
Die Ausgangslage im Vorfeld der Rentenabstimmung war ungewöhnlich. Das Stimmvolk musste sich gleich zwei Mal zur Altersvorsorge 2020 äussern: Einerseits zur Zusatzfinanzierung, ohne die das Bundesgesetz nicht in Kraft treten würde, und andererseits zum Gesetz selbst. Die beiden Vorlagen waren miteinander verknüpft. Wer also für die Rentenreform war, musste ein Doppel-Ja, wer sie bodigen wollte, ein doppeltes Nein einlegen. Die Ergebnisse beider Vorlagen fielen jedoch unterschiedlich aus. Wer differenzierte zwischen den Vorlagen und warum?
Nachdem das von links-gewerkschaftlichen Kreisen ergriffene Referendum zum Gesetz zustande kam, war klar, dass sich dem Stimmvolk eine ungewöhnliche Auswahl anbieten würde: Nicht nur einmal, sondern gleich zwei Mal müssten sich die Schweizer Stimmberechtigten zur Rentenreform äussern. Die beiden Vorlagen waren miteinander verknüpft, allerdings nicht so, wie die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen dies von Initiativen und Gegenentwurf her gewohnt sind: Wer die Altersvorsorge 2020 nicht gefährden wollte, musste – aus einer streng rationalen Perspektive – ein Doppel-Ja einlegen. Alles andere wäre – angesichts der Tatsache, dass die Rentenreform bei Ablehnung einer der beiden Vorlagen automatisch scheitern würde – ein Hochrisikospiel gewesen.
Tatsächlich gab es jedoch Stimmende, die zwischen den Vorlagen differenzierten. Die Differenz zwischen der Zusatzfinanzierung und dem Bundesgesetz betrug schweizweit rund 2.7 Prozentpunkte. Gewiss, diese Differenz ist nicht allzu hoch. Ein Blick auf die Bezirksergebnisse zeigt aber, dass diese Differenzen zwischen den Bezirken variieren und zwar zwischen +5.8 (District du Locle) und -0.9 (Leuk). Tatsächlich erzielte die Zusatzfinanzierung in sechs von 148 Bezirken einen geringeren Ja-Anteil als das Rentengesetz. Aber in der überwiegenden Mehrheit schnitt die MwSt-Vorlage besser ab als das Gesetz.
Wer differenzierte zwischen den Vorlagen? Zur Beantwortung dieser Frage haben wir ein Regressionsmodell zur Erklärung der Differenz zwischen beiden Vorlagen geschätzt, welches die Bezirksanteile der Parteien als unabhängige Variablen enthält. Wie bei jeder Analyse, die auf Kontextebene erfolgt, hängt über den ausgewiesenen Ergebnissen das Damoklesschwert des ökologischen Fehlschlusses: Zusammenhänge auf Aggregatebene müssen nicht zwingend auch auf Individualebene vorliegen. Die nachfolgend präsentierten Resultate sind demnach unter diesem Vorbehalt zu betrachten. Aber immerhin handelt es sich um eine empirische Analyse und nicht bloss um eine wilde Spekulation.
Am stärksten positiv korrelieren der GLP- und der PdA/POP/solidaritéS-Anteil mit der Differenz zwischen den Vorlagen. Mit anderen Worten: Je höher der GLP-Anteil und der Anteil von Linksaussenparteien, desto eher wurde differenziert. Ganz überraschend ist dieser Befund nicht: Es waren links-gewerkschaftliche Kreise in der Romandie, die das Referendum gegen die Altersvorsorge ergriffen hatten. Und sie legten offenbar häufiger als andere Parteianhänger ein Ja zur Zusatzfinanzierung, aber ein Nein zur Rentenreform ein. Ähnliches gilt offensichtlich auch für die GLP. Tatsächlich wichen drei kantonale Parteien der GLP von der Parole der nationalen Delegiertenversammlung ab. Es ist durchaus möglich, dass sich diese innere (wenn auch geringfügige) Spaltung in der GLP auch in einen entsprechenden, «geteilten» Entscheid niederschlug. Negativ korreliert im Übrigen der Anteil der CVP mit der Differenz. CVP-Wähler legten offensichtlich besonders häufig ein doppeltes Ja ein.
Die Frage, was diese Stimmenden mit ihrem «split-ticket» bezweckten, ist (noch) schwieriger zu beantworten. Uns liegen keinerlei Individualdaten vor, die Aufschluss über die Motive geben. Bei den Wählern und Wählerinnen der Linksaussenparteien PdA/POP/solidaritéS ist davon auszugehen, dass sie damit ein Signal senden wollten: Mehrwertsteuererhöhung ist in Ordnung, aber keine Rentenaltererhöhung der Frauen. Denn dies war auch der Grund, weshalb das Referendum von ihrer Seite ergriffen wurde. Bei den GLP-Wählern hingegen mögen auch noch andere Gründe eine Rolle gespielt haben. Immerhin hat die GLP-Fraktion bei der Schlussabstimmung nur zähneknirschend der Altersvorsorge zugestimmt. Thomas Weibel sagte damals: «ln der Schlussabstimmung die 70 Franken schlucken zu müssen, wäre für uns eine sehr bittere Pille. Aber wir dürfen die Vorlage nicht scheitern lassen.» Dieses Unbehagen mit der Vorlage hat möglicherweise den einen oder anderen GLP-Sympathisanten dazu veranlasst, seine Stimmen aufzuteilen, womit er/sie ein Scheitern der Reform in Kauf nahm.
Zuletzt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass kein Motiv hinter dem split-ticket steht. D.h., allenfalls waren sich einige Stimmenden dieser Verknüpfung zwischen beiden Vorlagen gar nicht bewusst. Wir halten das allerdings für eher unwahrscheinlich, weil in aller Regel die Kombination Ja zur Zusatzfinanzierung/ Nein zum Gesetz gewählt wurde und kaum umgekehrt. Bei einem willkürlichen Entscheid wären beide split-ticket-Kombinationen etwa gleich oft gewählt worden.
Offensichtlich gab es eine kleine Gruppe von Stimmenden, die ihren Stimmentscheid zwischen beiden Vorlagen aufteilte und damit ein Signal aussenden wollte. Fraglich ist allerdings, ob dieses Signal angesichts des Mediengetöses ob der Niederlage der Rentenreform jemals ankommen wird.
Thomas Milic