertneutrale) Definition lautet wie folgt: Wir haben die Empfehlungen der beiden grossen Polparteien, SVP und SP, zum Ausgangspunkt genommen und die Empfehlung der SVP als konservativ-rechten Pol definiert, während die Empfehlung der SP als progressiv-linker Pol definiert wurde. Vorlagen, bei denen zwischen SP und SVP Konsens herrschte, wurden in der Folge nicht berücksichtigt.

Abbildung 4 zeigt die inhaltliche Richtung des Abstimmungsverhaltens der Auslandschweizer. Wie ist diese Abbildung zu lesen? Die vertikale Null-Linie steht für den Entscheid der Gesamtschweiz. Die grauen Linien geben die Abweichung der Auslandschweizer vom Ergebnis der Gesamtschweiz an und zeigen zugleich auch an, in welche Richtung diese Abweichung erfolgte: In Richtung progressivem Pol oder in Richtung konservativem Pol.

Abbildung 4: Stimmverhalten der Auslandschweizer im Vergleich zur Gesamtschweiz (2011-2017) auf einer Konservativ-Progressiv-Achse.

Die Auswertung zeigt: Die Auslandschweizer stimmen in aller Regel progressiver und linker ab als die Gesamtschweiz. Es gab zwischen 2011 und 2017 im Prinzip nur zwei bedeutende Ausnahmen davon: Die Abstimmung über die zweite Gotthardröhre und jene über die Öffnungszeiten für Tankstellenshops. In beiden Fällen hing dies möglicherweise mit der spezifischen Lebenssituation der Auslandschweizer zusammen. Der Gotthardtunnel dürfte von Auslandschweizern, die ihren Lebensmittelpunkt in Südeuropa haben, öfters genutzt werden als von Inlandschweizern. Und die Liberalisierung von Ladenöffnungszeiten ist in vielen Staaten, in den Auslandschweizer schon seit Jahren leben, längst Tatsache.

Weiter haben wir uns gefragt, ob die Auslandschweizer allenfalls behördenfreundlicher abstimmen als die Inlandschweizer. Dazu haben wir eine Skala der Behördenlinientreue erstellt und die beiden Vergleichsgruppen darauf verortet.

In Abbildung 5 sind nun jene Abstimmungen aufgelistet, bei denen eine Mehrheit der Auslandschweizer dem Bundesrat folgte, während die Mehrheit der Gesamtschweiz der «Opposition» folgte. Im Zeitraum zwischen 2011 und 2017 waren dies gerade mal sechs Abstimmungen. Zu diesen sechs Vorlagen gehören auch die beiden jüngst abgelehnten Rentenvorlagen.

Abbildung 5: Behördenkonformes Stimmverhalten von Auslandschweizern im Vergleich zur Gesamtschweiz 2011-2017: Vorlagen mit ungleichen Mehrheiten.

Weiter wurden nun jene Abstimmungen aufgelistet, bei denen eine Mehrheit der Gesamtschweiz dem Bundesrat folgte, während die Mehrheit der Auslandschweizer der «Opposition» folgte. Dies kam bloss drei Mal vor.

Abbildung 6: Behördenkonformes Stimmverhalten von Auslandschweizern im Vergleich zur Gesamtschweiz 2011-2017: Vorlagen mit ungleichen Mehrheiten.

Zuletzt sind jene Abstimmungen aufgelistet, bei denen die Mehrheit der Auslandschweizer genau so abstimmte wie die Mehrheit der Gesamtschweiz. Dies ist der Normalfall. Ein einzelner, spektakulärer Fall ist hier allerdings hervorzuheben. Das RTVG. Das RTVG wurde seinerzeit (2015) mit einem äusserst knappen Ergebnis (50.1%) angenommen. Bei dieser Abstimmung – und nur bei dieser Abstimmung  – lag das (u.a.) am Stimmverhalten der Auslandschweizer. Diese haben das RTVG nämlich mit komfortabler Mehrheit angenommen. Dadurch ist das Gesamtresultat gekippt. Denn die Inlandschweizer selbst haben das RTVG ganz knapp abgelehnt. Im Nachgang zu dieser Abstimmung führte dieser Umstand zu einer gewissen Polemik: Entschieden worden sei die Abstimmung ausgerechnet von jenen, die gar keine Empfangsgebühren zahlen, lautete die Kritik. Dabei ist aber folgendes zu beachten: Bei einer derart knappen Abstimmung wie derjenigen über das RTVG lässt sich im Prinzip irgendeine beliebige Merkmalsgruppe für das Resultat verantwortlich machen. Vielleicht haben die Blonden die Dunkelhaarigen überstimmt, etc. «Schuldzuweisungen» sind bei Abstimmungen zudem ohnehin fehl am Platz: Wird eine Sachfrage vorgelegt, so haben Stimmberechtigte das Recht, sich entweder dafür oder dagegen auszusprechen.

Abbildung 7: Behördenkonformes Stimmverhalten von Auslandschweizern im Vergleich zur Gesamtschweiz 2011-2017: Vorlagen mit gleichen Mehrheiten.

Auslandschweizer stimmen in der Regel gesellschaftsliberaler, «linker» und ökologischer als Inlandschweizer. Sie sind zudem auch etwas behördenfreundlicher als Inlandschweizer. Die Unterschiede sind indessen nicht dramatisch. Nur selten divergieren die Mehrheiten zwischen Inland- und Auslandschweizern. Viel öfter ist man sich im Prinzip einig. Die durch den ausserschweizerischen Kontext bedingte Prägungen spielen ausserdem nur bei wenigen Sachfragen eine Rolle (zweite Gotthardröhre, Öffnungszeiten für Tankstellenshops). Viel eher sind bei Inland- und Auslandschweizern die gleichen Wahl- und Abstimmungstrends zu beobachten – ein Beleg dafür, dass Auslandschweizer über die politische «Grosswetterlage» in der Schweiz gut informiert sind.

Thomas Milic

[1] Foto: Felix Imobersteg

[2] Mehr zum Hochrechnungsverfahren: Milic, Thomas (2015). Analyse des Meinungsbildungsprozesses der AuslandschweizerInnen vor den Wahlen 2015. ZDA.

 

Wer hat zwischen den AHV-Vorlagen differenziert?

Die Ausgangslage im Vorfeld der Rentenabstimmung war ungewöhnlich. Das Stimmvolk musste sich gleich zwei Mal zur Altersvorsorge 2020 äussern: Einerseits zur Zusatzfinanzierung, ohne die das Bundesgesetz nicht in Kraft treten würde, und andererseits zum Gesetz selbst. Die beiden Vorlagen waren miteinander verknüpft. Wer also für die Rentenreform war, musste ein Doppel-Ja, wer sie bodigen wollte, ein doppeltes Nein einlegen. Die Ergebnisse beider Vorlagen fielen jedoch unterschiedlich aus. Wer differenzierte zwischen den Vorlagen und warum?

Nachdem das von links-gewerkschaftlichen Kreisen ergriffene Referendum zum Gesetz zustande kam, war klar, dass sich dem Stimmvolk eine ungewöhnliche Auswahl anbieten würde: Nicht nur einmal, sondern gleich zwei Mal müssten sich die Schweizer Stimmberechtigten zur Rentenreform äussern. Die beiden Vorlagen waren miteinander verknüpft, allerdings nicht so, wie die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen dies von Initiativen und Gegenentwurf her gewohnt sind: Wer die Altersvorsorge 2020 nicht gefährden wollte, musste – aus einer streng rationalen Perspektive – ein Doppel-Ja einlegen. Alles andere wäre – angesichts der Tatsache, dass die Rentenreform bei Ablehnung einer der beiden Vorlagen automatisch scheitern würde – ein Hochrisikospiel gewesen.

Tatsächlich gab es jedoch Stimmende, die zwischen den Vorlagen differenzierten. Die Differenz zwischen der Zusatzfinanzierung und dem Bundesgesetz betrug schweizweit rund 2.7 Prozentpunkte. Gewiss, diese Differenz ist nicht allzu hoch. Ein Blick auf die Bezirksergebnisse zeigt aber, dass diese Differenzen zwischen den Bezirken variieren und zwar zwischen +5.8 (District du Locle) und -0.9 (Leuk). Tatsächlich erzielte die Zusatzfinanzierung in sechs von 148 Bezirken einen geringeren Ja-Anteil als das Rentengesetz. Aber in der überwiegenden Mehrheit schnitt die MwSt-Vorlage besser ab als das Gesetz.

Wer differenzierte zwischen den Vorlagen? Zur Beantwortung dieser Frage haben wir ein Regressionsmodell zur Erklärung der Differenz zwischen beiden Vorlagen geschätzt, welches die Bezirksanteile der Parteien als unabhängige Variablen enthält. Wie bei jeder Analyse, die auf Kontextebene erfolgt, hängt über den ausgewiesenen Ergebnissen das Damoklesschwert des ökologischen Fehlschlusses: Zusammenhänge auf Aggregatebene müssen nicht zwingend auch auf Individualebene vorliegen. Die nachfolgend präsentierten Resultate sind demnach unter diesem Vorbehalt zu betrachten. Aber immerhin handelt es sich um eine empirische Analyse und nicht bloss um eine wilde Spekulation.

Am stärksten positiv korrelieren der GLP- und der PdA/POP/solidaritéS-Anteil mit der Differenz zwischen den Vorlagen. Mit anderen Worten: Je höher der GLP-Anteil und der Anteil von Linksaussenparteien, desto eher wurde differenziert. Ganz überraschend ist dieser Befund nicht: Es waren links-gewerkschaftliche Kreise in der Romandie, die das Referendum gegen die Altersvorsorge ergriffen hatten. Und sie legten offenbar häufiger als andere Parteianhänger ein Ja zur Zusatzfinanzierung, aber ein Nein zur Rentenreform ein. Ähnliches gilt offensichtlich auch für die GLP. Tatsächlich wichen drei kantonale Parteien der GLP von der Parole der nationalen Delegiertenversammlung ab. Es ist durchaus möglich, dass sich diese innere (wenn auch geringfügige) Spaltung in der GLP auch in einen entsprechenden, «geteilten» Entscheid niederschlug. Negativ korreliert im Übrigen der Anteil der CVP mit der Differenz. CVP-Wähler legten offensichtlich besonders häufig ein doppeltes Ja ein.

Die Frage, was diese Stimmenden mit ihrem «split-ticket» bezweckten, ist (noch) schwieriger zu beantworten. Uns liegen keinerlei Individualdaten vor, die Aufschluss über die Motive geben. Bei den Wählern und Wählerinnen der Linksaussenparteien PdA/POP/solidaritéS ist davon auszugehen, dass sie damit ein Signal senden wollten: Mehrwertsteuererhöhung ist in Ordnung, aber keine Rentenaltererhöhung der Frauen. Denn dies war auch der Grund, weshalb das Referendum von ihrer Seite ergriffen wurde. Bei den GLP-Wählern hingegen mögen auch noch andere Gründe eine Rolle gespielt haben. Immerhin hat die GLP-Fraktion bei der Schlussabstimmung nur zähneknirschend der Altersvorsorge zugestimmt. Thomas Weibel sagte damals: «ln der Schlussabstimmung die 70 Franken schlucken zu müssen, wäre für uns eine sehr bittere Pille. Aber wir dürfen die Vorlage nicht scheitern lassen.» Dieses Unbehagen mit der Vorlage hat möglicherweise den einen oder anderen GLP-Sympathisanten dazu veranlasst, seine Stimmen aufzuteilen, womit er/sie ein Scheitern der Reform in Kauf nahm.

Zuletzt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass kein Motiv hinter dem split-ticket steht. D.h., allenfalls waren sich einige Stimmenden dieser Verknüpfung zwischen beiden Vorlagen gar nicht bewusst. Wir halten das allerdings für eher unwahrscheinlich, weil in aller Regel die Kombination Ja zur Zusatzfinanzierung/ Nein zum Gesetz gewählt wurde und kaum umgekehrt. Bei einem willkürlichen Entscheid wären beide split-ticket-Kombinationen etwa gleich oft gewählt worden.

Offensichtlich gab es eine kleine Gruppe von Stimmenden, die ihren Stimmentscheid zwischen beiden Vorlagen aufteilte und damit ein Signal aussenden wollte. Fraglich ist allerdings, ob dieses Signal angesichts des Mediengetöses ob der Niederlage der Rentenreform jemals ankommen wird.

Thomas Milic

AHV-Reform: Die Rolle der Linken in der Romandie

Das Referendum gegen die AHV-Reform wurde von linken Gruppen in der Romandie getragen. Wir finden Hinweise, dass auch die linke Wählerschaft in der französischsprachigen Schweiz gegenüber der Reform deutlich grössere Vorbehalte hatte als in der Deutschschweiz. Besonders deutlich ist dies in Genf. Eindeutig sind die Daten jedoch nicht.

Die AHV-Reform kam nicht nur von der rechten Seite des politischen Spektrums unter Beschuss. Auch innerhalb der Linken waren die beiden Vorlagen umstritten – vor allem in der Romandie. So war es mehrheitlich eine linke Allianz aus der Romandie, welche das Referendum gegen die Vorlage ergriff und somit auch verantwortlich dafür war, dass sowohl die Verfassungsänderung zur Mehrwertsteuer als auch die Altersreform 2020 vors Volk kam. Die linke Kritik richtete sich dabei vor allem an zwei Eckpunkte der Vorlage: die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre und die Reduktion des Umwandlungssatzes für die zweite Säule von 6,8 auf 6,0 Prozent.

Für beide Vorlagen fasste die PdA schweizweit die Nein-Parole. In der Romandie sprachen sich SolidaritéS sowie die Gewerkschaften gegen die Reform aus, während die Grünen in Genf und Waadt eine Stimmfreigabe zum Bundesgesetz beschlossen (aber ein Ja zur Zusatzfinanzierung). In Genf, wo die AHV-Reform deutlich abgelehnt wurde, beschloss sogar die SP die Nein-Parole zu beiden Vorlagen. Welche Rolle spielte die Linke nun aber schlussendlich in der Abstimmung über die Vorlage?

Schaut man sich die Zustimmung zum Bundesgesetz und die Wähleranteile der SP auf Bezirksebene an, zeigt sich, dass es sowohl in der Deutschschweiz als auch in der Romandie einen leicht positiven Zusammenhang gibt. Das heisst, Bezirke mit höherem SP-Wähleranteil stimmten dem Bundesgesetz in beiden Sprachregionen eher zu. Die SP-Wählerschaft in der Romandie stellte sich insgesamt also nicht gegen ihren Bundesrat Alain Berset. Allerdings ist der Effekt generell eher tief. Dementsprechend gab es wohl in der ganzen Schweiz auch einige SP-Wähler, welche nicht der Parole ihrer Partei folgten.

 

Ein anderes Bild ergibt sich, wenn man die Zustimmung zum Bundesgesetz mit den Wähleranteilen der Grünen und der PdA vergleicht. Während es hier in der Deutschschweiz sehr ähnlich zur SP ebenfalls einen positiven Zusammenhang gibt, verschwindet dieser in der Romandie. Dies deutet darauf hin, dass Grüne und PdA-Wähler in der Deutschschweiz der Reform eher zustimmten, in der Romandie hingegen nicht. Allerdings kann auch in der Romandie aufgrund der Aggregatdaten keine stramme Parolentreue festgestellt werden. Es ist auch in der französischsprachigen Schweiz nur ein schwacher negativer Zusammenhang zwischen dem Wähleranteil von PdA und Grünen sowie dem Ja-Stimmenanteil zur AHV-Reform zu erkennen.

 

Bis zur Anlayse des Abstimmungsverhaltens auf Basis von Telefoninterviews bleibt somit zumindest die These im Raum stehen, dass das linke Komitee wahrscheinlich teilweise an der Basis vorbei politisiert hat.

Die Bevölkerung der Schweiz in 20 Jahren

Die Gesellschaft wird in den nächsten zwanzig Jahren älter. Zwei Topthemen der kommenden Legislatur stehen damit in direktem Zusammenhang: Die Altersreform 2020 und die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative.

Aktuell ist die Alterspyramide eigentlich gar keine. Das Bundesamt für Statistik vergleicht die Form mit einem Tannenbaum. Die Gruppe, welche in den nächsten zwanzig Jahren das Pensionierungsalter erreichen wird, ist deutlich grösser als die Gruppe der Unter-Zwanzigjährigen. Die Bevölkerung der Schweiz in 20 Jahren wird älter sein als heute.

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Das Szenario

Um ein Gefühl dafür zu bekommen was diese Ausgangslage bedeutet, haben wir die die demographische Veränderung in den nächsten 20 Jahren simuliert und dabei angenommen, dass am 31. Dezember 2014 die Grenzen geschlossen wurden. Niemand kann einwandern, niemand wandert aus. Wir beschränken uns zudem auf die Altersgruppe der 20-100-Jährigen. Die Altersgrenze nach unten und die Eingrenzung der Simulation auf 20 Jahre haben den Vorteil, dass wir keine Geburtenraten prognostizieren müssen. Wer in den nächsten zwanzig Jahren zur Erwerbsbevölkerung der 20-64-Jährigen dazustossen wird, ist schon jetzt auf der Welt. Dank der Altersgrenze nach oben sind wir nicht gezwungen, die Sterbeziffer der über 100-Jährigen zu simulieren. Für die jüngeren Generationen haben wir angenommen, dass die Sterbeziffern aus dem Jahr 2013 für die nächsten 20 Jahre konstant bleiben. Es wird also weder Fortschritte in der Medizin geben, noch gibt es Krankheitswellen, die bestimmte Bevölkerungsgruppen überproportional treffen. Es ist wichtig anzumerken, dass unsere Berechnungen Schwachstellen aufweisen. Die Datenlage ist gegenüber derjenigen des BFS weniger detailliert. Insbesondere den Sterbeziffern konnten wir nur nach bestem Gewissen annähern.[2] Der grosse Trend stimmt jedoch und darum soll es in diesem Artikel gehen. Wir empfehlen, die Daten des BFS ebenfalls genau zu studieren.[3]

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Sie sehen in der Animation, wie sich die «Alterstanne» basierend auf dieser Simulation verändert. Eingeblendet ist immer auch der Altersquotient. Dieser entspricht hier dem Quotienten der über 64-Jährigen zu den 20-64-Jährigen multipliziert mit 100. Zur Eindordnung sind zusätzlich die drei Hauptszenarien des BFS zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung dargestellt. Diese weichen vor allem deshalb stark von unserer ab, weil darin auch die erwartete Einwanderung miteinberechnet ist. Wie hoch die Migration sein wird, hängt aber auch von der zukünftigen Regulierung ab.

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Die Implikationen

In unserer Simulation steigt der Altersquotient bis 2034 von 28 Prozent auf 49 Prozent. Aktuell kommen etwa 3.5 Personen im Erwerbsalter auf eine Person im Pensionsalter. In zwanzig Jahren wären es 2. Zudem droht die Gefahr einer Beschäftigungslücke: Bei der Bevölkerung im Erwerbsalter gibt es ohne Migration ein negatives Wachstum. Sollte die Nachfrage nach Arbeitskräften in zwanzig Jahren gleich gross sein wie heute, besteht die Gefahr, dass es nicht genug erwerbssuchende 20-64-Jährige gibt, um die offenen Stellen zu besetzen.

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Diese drohende Beschäftigungslücke kann auch ohne Migration abgewendet werden. Beispielsweise indem die Schweiz noch stärker zu einer technologisch führenden Wirtschaft wird und durch Automatisierung beziehungsweise Robotisierung weniger Arbeitskräfte benötigt. Ohne eine starke Anhebung der Lohneinkommen bleibt der Handlungsdruck bei der Finanzierung der AHV in diesem Fall jedoch bestehen. Alternativ könnte die Erwerbstätigenquote gesteigert werden. Die Schweiz hat allerdings bereits eine der höchsten unter den OECD-Staaten – auch bei den Frauen.

Schrumpfende Erwerbsbevölkerung

Schwierig zu beantworten ist die Frage, wie hoch die Migration sein müsste, damit die Erwerbsbevölkerung konstant bleibt. Eine stark vereinfachende Herangehensweise ist die Berechnung der Differenz zwischen der Bevölkerungsgruppe, welche innerhalb eines Jahres in das Erwerbsalter kommt (19-Jährige) und derjenigen, welche das Pensionierungsalter erreichen wird (64-Jährige). Nicht berücksichtigt werden hier die GrenzgängerInnen oder Todesfälle in der Erwerbsbevölkerung. Gleichzeitig sind natürlich nicht alle 64-Jährigen erwerbstätig.

Wurden Sie schon einmal mit politischen Botschaften in den sozialen Medien konfrontiert?

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Basierend auf unserem Modell käme es ohne Einwanderung schon im nächsten Jahr zu einer schrumpfenden Erwerbsbevölkerung. Wobei sich der Trend bis Ende der 2020er-Jahre verstärkt und in den folgenden Jahren wieder etwas entspannt. Im BFS Szenario mit der tiefsten Zuwanderung beginnt die Erwerbsbevölkerung ab dem Jahr 2023 in kleinem Ausmass zu schrumpfen.

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Verschiebung der Altersobergrenze der Erwerbsbevölkerung für einen stabilen Altersquotienten

Wie schon in der Animation gesehen, stoppt auch die vom BFS prognostizierte Einwanderung die Alterung der Geschellschaft nicht sondern verlangsamt diese nur. In unserem Szenario müsste ab dem  Jahr 2033 die Altersobergrenze für die Erwerbsbevölkerung bei 71 Jahren angesetzt werden, um den Altersquotienten stabil zu halten. Ein Jahr später ist das auch beim BFS Szenario mit der tiefsten Einwanderung der Fall.

Altersquotient

Was in den nächsten vier Jahr passiert, ist entscheidend

Was genau die Zukunft bringen wird, kann niemand mit Sicherheit vorhersagen. Wie schon erwähnt, erfassen die hier präsentierten Analysen die Situation nicht bis ins kleinste Detail. Der Trend ist jedoch eindeutig. Für die beschriebenen Herausforderungen gibt eine Vielzahl von möglichen Lösungsansätzen. Klar ist, dass die Entscheidungen bei der Altersreform 2020 und der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative für die Gesellschaft weitreichende Konsequenzen haben werden.

 

[1] Foto: Alex Proimos|Flickr

[2] Die Daten zu den geschlechterspezifischen Sterbeziffern des BFS können hier als Excel-Files heruntergeladen werden.

[3] Weiterführende Informationen zu den Bevölkerungszenarien des BFS gibt es hier, hier und hier.

Skript und Daten.